Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

VG Berlin genehmigt Umbau einer Lagerhalle zum Bordell

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)05.09.2025 Baurecht und Architektenrecht

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 19 K 329/20) entschied, dass eine Lagerhalle trotz Außenbereichslage als Bordell genutzt werden darf.

Bordellplanung auf bisheriger Lagerfläche

Die Betreiber eines bekannten Berliner Bordells erwarben ein Grundstück im Stadtteil Halensee, auf dem eine ehemalige Lagerhalle eines Weinhandels steht. Die Lage des Grundstücks ist geprägt durch Bahngleise und Straßenverkehr, wobei sich in der Nachbarschaft eine Autowerkstatt befindet.

Im November 2019 beantragten die Eigentümer eine Baugenehmigung für den Umbau der Halle in ein Bordell. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lehnte den Antrag im April 2020 ab. Es argumentierte, dass sich das Grundstück im baurechtlichen Außenbereich befinde, wo nur privilegierte Bauprojekte zulässig seien, und eine Genehmigung zu einer unerwünschten Verfestigung der bestehenden Inselsiedlung führen könnte.

Der Widerspruch der Kläger blieb erfolglos, woraufhin sie Klage erhoben.

Keine Konflikte mit öffentlichem Interesse

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zugunsten der Kläger und verpflichtete das Land zur Erteilung der Baugenehmigung.

Zwar liege das Grundstück im Außenbereich und nicht im Innenbereich, doch stehe dem Vorhaben kein öffentliches Interesse entgegen. Die bereits bestehende Lagerhalle führe zu keiner Verfestigung der Siedlung, da keine Vorbildwirkung für weitere Bauten ausgehe. Zudem sei die Fläche als Bahnareal im Flächennutzungsplan ausgewiesen, doch diese Einstufung sei rein informativ und für die Genehmigung unerheblich.

Hinsichtlich des Umgebungslärms klärten die Kläger in der Verhandlung, dass durch den Einsatz schalldämmender Bauteile ein angemessener Innenlärmpegel erreicht werde. Zusätzliche Fenster im Souterrain würden außerdem für ausreichend Licht sorgen. Das Gericht sah daher keine baurechtlichen Hindernisse.

Tipp: Wer Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich plant, sollte im Vorfeld eine detaillierte Begründung erstellen, die mögliche Konflikte mit öffentlichen Interessen ausschließt. Besonderes Augenmerk sollte auf Lärmschutz, Belichtung und Nutzungskonflikte gelegt werden, um Genehmigungsprozesse zu erleichtern.

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER
05.09.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...

weiter lesen weiter lesen

Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)21.08.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...

weiter lesen weiter lesen
OVG Münster bestätigt Krematorium im Industriegebiet
21.07.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
OVG Münster bestätigt Krematorium im Industriegebiet

Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...

weiter lesen weiter lesen

VG Braunschweig lehnt Solaranlage im UNESCO-Gebiet Goslar ab
03.07.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
VG Braunschweig lehnt Solaranlage im UNESCO-Gebiet Goslar ab

Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 2 A 21/23 ) hat entschieden, dass der Denkmalschutz in der UNESCO-Altstadt von Goslar über dem Interesse an einer Solaranlage steht. Eine Genehmigung wurde verweigert, da es sich um einen besonders schweren Eingriff in das geschützte Erscheinungsbild handle. Altstadtgebäude Teil des UNESCO-Weltkulturerbes Zwei Hauseigentümer wollten auf dem Dach ihres Gebäudes in der historischen Altstadt von Goslar eine Photovoltaik-Anlage installieren. Ihr Haus liegt in einem Gebiet, das nicht nur unter Denkmalschutz steht, sondern auch als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt ist. Sie beantragten daher eine Genehmigung für den Bau der Solaranlage, die ihnen jedoch von den zuständigen Behörden verweigert wurde. Daraufhin reichten sie Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein....

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?