Arbeitsrecht

Voller Ersatzruhetag für auf Werktag fallenden Feiertag

14.04.2022
 (2)
Zuletzt bearbeitet am: 19.02.2024

Erfurt (jur). Arbeitgeber müssen für die Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag einen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr dauernden Ersatzruhetag gewähren. Selbst wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer am Feiertag nur für einen kurzen Zeitraum gearbeitet hat, besteht nach dem Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen vollen Ruhetag, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 13. April 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: 10 AZR 641/19). Allerdings können tarifliche Regelungen davon abweichen.

Damit bekam ein bei einem Logistikunternehmen angestellter Lkw-Verlader recht. Der Mann arbeitete ausschließlich in Nachtschichten, fünf Tage die Woche. Diese endeten zwischen 2.00 Uhr und 3.30 Uhr morgens. Die Schicht begann zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr.

Nachdem eine Nachtschicht an einem in der Woche liegenden gesetzlichen Feiertag endete, verlangte der Arbeitnehmer hierfür einen vollen Ersatzruhetag - und zwar von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Dies sehe das Arbeitszeitgesetz so vor.

Der Arbeitgeber lehnte ab. Der Beschäftigte habe über ausreichende Ruhezeiten verfügt, da ihm jede Woche ein sogenannter Rolltag gewährt werde. Dabei hat er am Schichtende frei und nimmt die Arbeit erst am Abend des darauffolgenden Werktags wieder auf. So habe er mehr als 24 Stunden Ruhezeit. Außerdem erhalte er für die Feiertagsarbeit bereits einen Lohnzuschlag von 200 Prozent. Dies müsse als Ausgleich für die Feiertagsarbeit ausreichen.

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8. Dezember 2021 jedoch zugunsten des Klägers. Falle ein Feiertag auf einen Werktag, stehe dem Kläger nach dem Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu. Der Ruhetag müsse dann von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr arbeitsfrei sein, so das BAG.

Die Erfurter Richter verwies auf den grundgesetzlichen Schutz der Feiertagsruhe. Diese werde durch jede Art von Beschäftigung gestört, auch wenn der Arbeitnehmer am Feiertag nur für einen kurzen Zeitraum gearbeitet hat. Er habe daher Anspruch auf einen vollen Ersatzruhetag an einem anderen Werktag. Dies diene auch dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Der Tarifvertrag sehe im Streitfall zudem keine vom Gesetz möglichen abweichenden Regelungen vor. Auch der Lohnzuschlag von 200 Prozent für die Feiertagsarbeit solle den Anspruch auf einen Ersatzruhetag nicht ersetzen.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt

Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in ... weiter lesen

Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer ... weiter lesen

Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei ... weiter lesen

Ihre Spezialisten