Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!
Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?
Diese Tipps sollten Sie beachten:
Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.
Viel besser ist es zunächst zu schweigen und den Anspruch auf Akteneinsicht durchzusetzen. Nach Erhalt der Akteneinsicht fertige ich für die Verteidigung eine Kopie und wir besprechen die ganze Angelegenheit in aller Ruhe und entwerfen in der Regel gemeinsam eine Verteidigungsstrategie. Danach fertige ich eine sog. Schutzschrift für Sie, oftmals verbunden mit dem Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens. Ggfls. nehme ich auch persönlichen Kontakt mit dem Staatsanwalt oder der Staatsanwältin für Sie auf. Natürlich alles streng vertraulich und diskret. Der Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB ist einer der kompliziertesten Normen des gesamten deutschen Strafrechts. Diesen Umstand kann ich für Sie durch entsprechende Argumentation und taktische Gestaltung nutzen.
Diese Verteidigungsstrategie führt bei mir oftmals zu einer Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 StPO. Auch eine Verfahrenseinstellung im Sinne der §§ 153, 153a Strafprozessordnung kann erstrebenswert sein, je nach Fallgestaltung. In jedem Fall gibt es im Strafrecht immer gute Möglichkeiten der Verteidigung und Argumentation. Arbeitsgrundlagen sind für mich dabei immer Ihre Angaben und die vollständige Ermittlungsakte.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ich Ihnen effektiv und unkompliziert helfen kann. Ich bin bereit seit über 20 Jahren erfolgreich im Strafrecht als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tägig, bin Fachanwalt für Strafrecht und habe auch meine Doktorarbeit im Strafrecht (Bereich Betrug und Steuerhinterziehung) mit Auszeichnung abgeschlossen.
Rufen Sie mich einfach an oder schrieben Sie mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gerne und kläre Sie auch über die anfallenden Gebühren auf.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Tripmaker
Fachanwalt für Strafrecht









