Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied am 17.12.2025, dass die Rückforderung von Anwärterbezügen einer ehemaligen Steuerinspektorin durch das Land Rheinland-Pfalz rechtmäßig ist (Az. 1 K 599/25.NW).
Rückforderung nach vorzeitigem Ausscheiden
Die Klägerin absolvierte vom 2. Juli 2018 bis 30. Juni 2021 die Ausbildung zur diplomierten Finanzwirtin und war währenddessen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes wurde sie zur Steuerinspektorin im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt.
Mit Schreiben vom 29. März 2023 beantragte die Klägerin ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, die zum 30. Juni 2023 wirksam wurde. Daraufhin erließ das Landesamt für Steuern am 18. August 2023 einen Bescheid, wonach die Klägerin den rückforderbaren Teil der Anwärterbezüge für die Ausbildungszeit zurückzahlen müsse.
Ein Widerspruch wurde am 8. Januar 2024 zurückgewiesen. Am 27. Februar 2024 forderte das Landesamt für Finanzen die Klägerin auf, 16.173,65 € zurückzuzahlen. Nach erfolglosem Widerspruch erhob die Klägerin im Juni 2025 Klage beim Verwaltungsgericht.
Rückforderung ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.
Die Gewährung von Anwärterbezügen während eines Vorbereitungsdienstes, der ein Studium beinhaltet, kann nach dem Landesbesoldungsgesetz an Auflagen gebunden werden. Die Rückforderung sei verfassungsrechtlich unbedenklich, da Anwärterbezüge nicht dem Alimentationsprinzip unterliegen.
Der Dienstherr hat ein berechtigtes Interesse, dass die Ausbildung der öffentlichen Verwaltung zugutekommt, indem die Absolventin eine Mindestzeit im Staatsdienst verbleibt. Die Rückforderung bezieht sich sowohl auf fachtheoretische als auch berufspraktische Ausbildungszeiten, da diese als einheitliches Studium gelten.
Eine Billigkeitsprüfung oder Erleichterungen zur Rückzahlung waren im konkreten Fall nicht erforderlich. Die Rückforderung ist gesetzlich vorgesehen und erfüllt den Zweck, die staatliche Ausbildungsinvestition abzusichern.
Tipp: Wer eine staatlich geförderte Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert, sollte die Rückzahlungsverpflichtung von Anwärterbezügen beachten. Ein vorzeitiges Ausscheiden kann zu einer gesetzlichen Rückforderung führen. Es ist ratsam, die Ausbildungs- und Rückzahlungsbedingungen genau zu prüfen und rechtzeitig zu klären, ob ein Verbleib im öffentlichen Dienst für die Dauer der Bindung möglich ist, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.
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