Eine Vorladung oder Durchsuchung wegen Betrugs trifft Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte oft völlig unerwartet. Nicht selten entsteht der Vorwurf aus geschäftlichen Entscheidungen, Vertriebsmodellen, Finanzierungsstrukturen oder Krisensituationen. Was intern als wirtschaftliches Risiko, Optimismus oder strategische Kommunikation verstanden wurde, wird plötzlich strafrechtlich als Täuschung gewertet.
Der Betrug nach § 263 StGB ist einer der gefährlichsten Straftatbestände im Wirtschaftsstrafrecht.
Warum § 263 StGB für Entscheider besonders gefährlich ist
Bereits der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
In der Praxis geht es jedoch fast immer um die verschärften Varianten:
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gewerbsmäßiger Betrug
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Betrug im großen Ausmaß
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Schädigung vieler Geschädigter
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existenzbedrohende Vermögensverluste
Dann drohen:









