Verwaltungsrecht

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Was Unternehmen erwartet

Zuletzt bearbeitet am: 26.09.2024

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) steht kurz vor seiner Verabschiedung und zielt darauf ab, die Bürokratie in Deutschland weiter abzubauen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen entlastet werden, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen soll. Das Gesetz ist Teil einer fortlaufenden Initiative, die darauf abzielt, den administrativen Aufwand für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Die vierte Fassung bringt eine Reihe neuer Regelungen zur spürbaren Entlastung.

Bürokratieentlastungsgesetz: Ein Überblick

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde im August 2023 als Teil eines umfassenden Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist es, administrative Prozesse in Unternehmen zu vereinfachen und die damit verbundenen Kosten zu senken. Die Bundesregierung erwartet, dass durch diese Maßnahmen jährlich etwa 944 Millionen Euro eingespart werden können.

Absicht des Gesetzgebers

Ein zentrales Element des Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Förderung der Digitalisierung. Viele bisher schriftlich auszuführende Prozesse werden künftig digitalisiert. Das betrifft insbesondere Melde- und Informationspflichten, die bisher mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden waren. Die neue Regelung sieht vor, dass die Schriftformerfordernis durch die einfachere Textform ersetztwird​.

Bürokratieentlastungsgesetz: die wichtigsten Punkte

  • Gewerbemeldungen und Steuerangelegenheiten können zukünftig digital abgewickelt werden.
  • Vereinfachung der Meldepflichten für Unternehmen, wenn diese z. B. ihren Betrieb in eine andere Kommune verlegen. Sie müssen künftig nur noch die neue Behörde informieren, was die Kommunikationskosten und Verzögerungen bei der Bearbeitung verringert und zu einer effizienteren Verwaltung führt.
  • Reduzierung der Schriftformerfordernis bei Rechtsgeschäften, wie etwa Miet- oder Arbeitsverträgen. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Unternehmen können diese Verträge zukünftig per E-Mail oder elektronischer Nachricht abwickeln. Diese Änderung führt zu einer Beschleunigung der Abläufe und reduziert gleichzeitig Kosten, die durch den Versand und die Archivierung physischer Dokumente entstehen.
  • Zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater:  Dies bringt eine Entlastung für Arbeitgeber, denn sie müssen nicht mehr für jeden Träger der sozialen Sicherung gesonderte schriftliche Vollmachten ausstellen, eine einmalige Generalvollmacht, die elektronisch in die Datenbank eingetragen wird, genügt. Diese ist von allen relevanten Trägern abrufbar. Ein Großteil der bisherigen Vorgänge - etwa neun von zehn – werden dadurch überflüssig sein. 
  • Neue Schwellenwerte für die Umsatzsteuer: Die Häufigkeit der abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll verringert werden, indem die Schwellenwerte für den Voranmeldezeitraum gemäß § 18 Abs. 2, 2a UStG von 7.500 Euro auf 9.000 Euro Jahresumsatz erhöht werden. Solange dieser Schwellenwert nicht überschritten wird, ist nur noch eine vierteljährliche, statt einer monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung, erforderlich. Viele Unternehmen werden dadurch weniger Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen. 
  • Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassifizierung (§ 3 HGB Anwendungsregelung). ​
  • Entlastung durch verkürzte Aufbewahrungsfristen: Eine der bedeutendsten Änderungen im BEG IV betrifft die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Diese Änderung soll sowohl für neue als auch bereits ausgestellte Rechnungen gelten und hilft Unternehmen, Kosten für Lagerung und Archivierung zu senken​.

Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Buchungsbelege frühzeitig digital zu archivieren, um von den neuen Aufbewahrungsfristen zu profitieren und Kosten zu senken.

Fazit

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt wesentliche Verbesserungen für Unternehmen, insbesondere durch die Förderung digitaler Prozesse und die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die kommenden Änderungen vorbereiten, um von den Erleichterungen optimal profitieren zu können.

Symbolgrafik: © Rohane - stock.adobe.com

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