Das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 1 K 796/22) bestätigte die Entlassung eines Polizeianwärters wegen rassistischer und frauenfeindlicher Äußerungen.
Polizeischüler wegen Äußerungen entlassen
Ein Kommissaranwärter wurde aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, nachdem er an der Hochschule der Polizei durch frauenfeindliche und rassistische Äußerungen aufgefallen war. Laut übereinstimmenden Aussagen von Dozenten und Kommilitonen soll er abwertende Bemerkungen über Kolleginnen gemacht und im Unterricht fremdenfeindliche Begriffe verwendet haben.
Aufgrund dieser Vorfälle untersagte das Polizeipräsidium Aachen zudem die weitere Teilnahme am Vorbereitungsdienst. Der Kläger reichte eine Klage gegen diese Entscheidung ein.
Gericht bestätigt Entscheidung des Dienstherrn
Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage ab.
Die Einschätzung des Polizeipräsidiums, dass der Kläger nicht über die charakterliche Eignung für den Polizeidienst verfüge, liege im zulässigen Ermessensspielraum des Dienstherrn. Das Gericht stellte fest, dass die frauenverachtenden und rassistischen Äußerungen des Klägers nachweisbar seien.
Ein korrektes Verhalten und ein respektvoller Umgang seien für Polizeibeamte zwingend erforderlich. Insbesondere müsse die Polizei für Neutralität und Deeskalation stehen. Der Versuch des Klägers, seine Haltung mit positiven Leumundszeugnissen zu entkräften, wurde als nicht ausreichend angesehen, da die Aussagen seiner dienstlichen Umgebung übereinstimmend gegen ihn sprachen.
Tipp: Für Anwärter im öffentlichen Dienst ist ein vorbildliches Verhalten essenziell. Diskriminierende Äußerungen oder respektloses Verhalten können schwerwiegende dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer sich gegen eine Entlassung wehren möchte, sollte gut dokumentierte Gegenbeweise vorlegen. Eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kann helfen, eine gerichtliche Überprüfung erfolgversprechender zu gestalten.
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