Reagieren Sie unbedingt auf eine Abmahnung im Arbeitsrecht!
Wurden Sie vom Arbeitgeber abgemahnt, oder rechnen Sie damit? Nehmen Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung nicht einfach hin: Mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht wird die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht, welche auch in aller Regel bei einem weiteren (angeblichen) Pflichtverstoß folgt. Auch wird in der Regel kein sehr gutes Arbeitszeugnis mehr erteilt, wenn sich eine Abmahnung in Ihrer Personalakte befindet. Andererseits sind Arbeitgeber häufig nicht in der Lage, eine wirksame Abmahnung zu verfassen, sodass sehr viele Abmahnungen fehlerhaft sind.
Betrachten Sie die Gesamtsituation im Arbeitsverhältnis
Die erteilte Abmahnung ist im Gesamtgefüge des Arbeitsverhältnisses zu sehen. Wie ist die Situation zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber? Plant er Ihre Kündigung? Kann er sich dabei wirklich auf die vorliegende Abmahnung stützen? Was ist die optimale Reaktion aus Ihrer Sicht – eine Gegendarstellung einreichen?
Einer Abmahnung folgt häufig die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist nie belanglos. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist eine Abmahnung stets die Vorstufe zu einer späteren Kündigung. Durch Ausspruch der Abmahnung wird es für Ihren Arbeitgeber tendenziell leichter, Ihnen später zu kündigen beziehungsweise sich ohne Abfindung von Ihnen zu trennen. Sie können sich jedoch dagegen wehren! Beispielsweise kann sich eine gut durchdachte Stellungnahme zur Abmahnung im Fall einer späteren Kündigung auszahlen. Überzeugt die Gegendarstellung das Arbeitsgericht, ist die Kündigung in der Regel unwirksam. Dann muss Ihr Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen, oder Ihnen die Trennung gegen eine angemessene Abfindung anbieten. In anderen Fällen kann es klüger sein, gar nichts zu tun – beispielsweise, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung nicht gegeben sind. Viele Arbeitgeber schreiben ihre Abmahnungen selbst – die dann den Anforderungen des Arbeitsrechts nicht genügen und nicht wirksam sein. Eine Abmahnung mit Rechtsfehlern, von denen der Arbeitgeber nichts weiß, kann später für Sie zum Vorteil werden. Soll sie später eine Kündigung untermauern, stehen Ihre Aussichten vor dem Arbeitsgericht gut. Das steigert Ihre Chancen auf eine entsprechende Abfindung.