Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 klargestellt, dass Daten der verschlüsselten Kommunikationsplattform "Anom" in Strafverfahren verwertbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn sie zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Strafverfahren, in denen digitale Beweise eine zentrale Rolle spielen.
Der Anom-Fall: Drogenhandel und verschlüsselte Kommunikation
Das Landgericht (LG) Tübingen hatte am 20. Oktober 2023 den Angeklagten wegen 35 Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterlösen in Höhe von mehr als 500.000 Euro angeordnet.
In neun dieser Fälle waren die entscheidenden Beweise verschlüsselte Nachrichten des Angeklagten, die er über die als Taschenrechner getarnte App "Anom" versandt hatte.
Anom war jedoch Teil einer internationalen Ermittlungsoperation unter Federführung der US-Behörden. Die Kommunikation über diese Plattform wurde von den Strafverfolgungsbehörden mitgelesen und ausgewertet. Der Angeklagte argumentierte in seiner Revision, dass diese über das US-Justizministerium erlangten Daten in Deutschland nicht als Beweismittel verwertet werden dürften.
Fakten zu ANOM
ANOM war eine vermeintlich sichere, verschlüsselte Kommunikationsplattform, die speziell für Kriminelle entwickelt worden sein sollte. Tatsächlich wurde sie jedoch von Strafverfolgungsbehörden – insbesondere dem FBI – heimlich betrieben.
Die Idee dahinter: Kriminelle Organisationen nutzten ANOM für ihre Kommunikation, während die Behörden sämtliche Nachrichten in Echtzeit mitlesen konnten. Im Rahmen einer globalen Operation namens "Trojan Shield" wurden über 800 Personen weltweit festgenommen, weil sie über ANOM illegale Aktivitäten, wie Drogenhandel und Geldwäsche, koordiniert hatten.
BGH: Verwertbarkeit international gewonnener Beweismittel
Der BGH (Az.: 1 StR 54/24) wies diese Beanstandung zurück und entschied, dass die von den US-Behörden übermittelten Daten verwertbar sind. Der zentrale Aspekt der Entscheidung: Die Beweise dienten der Aufklärung schwerer Straftaten, insbesondere des organisierten Drogenhandels. Damit unterliegen sie nicht dem Verwertungsverbot, sondern können von Gerichten in Strafverfahren herangezogen werden.
Auswirkungen auf die Strafverfolgung
Die Entscheidung des BGH hat bedeutende Folgen für die Verwertung digitaler Beweise:
- Erweiterung der Beweisquellen: Ermittlungsbehörden können verstärkt auf international gesammelte digitale Beweismittel zugreifen.
- Grenzen der Verwertbarkeit: Die Rechtsprechung zeigt, dass eine strikte Ablehnung solcher Beweise nicht zwingend ist, wenn eine erhebliche Straftat aufgeklärt werden soll.
- Kooperation mit internationalen Partnern: Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Ermittlungsbehörden erhält eine rechtliche Absicherung.
Kritische Stimmen: Datenschutz und rechtsstaatliche Bedenken
Obwohl das Urteil die Strafverfolgung erleichtert, gibt es auch Bedenken:
- Gefahr von Massenüberwachung: Kritiker warnen, dass eine pauschale Verwertbarkeit solcher Daten die Privatsphäre gefährden könnte.
- Legitimität der Beweiserhebung: Die Daten stammen aus einer Operation, die ohne deutsche richterliche Anordnung erfolgte. Dies könnte in Zukunft zu rechtlichen Herausforderungen führen.
- Folgen für den Datenschutz: Die Verwertung internationaler Daten wirft Fragen zum Schutz personenbezogener Daten auf.
Auswirkungen auf die Praxis
International gewonnene digitale Beweise könne nun auch in Deutschland zunehmend verwertet werden. Eine präventive Compliance-Strategie hilft, rechtliche Risiken zu minimieren und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Fazit
Das Urteil des BGH schafft Klarheit für Ermittlungsbehörden und setzt ein wichtiges Signal für die Verwertung digitaler Beweise in Strafverfahren. Gleichzeitig bleibt es eine Herausforderung, rechtsstaatliche Prinzipien und Datenschutzaspekte mit den Erfordernissen der Strafverfolgung in Einklang zu bringen. Die Rechtsprechung in diesem Bereich wird sich weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung international gewonnener Beweismittel.
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