Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

VG Koblenz: Kita-Ausschluss nur mit Verwaltungsakt zulässig

Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 3 L 297/25.KO) entschied: Ein Kind darf nicht allein durch Kündigung vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.

Kommunale Kita schließt Kind nach Verhaltensauffälligkeit aus

Die Ortsgemeinde als Trägerin einer Kindertagesstätte kündigte im März 2025 einem Kind mit sofortiger Wirkung den Betreuungsvertrag. Das Kind besuchte die Einrichtung seit dem Jahr 2020. Die Gemeinde begründete die Entscheidung mit wiederholtem aggressivem Verhalten.

Auf diese Kündigung hin stellten die Eltern des Kindes einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Sie wollten erreichen, dass ihr Kind weiterhin die Kindertagesstätte besuchen darf – trotz der ausgesprochenen Kündigung durch die Trägerin.

Nur öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt ist wirksam

Das Gericht stellte klar, dass der Ausschluss eines Kindes aus einer kommunalen Kindertagesstätte nicht durch eine zivilrechtliche Kündigung erfolgen kann. 

Zwar könne der Betreuungsvertrag privatrechtlich ausgestaltet sein, die Nutzung der Einrichtung als öffentliche Institution unterliege jedoch dem öffentlichen Recht. Für einen wirksamen Ausschluss wäre ein Verwaltungsakt erforderlich gewesen. Da dieser fehlte, sei das Kind weiterhin zur Nutzung der Kita berechtigt. Ob das Verhalten des Kindes den Ausschluss grundsätzlich rechtfertigen könnte, ließ das Gericht offen, da allein das Verfahren nicht rechtmäßig war. 

Das Gericht verpflichtete die Gemeinde daher im Wege der einstweiligen Anordnung, dem Kind vorläufig den Zugang zur Kita zu gewähren.

Tipp: Wer Träger einer kommunalen Einrichtung ist, muss bei Ausschlüssen die öffentlich-rechtliche Form wahren. Auch bei vertragsähnlichen Konstellationen gilt: Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen darf nur durch einen formellen Verwaltungsakt entzogen werden. Eine reine Vertragskündigung reicht nicht aus und kann gerichtlich beanstandet werden.

Symbolgrafik:© nmann77 - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Kein Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen einer Fahrt in der S-Bahn
10.06.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Kein Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen einer Fahrt in der S-Bahn

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 13. Mai 2025 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen ihrer Fahrt in der S-Bahn. Die Betreiberin des öffentlichen S-Bahn-Netzes sei nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht verpflichtet, diese Aufnahmen bereitzustellen. Videoaufnahmen und das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO Gemäß Artikel 15 DSGVO haben betroffene Personen grundsätzlich ein Auskunftsrecht , das den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger, die Speicherdauer und das Recht auf Erhalt einer Kopie der Daten umfasst. Dieses Recht kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dadurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen...

weiter lesen weiter lesen

Kein Auskunftsanspruch gegen den BND zur COVID-19-Herkunft
28.05.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Kein Auskunftsanspruch gegen den BND zur COVID-19-Herkunft

Mit Beschluss vom 14. April 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klargestellt, dass ein Presseverlag keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) hinsichtlich möglicher Erkenntnisse über den Ursprung der COVID-19-Pandemie geltend machen kann. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Vorrang überwiegender öffentlicher und privater Interessen, insbesondere dem Schutz der Arbeitsweise des BND und der außenpolitischen Interessen Deutschlands. Pressefreiheit und Auskunftsanspruch gegen den BND: Der Fall im Überblick Ein namhafter Presseverlag hatte per einstweiliger Anordnung gefordert, der BND solle Auskunft darüber geben, ob ihm seit 2020 Informationen vorliegen, wonach das Coronavirus aus einem chinesischen Labor stammen könnte. Zudem sollte geklärt...

weiter lesen weiter lesen
VG Koblenz billigt reduzierte Inflationsprämie bei Elternteilzeit
21.05.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Koblenz billigt reduzierte Inflationsprämie bei Elternteilzeit

Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 5 K 967/24.KO und 5 K 1024/24.KO ) hat am 01.04.2025 entschieden, dass Beamte in Elternteilzeit eine entsprechend ihrer reduzierten Arbeitszeit gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten dürfen. Die Klagen zweier Teilzeitbeschäftigter wurden abgewiesen. Beamtin und Beamter klagen gegen gekürzte Sonderzahlung Zwei rheinland-pfälzische Landesbeamte erhielten im Rahmen ihrer Elternzeit lediglich anteilige Inflationsausgleichszahlungen – entsprechend ihrer zum Stichtag geleisteten Teilzeitbeschäftigung von 30 % bzw. 50 %. Grundlage war das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025, das eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.800 € vorsah. Maßgeblich war der Beschäftigungsstand am 9. Dezember 2023, sofern im Zeitraum vom 1. August bis zum Stichtag...

weiter lesen weiter lesen

VG Münster: Kein neuer Jagdschein nach Alkoholfahrt mit Waffe
10.04.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Münster: Kein neuer Jagdschein nach Alkoholfahrt mit Waffe

Das Verwaltungsgericht Münster (Az. 1 K 2756/22 ) entschied, dass ein Jäger keinen neuen Jagdschein erhält, wenn er betrunken mit Waffe Auto fährt. Unfall nach Jagd – Langwaffe im Auto, 1,69 Promille Alkohol Ein Jäger aus dem Kreis Coesfeld nahm 2020 an einer Jagdveranstaltung in Rheinland-Pfalz teil. Auf dem Heimweg transportierte er seine Langwaffe im Auto. Unter Alkoholeinfluss kam er von der Straße ab, rammte zwei Verkehrsschilder und krachte gegen eine Hauswand. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 50.000 Euro. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,69 Promille, zwei Blutproben bestätigten Werte von 1,48 und 1,39 Promille.  Nach dem Unfall stellte der Mann seine im Futteral verpackte Waffe in einem Wartehäuschen ab. Die Polizei stellte sie dort sicher. Es folgte ein...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?