Arbeitsrecht

Volkswagen (VW): Arbeitnehmer in Sorge – 3 Werke schließen – 30.000 Arbeitnehmer sorgen sich um Job

Zuletzt bearbeitet am: 04.11.2024

Die aktuelle Situation bei Volkswagen sorgt für Unruhe und Unsicherheit in der Belegschaft. Die Pläne des Unternehmens, Einsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro vorzunehmen, treffen die Mitarbeiter hart. Lohnkürzungen, Nullrunden und Werksschließungen stehen auf der »Giftliste«, die intern diskutiert wird und für große Unzufriedenheit sorgt.

Die Ankündigung des Managements, betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen in Betracht zu ziehen, ist ein Schock für die Beschäftigten, die bisher eine Jobgarantie hatten. Die Möglichkeit, dass ganze Werke wie Emden oder Zwickau geschlossen werden könnten, ist für viele Mitarbeiter ein Albtraum. Die Angst um den eigenen Arbeitsplatz und die Zukunft des Unternehmens prägt die Stimmung in der Belegschaft.

Besonders drastisch wirken sich die geplanten Maßnahmen auf das Einkommen der Mitarbeiter aus. Eine pauschale Lohnkürzung um zehn Prozent, Nullrunden für die kommenden Jahre und mögliche Streichungen von Bonuszahlungen und Prämien belasten die Finanzen vieler Beschäftigter. Die Forderung der IG Metall nach sieben Prozent mehr Lohn und höheren Ausbildungsvergütungen wird angesichts der drohenden Einschnitte zu einem zentralen Thema in den Tarifverhandlungen.

Die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens wird durch die bevorstehende Veröffentlichung der Quartalsergebnisse verstärkt. Analysten prognostizieren enttäuschende Zahlen, nachdem Volkswagen bereits zum zweiten Mal eine Gewinnwarnung ausgesprochen hat. Die Prognosen für Umsatz und Rendite wurden nach unten korrigiert, was die wirtschaftliche Lage des Konzerns weiter verschärft.

Die Probleme der Kernmarke VW Pkw stehen im Fokus der Sanierungspläne des Managements. Die Überkapazitäten in den europäischen Werken stellen ein großes Problem dar, da die Produktion die Absatzmöglichkeiten übersteigt. Um Kosten zu senken, könnten ganze Standorte geschlossen werden, was eine massive Umstrukturierung des Unternehmens bedeuten würde.

Die Konfrontation zwischen Management und Gewerkschaft ist vorprogrammiert, wenn es um die Umsetzung der Sparmaßnahmen geht. Die Forderungen der IG Metall nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen stehen im Widerspruch zu den Plänen des Managements zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen hart geführt werden und möglicherweise zu Arbeitskämpfen führen könnten.

Der Konflikt zwischen dem Management und den Arbeitnehmervertretern bei Volkswagen spitzt sich weiter zu. Die Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Daniela Cavallo, warnte auf Mitarbeiterversammlungen vor drastischen Maßnahmen seitens des Vorstands. Es ist die Rede davon, dass VW drei deutsche Werke schließen und „Zehntausenden“ Mitarbeitern kündigen will.

Die Ankündigung des Managements hat für großen Unmut in der Belegschaft gesorgt. Cavallo warf der Führungsspitze vor, den Ausverkauf des Standorts Deutschland zu planen und die Regionen um die Fabriken „ausbluten“ zu lassen. Die Gewerkschafterin reagierte mit scharfer Kritik und warnte vor einer Eskalation, sollte der Vorstand seine Pläne tatsächlich umsetzen. Sie kündigte Widerstand an und warnte davor, die Gespräche abzubrechen, wenn die Existenz der Belegschaft auf dem Spiel steht.

Die nächste Verhandlungsrunde über einen neuen Haustarifvertrag steht kurz bevor, doch die Fronten zwischen Konzern und Betriebsrat scheinen verhärtet. Die Friedenspflicht endet Ende November und ab dem 1. Dezember sind Warnstreiks bei VW möglich. Das Verhalten des Vorstands wird von Cavallo als „schäbig“ bezeichnet, da nach der Ankündigung der Kostensenkungen Anfang September kaum Fortschritte erzielt wurden.

Der Vorstand hatte vor acht Wochen angekündigt, drastische Maßnahmen zur Kostensenkung ergreifen zu wollen, um auf die schwache Nachfrage und den steigenden Wettbewerb zu reagieren. Seitdem stecken Management und Betriebsrat in einer Auseinandersetzung über den richtigen Weg aus der Krise. Volkswagen äußerte sich zunächst nur vage zu den Vorwürfen des Betriebsrats und betonte die Bedeutung einer gemeinsamen Lösungsfindung mit dem Betriebsrat, um weiterhin nachhaltig in Produkte und Technologien investieren zu können.

Die Situation bei Volkswagen spitzt sich weiter zu und die Unsicherheit unter den Mitarbeitern wächst. Die Ankündigung, drei Werke zu schließen und Tausende Mitarbeiter zu entlassen, sorgt für große Verunsicherung. Die Belegschaft steht geschlossen hinter dem Betriebsrat und zeigt sich entschlossen, gegen die Pläne des Managements zu kämpfen.

Das sind die 10 VW-Werke in Deutschland:

Wolfsburg: Das VW-Stammwerk am Mittellandkanal ist die größte zusammenhängende Autofabrik der Welt. Auf 6,5 Quadratkilometern arbeiten rund 62.000 Mitarbeiter an der Herstellung von Golf, Tiguan und Touran. Gegründet wurde das Werk und die Stadt Wolfsburg 1938 für die Produktion des „KdF-Wagen“, aus dem später der VW Käfer wurde. Der Standort ist zur Hälfte ausgelastet, der Bau eines weiteren Werks für E-Autos wurde 2023 abgeblasen. Hannover: Hannover war 1956 das zweite deutsche Werk des Konzerns und ist bekannt für die Produktion des VW Transporters. Heute werden hier der Multivan und der vollelektrische ID. Buzz hergestellt. Der Standort hat rund 14.700 Mitarbeiter und baut kontinuierlich Stellen ab, ohne Entlassungen. 3000 Arbeitsplätze sind bereits weggefallen, weitere 2000 sollen bis 2029 folgen. Emden: Das VW-Werk in Emden war 50 Jahre lang vor allem für die Produktion des Passat bekannt, bevor es zum reinen Elektro-Standort umgebaut wurde. Mit heute 8600 Mitarbeitern werden hier nun ID.4 und ID.7 gefertigt. Aufgrund schwacher Nachfrage musste VW zeitweise die Produktion stoppen. Kassel (Baunatal): Das Volkswagenwerk Kassel steht in Baunatal und ist das weltweit größte Komponentenwerk des Konzerns. Mit 16.800 Mitarbeitern werden Getriebe, Abgasanlagen, E-Motoren und Teile für Karosserie und Fahrgestell produziert. Zudem beherbergt der Standort das größte Ersatzteillager Europas. Braunschweig: Das Komponentenwerk in Braunschweig ist die älteste VW-Fabrik. Hier werden unter anderem Achsen, Bremsscheiben, Lenkungen und Batteriesysteme für E-Autos hergestellt. Mit rund 7.200 Mitarbeitern spielt Braunschweig eine wichtige Rolle in der E-Mobilität. Salzgitter: In Salzgitter befindet sich derzeit die größte Baustelle des Konzerns. Neben dem bestehenden Motorenwerk entsteht dort die erste eigene Batteriezellfabrik von VW. Ab 2025 soll dort die Produktion starten. Salzgitter soll dann vom Leitwerk Motor zum Leitwerk Zelle werden. Das Werk wurde 1970 gegründet und für die Produktion eines neuen VW-Modells genutzt, das sich jedoch nicht gut verkaufte. Später wurde es zu einem Motorenwerk umgewandelt. Osnabrück: Der VW-Standort in Osnabrück kann auf eine über 100-jährige Tradition im Autobau zurückblicken. 1901 übernahm Wilhelm Karmann hier ein Fahrrad- und Autowerk. Ab 1949 baute die Firma Cabrios für VW. Als Karmann 2009 Insolvenz anmelden musste, übernahm Volkswagen den Standort. Heute werden hier vor allem Fahrzeuge für Porsche gefertigt. Das letzte VW-Cabrio, der offene T-Roc, wird 2025 auslaufen. Zwickau: In Zwickau wurde vor 120 Jahren der Grundstein für die Marke Audi gelegt. Nach der Wiedervereinigung baute VW hier eine neue Fabrik, die als Leitwerk der E-Mobilität im Konzern gilt. Die Fabrik wurde bis 2020 komplett auf Elektro umgestellt. Der Standort leidet jedoch unter der schwachen Nachfrage nach E-Autos, was zu Schichtstreichungen und Nicht-Verlängerung von befristeten Verträgen führt. Chemnitz: Volkswagen ist schon seit 1988 in Chemnitz aktiv, wo in Lizenz VW-Viertaktmotoren hergestellt wurden. Nach der deutschen Einheit übernahm VW das Motorenwerk. Im Gegensatz zu anderen Standorten hängt Chemnitz noch komplett am Verbrenner. Im vorigen Jahr wurden hier 690.000 Motoren ausschließlich für Benziner produziert. Dresden: Die „Gläserne Manufaktur“ in Dresden ist der jüngste und kleinste VW-Standort. Ursprünglich für das Oberklassemodell Phaeton gegründet, wird hier seit Anfang 2021 der ID.3 montiert. Die Zukunft des Werks ist jedoch ungewiss, da VW über das Ende der Fahrzeugfertigung in Dresden nachdenkt. Möglich ist eine Umwandlung des Standorts in ein reines Auslieferungszentrum.

Welche 3 Werke geschlossen werden, ist noch nicht bekannt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickeln wird. Die Verhandlungen über den Haustarifvertrag werden entscheidend sein für die Zukunft von Volkswagen und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Die Forderungen des Vorstands nach Kosteneinsparungen und Entlassungen stoßen auf starken Widerstand seitens der Arbeitnehmervertreter, die sich für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Sicherung des Standorts Deutschland einsetzen.

Es ist ein Machtkampf zwischen Management und Betriebsrat, der sich immer weiter zuspitzt. Vor allem die Ankündigung von Werksschließungen und massiven Entlassungen hat die Belegschaft aufgeschreckt. Die Führungsspitze von Volkswagen muss nun entscheiden, wie sie mit dem Widerstand der Arbeitnehmer umgeht und ob sie bereit ist, ihre Pläne zu überdenken. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob es zu einer Einigung kommt oder ob der Konflikt eskaliert und möglicherweise zu Streiks führt.

Die Pläne des Managements, die Entgelte um 10 Prozent zu reduzieren und in den Jahren 2025 und 2026 zwei Nullrunden anzustreben, sorgen für Unruhe unter den Beschäftigten von Volkswagen. Der Betriebsrat sieht diese Maßnahmen als weitreichend an und fürchtet, dass die Einschnitte nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die gesamte Belegschaft betreffen werden.

In den Tarifverhandlungen wird über die geplanten Kürzungen und Nullrunden heftig diskutiert. Der Betriebsrat weist darauf hin, dass die Absenkung der Entgelte in Kombination mit dem Wegfall tariflicher Zulagen und der Inflation eine empfindliche Einbuße für die Mitarbeiter bedeuten würde. Ein durchschnittlicher Beschäftigter in der Fertigung würde demnach mit einem Verlust von rund 18 Prozent seines Einkommens konfrontiert sein.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert der Betriebsrat ein Lohnplus von 7 Prozent. Dies würde die finanzielle Belastung der Mitarbeiter abmildern und einen Ausgleich zu den geplanten Reduzierungen schaffen. Zugleich verdeutlicht der Betriebsrat, dass die Privilegien der VW-Mitarbeiter im Vergleich zum Flächentarif der Metall- und Elektroindustrie in Frage gestellt werden. Diese Sonderregelungen seien in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht mehr gerechtfertigt, argumentiert das Management.

Die Beschäftigten an den verschiedenen VW-Standorten versammeln sich zu Infoveranstaltungen, um über die geplanten Maßnahmen zu diskutieren und sich über mögliche Gegenmaßnahmen auszutauschen. Die Sprecherin des Betriebsrats, Frau Cavallo, betont, dass die ernste Lage erkannt wurde und dass gerechte Lösungen gefunden werden müssen. Die Forderung nach einem Angriffsplan seitens des Managements, um die Technologieführerschaft zurückzugewinnen, wird von vielen Beschäftigten unterstützt.

Auch die Politik wird in die Diskussion rund um die Einsparungsmaßnahmen einbezogen. Die Ampelkoalition in Berlin wird aufgefordert, einen umfassenden Plan zur Förderung der Elektromobilität und zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland vorzulegen. Die Bundesregierung hat bereits neue Steueranreize für E-Autos beschlossen, weitere Fördermaßnahmen sollen folgen. Die SPD bekräftigt ihr Engagement, zusätzliche Förderungen für private Autokäufer auf den Weg zu bringen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heumarkt 50
50667 Köln

Telefon: 022195814321


Honorar/Leistung: (5)
Erreichbarkeit: (5)
Verständlichkeit: (5)
Freundlichkeit: (5)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Arbeitsrecht BOSCH: 5550 Arbeitsplätze entfallen – davon 3800 in Deutschland

Die Krise in der Automobilindustrie setzt sich fort und führt zu weiteren Stellenstreichungen sowohl bei den Herstellern als auch bei den Zulieferern. Der Zulieferer Bosch kündigt einen weiteren Stellenabbau an , vor allem betroffen sind Standorte in Deutschland . Der Betriebsrat zeigt sich empört und will diese Maßnahmen nicht akzeptieren. Die Unternehmenssprecherin von Bosch gibt bekannt, dass in den kommenden Jahren bis zu 5550 Stellen gestrichen werden sollen, wovon mehr als zwei Drittel, also 3800 Jobs, in Deutschland betroffen sind. Diese Zahlen sind Planungen und sollen Teil der Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern sein, die nun ... weiter lesen

Arbeitsrecht Kündigungswelle bei Ford in Köln – bis zu 2.900 Arbeitnehmer können Job verlieren

Ford plant bis Ende 2027 in Deutschland insgesamt 2.900 Stellen abzubauen , wobei der Großteil davon im Kölner Werk wegfallen soll. Dies ist Teil eines größeren Schrittes des US-Automobilkonzerns, der insgesamt 4.000 Stellen in Europa streichen will. Insgesamt sieht Ford sich gezwungen, in Europa 4000 Arbeitsplätze abzubauen, wovon 800 in Großbritannien und 300 in anderen EU-Staaten betroffen sind. Besonders schwer trifft es das Werk in Köln, wo rund 2900 Arbeitsplätze gestrichen werden sollen. Der Konzern gab an, dass die schwache Nachfrage auf dem europäischen Automobilmarkt einer der Hauptgründe für diese ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Der digitale Arbeitsvertrag ab 2025: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

Ab dem 1. Januar 2025 wird es in Deutschland erstmals möglich sein, digitale Arbeitsverträge abzuschließen. Diese Neuerung, eingeführt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), markiert einen entscheidenden Meilenstein in der Modernisierung des Arbeitsrechts. Schnellere, effizientere und rechtlich abgesicherte Verfahren werden den Arbeitsalltag transformieren und die Digitalisierung in der Arbeitswelt entscheidend voranbringen. Dieser Fortschritt steht exemplarisch für die Anpassung des Arbeitsrechts an die Erfordernisse einer zunehmend digitalen Gesellschaft. Neue Chancen durch digitale Arbeitsverträge Die Möglichkeit, Arbeitsverträge digital ... weiter lesen

Arbeitsrecht Anspruch auf Verdienstausfallschaden bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit

In einer Entscheidung vom 8. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Geschädigter Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfallschadens hat, selbst wenn die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit objektiv nicht vorlag. Entscheidend ist, ob der Geschädigte berechtigterweise auf die ausgestellte Bescheinigung vertraut hat. Diese rechtliche Bewertung sorgt für Klarheit in einem sensiblen Bereich des Schadensrechts. Bedeutung des Urteils und der zugrunde liegende Fall Das Urteil  (AZ: VI ZR 250/22 ) bezieht sich auf den Fall eines Unfallgeschädigten, der in einer Waschstraße von einem Fahrzeug erfasst wurde. Die Verletzungen, ... weiter lesen

Arbeitsrecht Anrechnung von anderweitigem Verdienst nach unwirksamer Kündigung

Unwirksame Kündigungen führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn es um den Anspruch auf Annahmeverzugslohn geht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 11.09.2024 entschieden, dass Einkommen aus einer neuen Tätigkeit auf diesen Anspruch angerechnet wird. Dennoch bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, sofern kein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers nachzuweisen ist.  Annahmeverzugslohn und böswilliges Unterlassen: Die rechtlichen Grundlagen Gemäß § 615 BGB geraten Arbeitgeber bei einer unwirksamen Kündigung automatisch in Annahmeverzug . Dies verpflichtet sie, das Gehalt des ... weiter lesen

Arbeitsrecht BAG erklärt Regelung zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitkräften für unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 370/20 ) erklärte eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für unwirksam. Benachteiligung von Teilzeitkräften Eine Pflegekraft in Teilzeit klagte gegen ihren Arbeitgeber, einen ambulanten Dialyseanbieter mit über 5.000 Mitarbeitern. Laut Manteltarifvertrag (MTV) wurden Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten über der regulären Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften gewährt. Diese Regelung benachteiligte Teilzeitbeschäftigte, da ihre Mehrarbeit nicht berücksichtigt wurde. Die Klägerin, deren Arbeitszeitkonto über 129 Überstunden aufwies, erhielt keine Zuschläge oder Zeitgutschriften. Sie verlangte eine ... weiter lesen

Ihre Spezialisten