Das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Wachstumschancengesetz bringt weitreichende steuerliche Änderungen für Unternehmen und Selbstständige. Mit einem Entlastungspaket von 32 Milliarden Euro zielt das Gesetz darauf ab, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Investitionen zu fördern. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Neuerungen im Überblick.
Verbesserungen bei der Einkommensteuer
Das Gesetz sieht mehrere Anpassungen im Bereich der Einkommensteuer vor, die insbesondere Unternehmen und Investoren entlasten sollen:
- Degressive Abschreibung (AfA): Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 31. März 2024 und dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt wurden. Unternehmen können hierbei bis zu 20 % der Anschaffungskosten pro Jahr steuerlich geltend machen. Diese Maßnahme soll Investitionen ankurbeln und die Steuerbelastung kurzfristig senken.
- Erhöhung der Sonderabschreibung (§ 7g EStG): Für kleine und mittlere Unternehmen wird die Sonderabschreibung auf 40 % der Investitionskosten angehoben, vorausgesetzt, die Anschaffung erfolgte nach dem 31. Dezember 2023. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung dar, die die Investitionsbereitschaft von Unternehmen stärkt.
Anpassungen bei der Umsatzsteuer
Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es einige Erleichterungen, die den administrativen Aufwand für Unternehmen verringern sollen:
- Erweiterung der Ist-Versteuerung: Die Schwelle für die Ist-Versteuerung wurde ab dem 1. Januar 2024 von 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Unternehmen erst nach Erreichen der Höchstgrenze, die Umsatzsteuer bei Zahlungseingang abführen müssen und nicht bereits bei Rechnungsstellung.
- Verpflichtende Einführung der E-Rechnung: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung für B2B-Transaktionen verpflichtend. Unternehmen müssen dann Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und empfangen, was die Effizienz der Buchhaltung erhöhen soll.
Weitere steuerliche Entlastungen
Das Wachstumschancengesetz umfasst zudem weitere steuerliche Vergünstigungen, die auf die Stärkung des Eigenkapitals und die Erleichterung des Betriebsalltags abzielen:
Thesaurierungsbesteuerung
Unternehmen können Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, steuerlich begünstigt behandeln lassen. Das Thesaurierungsvolumen wird durch die Anrechnung der Gewerbesteuer erhöht, was die Eigenkapitalbildung fördern soll.
Buchführungspflicht
Ab 2024 wurden die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht erhöht. Unternehmen müssen erst ab einem Jahresumsatz von 800.000 Euro oder einem Gewinn von 80.000 Euro eine Bilanz erstellen, was insbesondere kleinen Unternehmen zugutekommt.
Fachanwalt.de-Tipp: Steuerfreie Vorteile durch Mitarbeitervergünstigungen nutzen.Unternehmen können durch das Wachstumschancengesetz nicht nur von direkten steuerlichen Entlastungen profitieren, sondern auch ihre Mitarbeiterbindung stärken, z. B. durch steuerfreie Sachzuwendungen an Mitarbeiter. Die Nutzung steuerlicher Freibeträge (Mitarbeitervorteile wie Essensgutscheine,Fahrtkostenzuschüsse oder Gesundheitsförderungsmaßnahmen),bieten gleichzeitig einen Mehrwert für die Angestellten.
Wachstumschancengesetz – Vorteile für Unternehmen
Die Vorteile des Wachstumschancengesetzes für Unternehmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Mehr Liquidität: Durch die steuerlichen Anpassungen wird kurzfristig deutlich mehr Liquidität freigesetzt, was Investitionen erleichtert.
- Bessere Investitionsplanung: Unternehmen, die investieren möchten, profitieren von steuerlichen Erleichterungen, was finanziell einen erheblichen Vorteil bietet.
- Erleichterungen bei der Buchführung: Höhere Umsatz- und Gewinngrenzen verschieben für viele Unternehmen die Notwendigkeit einer doppelten Buchführung, was Zeit und Kosten spart.
- Weniger Bürokratie für kleine Unternehmen: Kleinere Unternehmen profitieren von administrativen Vereinfachungen, sodass sie sich stärker auf das Wachstum ihres Geschäfts konzentrieren können.
Fazit
Das Wachstumschancengesetz 2024 bietet Unternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung und zur Förderung von Investitionen. Besonders die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und die Erhöhung der Sonderabschreibung bieten kurzfristig Vorteile. Unternehmen sollten diese Änderungen frühzeitig in ihre Steuerplanung einbeziehen, um maximal zu profitieren.
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