Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

VG Mainz korrigiert Wahlauszählung und erkennt Nein-Stimmen an

Das Verwaltungsgericht Mainz (Az. 3 K 569/24.MZ) hat entschieden, dass die Wahl des Ersten Beigeordneten einer Ortsgemeinde zu wiederholen ist, weil zwei Stimmzettel fälschlich für ungültig erklärt wurden.

Handschriftliche Nein-Stimmen nicht anerkannt

Zwei Ratsmitglieder wandten sich gegen die Wertung von Stimmzetteln bei der Wahl des Ersten Beigeordneten im Jahr 2024.

Für die Abstimmung lagen den Mitgliedern des Ortsgemeinderates doppelt gefaltete Wahlzettel vor, auf denen die Alternativen „ja“ und „nein“ jeweils mit einem Ankreuzfeld vorgedruckt waren. Da nur ein Bewerber zur Wahl stand, hing das Ergebnis allein von den abgegebenen Zustimmungen oder Ablehnungen ab.

Der Wahlausschuss stellte nach Auszählung zunächst 10 gültige Ja-Stimmen und 8 gültige Nein-Stimmen fest. Zwei weitere Stimmzettel enthielten keine Markierung in den vorgegebenen Kästchen, sondern lediglich das handschriftlich notierte Wort „nein“, nachdem die Zettel einmal entfaltet wurden. Diese beiden Stimmen wurden als ungültig behandelt.

Die Kläger rügten, dass die Auszählung den eindeutig erkennbaren Willen der abstimmenden Ratsmitglieder ignoriert habe. Die Kommunalaufsichtsbehörde wies jedoch die Wahlbeschwerde zurück und argumentierte, die Stimmabgabe entspreche nicht dem angekündigten Verfahren, da die Ratsmitglieder vor Beginn ausdrücklich darauf hingewiesen worden seien, ihr Votum anzukreuzen. Zudem könne das Niederschreiben des Wortes „nein“ auch als Ablehnung des Wahlvorgangs insgesamt interpretiert werden.

Die daraufhin erhobene Klage richtete sich gegen die Wertung der Stimmen und die Bestätigung der Wahl durch die Aufsichtsbehörde.

Wählerwille war eindeutig erkennbar

Das Verwaltungsgericht beurteilte die zurückgewiesene Beschwerde neu und stellte fest, dass der gesetzlich maßgebliche Stimmwille im Vordergrund steht. Die schriftlich formulierten Nein-Stimmen ließen klare Rückschlüsse auf die Entscheidung der beiden Ratsmitglieder zu und durften nicht als ungültig eingestuft werden.

Das Gericht erklärte, die Wahl sei fehlerhaft verlaufen, weil der Wahlausschuss zwei gültige Stimmen unberechtigt verworfen habe. Die Gemeindeordnung stelle nicht auf formale Vorgaben wie ein bestimmtes Ankreuzverfahren ab, sondern auf die eindeutige Feststellbarkeit des Stimmwillens.

Da nur ein Kandidat zur Abstimmung stand, lasse das handschriftliche „nein“ keinerlei Interpretationsspielraum. Damit sei die Stimme gültig. Der Umstand, dass Kästchen für „ja“ oder „nein“ vorgedruckt waren, ändere nichts an der rechtlichen Bewertung. Auch der Hinweis während der Sitzung zur vorgesehenen Form der Stimmabgabe sei nicht geeignet, eine verbindliche und zwingende Regel zu schaffen.

Die Gemeindeordnung sehe keine Möglichkeit vor, die Art der Stimmabgabe formal zu normieren, wenn der Wille des Abstimmenden zweifelsfrei zu erkennen ist. Ferner liege kein Verstoß gegen die Geheimhaltung der Wahl vor, da die handschriftliche Eintragung nicht automatisch Rückschlüsse auf die Identität der abstimmenden Ratsmitglieder zulasse. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten daher, die Wahl für ungültig zu erklären.

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Tipp: Bei kommunalen Wahlen oder Ratsabstimmungen sollte stets geprüft werden, ob der Stimmwille klar erkennbar ist – unabhängig von formalen Vorgaben in Sitzungen. Entscheidend ist, dass eine Stimme nicht wegen vermeintlicher Formfehler verworfen wird, wenn ihre Bedeutung eindeutig feststeht. Bei strittigen Wahlbewertungen lohnt es sich, die Regelungen der Gemeindeordnung genau zu betrachten und unklare Auslegungen anzufechten.

Symbolgrafik:© Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Niederschlagswassergebühren: Angebliche alte Absprache schützt nicht ohne Weiteres vor Nachzahlung
11.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Niederschlagswassergebühren: Angebliche alte Absprache schützt nicht ohne Weiteres vor Nachzahlung

Wer über Jahre keine Rechnung für bestimmte Dachflächen bekommen hat, kann sich darauf nicht ohne Weiteres verlassen. Gerade bei Niederschlagswassergebühren kann es teuer werden, wenn Regenwasser tatsächlich oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in die städtische Abwasseranlage gelangt. Das kann besonders für Eigentümer größerer Grundstücke mit großen Dachflächen relevant sein; im entschiedenen Fall ging es um Dachflächen eines Sportparks. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat nun klargestellt: Eine behauptete alte Absprache und jahrelanges Nichtveranlagen reichen allein nicht aus, um spätere Gebührenforderungen zu Fall zu bringen. Das Wichtigste in Kürze Das OVG NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Streit betraf nacherhobene Niederschlagswassergebühren für die Jahre...

weiter lesen weiter lesen

Millionen-Plakatspende an AfD: Wann Parteispenden unzulässig sind
08.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Millionen-Plakatspende an AfD: Wann Parteispenden unzulässig sind

Wer einer Partei im Wahlkampf nicht Geld, sondern eine große Werbekampagne finanziert, kann trotzdem eine Parteispende leisten. Genau das wurde für die AfD nach der Bundestagswahl 2025 zum Problem. Viele würden annehmen, dass eine Partei eine solche Unterstützung behalten darf, wenn sie selbst keine verdeckte Finanzierung erkennt. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt nun klar: Entscheidend kann schon sein, ob der wahre Spender objektiv feststellbar ist. Betroffen sind nicht nur Parteien, sondern auch Personen, die Wahlwerbung finanzieren oder Spenden über Dritte abwickeln. Im Fall ging es um 6.395 Großflächenplakate und einen Wert von rund 2,35 Millionen Euro. Das Wichtigste in Kürze Die AfD durfte eine vor der Bundestagswahl 2025 geleistete Plakatspende im Wert von rund 2,35 Millionen Euro nicht...

weiter lesen weiter lesen
EU-Bürger und Proteste: Ermittlungen allein reichen nicht für Verlust der Freizügigkeit
07.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
EU-Bürger und Proteste: Ermittlungen allein reichen nicht für Verlust der Freizügigkeit

Wer als EU-Bürger in Deutschland lebt und in den Fokus von Ermittlungen gerät, verliert nicht schon deshalb sein Freizügigkeitsrecht. Genau das stand für eine irische Staatsangehörige im Raum, nachdem ihr Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten vorgeworfen worden waren. Das Landesamt für Einwanderung stellte den Verlust ihrer EU-Freizügigkeit fest und drohte ihr die Abschiebung nach Irland an. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Dafür reichten die eingestellten Ermittlungsverfahren und nicht hinreichend gesicherten Vorwürfe in diesem Fall nicht aus. Die Entscheidung betrifft den Maßstab für den Verlust des Freizügigkeitsrechts von EU-Bürgern: Er setzt eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit voraus. Das Wichtigste in...

weiter lesen weiter lesen

VerfGH NRW: Eilantrag scheitert ohne konkrete Grundrechtsrüge
30.04.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VerfGH NRW: Eilantrag scheitert ohne konkrete Grundrechtsrüge

Wer sich mit einer Verfassungsbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof NRW wendet und zugleich eine schnelle vorläufige Entscheidung verlangt, darf sich nicht auf allgemeine Kritik beschränken. Entscheidend ist, ob nachvollziehbar dargelegt wird, dass eine Verletzung von Rechten aus der Landesverfassung möglich ist. Daran fehlte es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde deshalb abgelehnt. Praktisch wichtig ist die Entscheidung für alle, die in Nordrhein-Westfalen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz suchen. Sie zeigt: Ein Eilantrag kann bereits daran scheitern, dass die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache unzulässig ist. Das Wichtigste in Kürze Der Verfassungsgerichtshof NRW hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten