Volksbank Darmstadt-Südhessen eG verliert Rechtsstreit in Phishing-Fall: Unsere Mandantin/die Klägerin machte Ansprüche wegen der missbräuchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten, resultierend aus dem Diebstahl Ihrer EC-Karte und der Ausspähung von Daten, geltend.
Dabei wurden nicht autorisierte Transaktionen in Höhe von mehrere Tausend Euro ausgelöst und durch die Täter vereinnahmt.
Nachdem die Volksbank Darmstadt bereits in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Darmstadt unterlegen war und hiergegen zu allem Überfluss auch noch Berufung einlegte, nahm Sie die Berufung kurzer Hand vor dem LG Darmstadt zurück.
Das Urteil gegen die Volksbank Darmstadt ist damit rechtskräftig! Wir freuen uns für unsere Mandantin!
Für die Klägerin: Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services.









