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VG Berlin genehmigt Umbau einer Lagerhalle zum Bordell

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(1 Bewertung)13.12.2024 Baurecht und Architektenrecht
Zuletzt bearbeitet am: 13.12.2024

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 19 K 329/20) entschied, dass eine Lagerhalle trotz Außenbereichslage als Bordell genutzt werden darf.

Bordellplanung auf bisheriger Lagerfläche

Die Betreiber eines bekannten Berliner Bordells erwarben ein Grundstück im Stadtteil Halensee, auf dem eine ehemalige Lagerhalle eines Weinhandels steht. Die Lage des Grundstücks ist geprägt durch Bahngleise und Straßenverkehr, wobei sich in der Nachbarschaft eine Autowerkstatt befindet.

Im November 2019 beantragten die Eigentümer eine Baugenehmigung für den Umbau der Halle in ein Bordell. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lehnte den Antrag im April 2020 ab. Es argumentierte, dass sich das Grundstück im baurechtlichen Außenbereich befinde, wo nur privilegierte Bauprojekte zulässig seien, und eine Genehmigung zu einer unerwünschten Verfestigung der bestehenden Inselsiedlung führen könnte.

Der Widerspruch der Kläger blieb erfolglos, woraufhin sie Klage erhoben.

Keine Konflikte mit öffentlichem Interesse

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zugunsten der Kläger und verpflichtete das Land zur Erteilung der Baugenehmigung.

Zwar liege das Grundstück im Außenbereich und nicht im Innenbereich, doch stehe dem Vorhaben kein öffentliches Interesse entgegen. Die bereits bestehende Lagerhalle führe zu keiner Verfestigung der Siedlung, da keine Vorbildwirkung für weitere Bauten ausgehe. Zudem sei die Fläche als Bahnareal im Flächennutzungsplan ausgewiesen, doch diese Einstufung sei rein informativ und für die Genehmigung unerheblich.

Hinsichtlich des Umgebungslärms klärten die Kläger in der Verhandlung, dass durch den Einsatz schalldämmender Bauteile ein angemessener Innenlärmpegel erreicht werde. Zusätzliche Fenster im Souterrain würden außerdem für ausreichend Licht sorgen. Das Gericht sah daher keine baurechtlichen Hindernisse.

Tipp: Wer Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich plant, sollte im Vorfeld eine detaillierte Begründung erstellen, die mögliche Konflikte mit öffentlichen Interessen ausschließt. Besonderes Augenmerk sollte auf Lärmschutz, Belichtung und Nutzungskonflikte gelegt werden, um Genehmigungsprozesse zu erleichtern.

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

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