Kündigung bei Beamten – was ist bei der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beachten

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 10. August 2023

Der Beamtenstatus geht mit verschiedenen Sicherheiten einher. Vor allem der Status Beamter auf Lebenszeit ist für viele erstrebenswert. Aber auch als Beamter gibt es Möglichkeiten, gekündigt, bzw. entlassen zu werden und somit aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden. Alles Wichtige über die Kündigung von Beamten erfahren Sie im Folgenden.

Kann man Beamte oder als Beamter kündigen?

Kündigung im Beamtenrecht? (© p365.de / fotolia.com)
Kündigung im Beamtenrecht? (© p365.de / fotolia.com)
Generell ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt. Dieser Grundsatz findet seine Rechtfertigung darin, dass dem Beamten eine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit zukommen soll, die es ihm ermöglicht, ganz ohne Sorgen um seine berufliche Existenz seinen Aufgaben nachzugehen. Beamte kommen somit in den Genuss einer gesicherten Position. Würde man einen Beamten entlassen, wäre eben diese zugesicherte Sicherheit zumindest subjektiv hinfällig. Dennoch ist es möglich, einen Beamten zu entlassen, wenn auch nur in speziell gesetzlich geregelten Fällen.

Soll ein Beamter entlassen werden, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten. Zum einen gibt es gesetzliche Gründe, die eine Entlassung unumgänglich machen. Zum anderen kann der Dienstherr die Entlassung per Verwaltungsakt verfügen, die sogenannte Entlassungsverfügung.

Nicht nur die Entlassung durch den Dienstherrn ist möglich. Auch der Beamte selbst kann seine Entlassung beantragen und das Beamtenverhältnis somit beenden.

Regelung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Ein Beamter absolviert verschiedene Stadien seiner beruflichen Laufbahn.

Je nach erreichtem Beamtenstatus, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Entlassung.

Beamten auf Lebenszeit

Bei einem Beamten auf Lebenszeit ist es nicht möglich, ihn durch Verwaltungsakt zu entlassen. Ihm steht wenigstens sein Ruhegehalt zu, denn beamtenrechtliche Gründe machen es lediglich möglich, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Ausnahmen hiervon sind selten. Beispielsweise wäre eine Entlassung des Beamten auf Lebenszeit durch Verwaltungsakt in dem sehr seltenen Fall möglich, wenn der Beamte noch keine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat, bevor die Dienstunfähigkeit eintritt oder er die Altersgrenze erreicht.

Es gibt andere Gründe, aus denen ein Beamter auf Lebenszeit aus dem Dienstverhältnis ausscheiden kann. Zum einen verliert er den Beamtenstatus, wenn er durch ein Strafgericht verurteilt wurde. Zum anderen kann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch eine Entscheidung des Disziplinargerichts erfolgen.

Beamter auf Widerruf

Generell ist es so, dass sich das Beamtenverhältnis erst mit der Zeit verfestigt. Beginnt man als Beamter auf Widerruf eine Ausbildung, folgt dann der Status Beamter auf Probe, der sich dann schließlich zum Beamten auf Lebenszeit wandelt. Immer, wenn in einen neuen Beamtenstatus gewechselt werden soll, wird eine erneute Überprüfung durchgeführt hinsichtlich der Eignung und Befähigung des Beamten.

Sollten an dieser Stelle Probleme oder Bedenken auftreten, kann dies zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen. Aber auch schon während der Tätigkeit als Beamter auf Widerruf, kann man entlassen werden. Etwa im Falle eines Dienstvergehens oder wenn man sich aufgrund charakterlicher oder gesundheitlicher Mängel nicht mehr für die Tätigkeit als Beamter eignet. Ein Beamter auf Widerruf kann dann durch Verwaltungsakt entlassen werden. Hiergegen hat er die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben.

Möchte der Dienstherr das Dienstverhältnis beenden, bevor es zur Ernennung als Beamter auf Lebenszeit kommt, geht dies durch eine Entlassungsverfügung als Verwaltungsakt. Möglich ist dies nur bei Beamten auf Widerruf und auf Probe, nicht jedoch bei Beamten auf Lebenszeit, wenn diese schon fünf Dienstjahre geleistet haben. Die Grundlage für eine Entlassung eines Beamten auf Widerruf oder auf Probe bildet üblicherweise ein signifikantes Fehlverhalten, welches bei einem Beamten auf Lebenszeit Disziplinarmaßnahmen nach sich gezogen hätte.

Beamter im Dienst (© Heiko Barth / fotolia.com)
Beamter im Dienst (© Heiko Barth / fotolia.com)
Ebenso können Zweifel an der gesundheitlichen, charakterlichen oder fachlichen Eignung zur Entlassung führen. Den geringsten Sicherheitsstatus genießt dabei der Beamte auf Widerruf. Von der Rechtsprechung wurde einem Beamten auf Widerruf beispielsweise in folgenden Fällen der Status des Beamten auf Lebenszeit verwehrt:

  • Polizeioberkommissaranwärter, der unter Alkohol in der Freizeit gewalttätig wurde
  • Kommissaranwärter, der bei der Hausarbeit einen Täuschungsversuch unternommen hat
  • Polizeimeisteranwärter, der durch sexistisches, flegelhaftes Verhalten negativ auffiel

Soll ein Beamter auf Widerruf oder auf Probe entlassen werden, muss er zunächst angehört werden. Er soll die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Erfolgt dann durch den Dienstherrn eine Entlassungsverfügung, kann Widerspruch oder Klage erhoben werden. Dadurch kann es zur aufschiebenden Wirkung der Entlassung kommen.

Fachanwalt.de-Tipp: Sollte der Beamte während eines Rechtsstreits weiter Bezüge erhalten, jedoch dann den Rechtsstreit verlieren, kann er gegebenenfalls zur Rückzahlung der Bezüge verpflichtet sein.

Beamter auf Probe

Ebenso wie bei einem Beamten auf Widerruf, kann auch ein Beamter auf Probe durch Verwaltungsakt entlassen werden. Auch hier ist die Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage gegeben.

Beamter auf Zeit

Bei einem Beamten auf Zeit handelt es sich in der Regel um auf Zeit gewählte Beamte. Dies kann beispielsweise ein Landrat, ein Oberbürgermeister oder ein Kanzler der Universität sein. Der Beamte wird hier von vorneherein nur auf bestimmte Dauer für derartige Aufgaben eingesetzt.

Kündigung von Lehrern – Fallbeispiel

Es gibt angestellte Lehrer und verbeamtete Lehrer. Lehrer, die im Beamtenverhältnis angestellt sind, können nicht eine normale Kündigung einreichen, sie müssen einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen. Dies kann formlos geschehen. Der Antrag wird dann bei der Schulleitung oder dem Sekretariat abgegeben, wo er dann den Dienstweg nimmt zur obersten Dienstbehörde. Diese schickt dem Beamten einen Brief und weist ihn auf die Konsequenzen hin, die mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einhergehen. Zudem wird dem Beamten Bedenkzeit eingeräumt, innerhalb der der Antrag noch zurückgezogen werden kann. Geschieht dies nicht, erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und die Beendigung der Tätigkeit im Schuldienst. Der Beamte erhält eine entsprechende Entlassungsurkunde.

Nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Der Status eines Beamten geht mit vielen Sicherheiten einher. Daher ist fraglich, inwieweit sich die Situation bei einer Entlassung ändert.

Bedeutet Kündigung / Entlassung den Verlust der Pensionsansprüche?

Bei der Entlassung des Beamten entfallen die Ansprüche auf Beamtenversorgung, jedoch kommt es zu einer Nachversicherung, was jedoch wenig vorteilhaft ist. Beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, ist der Betroffene nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, hingegen nicht in der Zusatzversorgung. Es kommt zum Verlust der Pensionsansprüche. Der Betroffene erwirbt nur Ansprüche auf die gesetzliche Rente, die geringer ausfällt.

Versicherung von Beamten nach der Entlassung

Mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verliert der Beamte sämtliche Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgungsbezüge. Dazu gehören auch Fürsorgeleistungen wie Beihilfeansprüche. Für die geleistete Dienstzeit kommt es zu einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch kommt es oft zu einer Schlechterstellung im Rentenalter im Vergleich zu den Ruhestandbeamten. Für die Berechnung der Nachversicherung wird der Beamte von seinem Dienstherrn also praktisch so gestellt, als wäre er all die Jahre als Angestellter tätig gewesen.

Wiedereinstellung Beamter nach eigener Kündigung

Wer beispielsweise als Lehrer in einem Bundesland kündigt und in einem anderen Bundesland wieder einen Job findet, kann wieder verbeamtet werden.

Im Zweifel kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beratend konsultiert werden.

FAQ zum Thema Kündigung als Beamter

Was bedeutet es, als Beamter zu kündigen?

Als Beamter zu kündigen bedeutet, dass man seinen Status als Beamter aufgibt und das Beamtenverhältnis beendet. Beamte haben in der Regel eine besonders hohe Arbeitsplatzsicherheit, da sie nicht einfach gekündigt werden können. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist nur in sehr speziellen Fällen möglich. Wenn ein Beamter seine Anstellung beenden möchte, muss er in der Regel selbst kündigen.

Wie funktioniert eine Kündigung als Beamter?

Eine Kündigung als Beamter erfolgt in der Regel durch ein Kündigungsschreiben. Dieses muss fristgerecht beim Dienstherrn eingereicht werden. Die Kündigungsfrist richtet sich dabei nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den jeweiligen Regelungen im Dienstvertrag.

Welche Gründe gibt es für eine Kündigung als Beamter?

Eine Kündigung als Beamter kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Beispielsweise kann es sein, dass der Beamte eine berufliche Veränderung anstrebt und deshalb aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden möchte. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Beamter seine Anstellung verlieren möchte, weil er in eine private Versicherung wechseln möchte oder aus persönlichen Gründen den Status des Beamten nicht mehr aufrechterhalten kann oder möchte.

Welche Konsequenzen hat eine Kündigung als Beamter?

Eine Kündigung als Beamter hat in der Regel gravierende Konsequenzen. Zum einen verliert der Beamte seinen Status als Beamter und damit auch seine besonderen Rechte und Pflichten, wie beispielsweise die Versorgung im Alter oder die Dienstunfähigkeit. Zum anderen kann eine Kündigung als Beamter auch negative Auswirkungen auf die Karriere haben, da viele Arbeitgeber in der freien Wirtschaft keinen großen Wert auf eine beamtenähnliche Stellung legen.

Wie sieht es mit einer Abfindung aus?

Anders als bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft besteht für Beamte kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn eine Abfindung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn getroffen wird.

Gibt es Unterschiede bei der Kündigung von Beamten auf Lebenszeit und Beamten auf Probe?

Ja, es gibt Unterschiede bei der Kündigung von Beamten auf Lebenszeit und Beamten auf Probe. Beamte auf Probe können in der Regel ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei Beamten auf Lebenszeit ist eine Kündigung hingegen nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder strafbaren Handlungen.

Was sollte ich vor einer Kündigung als Beamter beachten?

Vor einer Kündigung als Beamter sollte man sich über die Konsequenzen im Klaren sein und sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen. Es empfiehlt sich auch, die genauen rechtlichen Bestimmungen und den Dienstvertrag genau zu prüfen, um keine wichtigen Fristen oder Formalitäten zu übersehen. Zudem sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man möglicherweise später wieder als Beamter tätig sein möchte und welche Auswirkungen eine Kündigung auf die Karriere haben kann.

Welche Alternativen zur Kündigung als Beamter gibt es?

Es gibt verschiedene Alternativen zur Kündigung als Beamter. Beispielsweise kann man versuchen, eine Versetzung in eine andere Behörde oder eine andere Abteilung zu erwirken. Auch eine Beurlaubung oder eine Teilzeitbeschäftigung können Möglichkeiten sein, um den öffentlichen Dienst vorübergehend zu verlassen.

Kann man als Beamter auch fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung eines Beamten ist nur in sehr seltenen Fällen möglich, beispielsweise bei schweren Straftaten oder schweren Verfehlungen im Dienst. In den meisten Fällen erfolgt eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Wie sieht es mit einer Rückkehr in den öffentlichen Dienst nach einer Kündigung als Beamter aus?

Eine Rückkehr in den öffentlichen Dienst nach einer Kündigung als Beamter ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise darf der Beamte keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen begangen haben und muss über eine ausreichende Qualifikation für die angestrebte Stelle verfügen.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Kündigung als Beamter ist ein schwerwiegender Schritt, der gut durchdacht sein sollte. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Kündigung unvermeidlich ist, beispielsweise bei einem beruflichen Wechsel in die private Wirtschaft oder bei anderen persönlichen Gründen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen und den Dienstvertrag genau zu prüfen, um keine wichtigen Fristen oder Formalitäten zu übersehen. Zudem sollte man sich Gedanken darüber machen, welche Auswirkungen eine Kündigung auf die Versorgungsansprüche und die Karriere haben kann. Wenn man sich dennoch dazu entscheidet, als Beamter zu kündigen, sollte man das Kündigungsschreiben sorgfältig formulieren und die Kündigungsfrist sowie das Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll, klar angeben. Es ist auch ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich korrekt und ohne unerwünschte Folgen erfolgt.

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