Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

VG Münster: Kein neuer Jagdschein nach Alkoholfahrt mit Waffe

Das Verwaltungsgericht Münster (Az. 1 K 2756/22) entschied, dass ein Jäger keinen neuen Jagdschein erhält, wenn er betrunken mit Waffe Auto fährt.

Unfall nach Jagd – Langwaffe im Auto, 1,69 Promille Alkohol

Ein Jäger aus dem Kreis Coesfeld nahm 2020 an einer Jagdveranstaltung in Rheinland-Pfalz teil. Auf dem Heimweg transportierte er seine Langwaffe im Auto. Unter Alkoholeinfluss kam er von der Straße ab, rammte zwei Verkehrsschilder und krachte gegen eine Hauswand. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 50.000 Euro. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,69 Promille, zwei Blutproben bestätigten Werte von 1,48 und 1,39 Promille. 

Nach dem Unfall stellte der Mann seine im Futteral verpackte Waffe in einem Wartehäuschen ab. Die Polizei stellte sie dort sicher. Es folgte ein Strafverfahren, die Waffenbesitzkarte wurde eingezogen, und der Mann musste seine Schusswaffen abgeben. Nachdem sein Jagdschein abgelaufen war, beantragte er im Jahr 2022 eine Neuausstellung – ohne Erfolg. 

Gegen die verweigerte Wiedererteilung klagte er vor dem Verwaltungsgericht Münster.

Gericht: Waffenrechtlich unzuverlässig – Risiko zu hoch

Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage mit Urteil vom 1. April 2025 ab. 

Zur Begründung hieß es, der Kläger habe sich als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts erwiesen. Maßgeblich sei nicht allein das tatsächliche Verhalten im konkreten Fall, sondern auch die daraus ableitbare Prognose für künftiges Verhalten. Wer eine Schusswaffe unter Alkoholeinfluss transportiert, demonstriere mangelnde Sorgfalt. Bereits das Mitführen einer erlaubnispflichtigen Waffe im Auto unter Einfluss von Alkohol – hier mit einem Wert oberhalb der Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) – sei waffenrechtlich untragbar. 

Es bestehe die Gefahr, dass die Person im Ernstfall unkontrolliert oder unangemessen mit der Waffe umgehe oder den Zugriff Dritter auf die Waffe nicht verhindern könne, insbesondere bei einem Unfall. Ob die Waffe geladen war oder wie genau sie verwahrt wurde, spielte laut Gericht keine Rolle. Entscheidend war, dass der Kläger überhaupt in diesem Zustand mit einer Schusswaffe unterwegs war. Auch die Rückgabe der Fahrerlaubnis ändere nichts daran, dass die für einen Jagdschein erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit dauerhaft beschädigt sei. 

Gegen das Urteil kann noch innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. 

Tipp: Wer legal Waffen führen will, muss jederzeit beweisen, dass er sorgfältig und verantwortungsbewusst mit ihnen umgeht. Schon ein einzelnes schwerwiegendes Fehlverhalten – wie die Kombination von Alkoholkonsum und Waffenbesitz im Straßenverkehr – kann ausreichen, um dauerhaft als unzuverlässig zu gelten. Auch spätere Reue oder Verhaltensänderungen wie das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis können eine negative waffenrechtliche Prognose nicht automatisch entkräften.

Symbolgrafik:© zorandim75 - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
VG Berlin: Polizeigriff gegen Klimaaktivist war unzulässig
09.04.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Berlin: Polizeigriff gegen Klimaaktivist war unzulässig

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 1 K 281/23 ) hat entschieden: Der Einsatz schmerzhafter Polizeigriffe gegen einen Klimaaktivisten bei einer Blockade war unrechtmäßig. Blockadeaktion der „Letzten Generation“ endet mit Polizeieinsatz Im April 2023 nahm der Kläger, Unterstützer der Bewegung „Letzte Generation“, an einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni teil. Die Polizei hatte die Versammlung zuvor aufgelöst. Ein Beamter forderte den Aktivisten auf, die Fahrbahn zu verlassen, und drohte dabei ausdrücklich mit schmerzhaften Maßnahmen bei Nichtbefolgung. Nachdem der Mann sitzen blieb, wurde er unter Anwendung sogenannter Nervendrucktechniken und Schmerzgriffe entfernt.  Während des Zugriffs äußerte er: „Lassen Sie mich einfach sitzen“ und schrie laut vor Schmerzen. In seiner...

weiter lesen weiter lesen
VG Osnabrück: Supermärkte dürfen sonntags nicht öffnen
07.04.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Osnabrück: Supermärkte dürfen sonntags nicht öffnen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 1 A 114/24 ) hat entschieden, dass zwei Lebensmittelmärkte in Osnabrück nicht sonntags öffnen dürfen. Die Ausnahmevorschrift des niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes greift nicht, wenn das Sortiment über den täglichen Kleinbedarf hinausgeht. Gewerkschaft klagte gegen sonntägliche Marktöffnung Die Gewerkschaft ver.di erhob im Mai 2024 Klage gegen die Stadt Osnabrück, weil zwei Lebensmittelmärkte regelmäßig sonntags zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr geöffnet hatten. Sie hatte die Stadt bereits im September 2023 auf den umfassenden Warenverkauf an diesen Tagen hingewiesen und bemängelte, dass dies nicht mit dem Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz (NLöffVZG) vereinbar sei.  Die Stadt berief sich jedoch auf § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a) NLöffVZG in Verbindung...

weiter lesen weiter lesen

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Probeunterricht-Regeln
31.03.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Probeunterricht-Regeln

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 L 66/25 ) hat im Eilverfahren entschieden, dass eine Schülerin nach Nichtbestehen des Probeunterrichts keinen Anspruch auf vorläufige Aufnahme am Gymnasium hat. Die Regelungen zur Eignungsfeststellung seien rechtmäßig. Schülerin scheitert an Probeunterricht und Notenvorgabe Eine Berliner Schülerin wollte sich trotz verfehlter Notenvorgaben und nicht bestandenem Probeunterricht an einem Gymnasium anmelden. Nach der Förderprognose ihrer Grundschule lag ihr Notendurchschnitt bei 2,6, womit sie die Grenze von 2,2 für eine direkte Gymnasialempfehlung verpasste. Sie erhielt stattdessen eine Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule. Um dennoch auf ein Gymnasium zu wechseln, nahm sie am verpflichtenden Probeunterricht teil, erreichte dort jedoch...

weiter lesen weiter lesen

VG Hannover bestätigt Anspruch auf Integrations-Kita-Platz
28.03.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Hannover bestätigt Anspruch auf Integrations-Kita-Platz

Das Verwaltungsgericht Hannover (Az. 3 B 581/35 ) hat entschieden, dass ein Kind mit frühkindlichem Autismus einen sofortigen Anspruch auf einen geeigneten Integrationskindergartenplatz hat. Der Jugendhilfeträger muss diesen zur Verfügung stellen – ein bloßes Kostenanerkenntnis reicht nicht aus. Vierjähriger mit Autismus fordert Kita-Platz per Eilantrag Ein vierjähriges Kind, bei dem laut fachärztlicher Einschätzung frühkindlicher Autismus vorliegt, begehrte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuweisung eines bedarfsgerechten Kindergartenplatzes. Die Eltern des Kindes beantragten bei der zuständigen Jugendhilfeeinrichtung einen entsprechenden Integrationsplatz.  Die Behörde verwies auf eine mögliche Eigenbeschaffung durch die Familie und bot lediglich die Übernahme entstehender Kosten...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?