Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer eine belastende Erfahrung. Sie fühlen sich in ihrer Existenz bedroht und oft macht sich auch Angst um die Zukunft breit. Wenn der Arbeitgeber jedoch anbietet, stattdessen einen Aufhebungsvertrag zu schließen, sind viele Arbeitnehmer verunsichert. Sollten sie das Angebot annehmen oder nicht? In diesem Text soll erörtert werden, in welchem Fall Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag schließen sollten, wenn der Arbeitgeber androht, andernfalls eine Kündigung auszusprechen.
Grundsätzliches zum Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Unterschied zur Kündigung erfolgt die Beendigung hier nicht einseitig, sondern im Rahmen einer Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Grundsätzlich kann ein Aufhebungsvertrag aber nur dann wirksam geschlossen werden, wenn beide Parteien ihn freiwillig abschließen und keine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer entsteht.
Situationen, in denen Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen sollten
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag abschließen sollten. Wenn der Arbeitgeber nämlich angedroht hat, andernfalls eine Kündigung auszusprechen, dann ist es für den Arbeitnehmer oft sinnvoller, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Doch in welchen Situationen sollte der Arbeitnehmer tatsächlich das Angebot des Arbeitgebers annehmen?
Die Kündigung ist wahrscheinlich
Wenn der Arbeitgeber ankündigt, dass eine Kündigung bevorsteht, dann sollte der Arbeitnehmer das Angebot für einen Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen. Denn selbst wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung wehrt, besteht für ihn oft das Risiko, dass der Arbeitgeber ihn trotzdem kündigt. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, einen Aufhebungsvertrag zu schließen und so die Rahmenbedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst zu bestimmen.
Arbeitsplatzverlust
Wenn der Arbeitgeber ankündigt, dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers in naher Zukunft gestrichen wird und deshalb eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, kann es für den Arbeitnehmer sinnvoll sein, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, um eine Abfindung zu erhalten.
Keine der Parteien will vor Gericht
Ein weiterer Grund für die Arbeitnehmer-Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann sein, dass keine der Parteien vor Gericht ziehen möchte. Durch den Abschluss eines solchen Vertrags bleiben juristische Streitigkeiten aus, was für beide Seiten vorteilhaft sein kann. Der Arbeitnehmer kann somit die damit verbundenen Kosten und Belastungen ersparen und der Arbeitgeber kann sich auf eine einvernehmliche Lösung verlassen.
Bessere Konditionen durch den Aufhebungsvertrag
Ein weiterer Grund für die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann eine bessere Regelung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein. So kann es sinnvoll sein, eine Abfindung auszuhandeln oder eine bessere Kündigungsfrist zu vereinbaren, um das Arbeitslosengeld zu vermeiden. Anders als bei einer Kündigung, bei der der Arbeitnehmer zumeist schlechtere Konditionen erhält, kann somit durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine bessere Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden.
Lohnkürzungen
Wenn der Arbeitgeber ankündigt, die Löhne zu kürzen und dazu Änderungsverträge mit der Drohung einer Änderungskündigung, kann es für den Arbeitnehmer sinnvoll sein, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, um die Firma zu verlassen, bevor die Kürzungen wirksam werden.
Vertrauensverhältnis ist gestört
Auch eine gestörte Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann ein Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages sein. Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten gestört ist, kann es für den Arbeitnehmer schwierig sein, weiterhin erfolgreich im Unternehmen zu arbeiten. Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann er sich aber eine Möglichkeit schaffen, das Unternehmen in Ruhe verlassen zu können, ohne ein schlechtes Zeugnis oder schlechte Empfehlungen zu erhalten.
Verbesserung der psychischen Gesundheit
Ebenfalls ein wichtiger Grund, warum Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen sollten, ist die Verbesserung der psychischen Gesundheit. Wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass die Arbeit ihn zunehmend belastet und er sich dadurch körperlich und psychisch beeinträchtigt fühlt, sollte er es nicht ignorieren. Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung androht.
Mobbing
Wenn der Arbeitnehmer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz wird und der Arbeitgeber keine entsprechenden Maßnahmen ergreift und stattdessen dem gemobbten Arbeitnehmer kündigen will, kann er einen Aufhebungsvertrag in Betracht ziehen, um sich aus der unangenehmen Situation zu befreien.
Umzug oder familiäre Verpflichtungen
In manchen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Umzugs oder familiärer Verpflichtungen (z.B. Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) den Arbeitsplatz ohnehin selbst verlassen muss. Wenn dies mit Situationen zusammenfällt, bei denen der Arbeitgeber Arbeitsplätze abbaut, können so eine Eigenkündigung und Ausstiegsangebote „mitgenommen“ werden.
Wechsel in die Selbstständigkeit
Wenn ein Arbeitnehmer ohnehin den Wunsch hat, sich selbstständig zu machen, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Option sein, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung droht kann so mit guter Verhandlung ein „Startgeld“ für die Selbstständigkeit erlangt werden.
Persönliche Gründe
Manchmal gibt es auch persönliche Gründe, die dazu führen, dass ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Diese können zum Beispiel gesundheitliche Probleme, eine Veränderung in den Lebensumständen oder eine mangelnde Arbeitsmotivation sein. Auch in diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Möglichkeit sein, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung durch den Arbeitgeber einvernehmlich zu gestalten und den Übergang in eine neue Lebensphase zu erleichtern.
Vorwurf Straftat
Ein Arbeitnehmer setzt es unter Druck, wenn ihm vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben, die der Arbeitnehmer (nicht) begangen hat oder für die der Arbeitgeber keine Beweise hat. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber die Drohung einer fristlosen Kündigung verwenden, um den Arbeitnehmer zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags zu zwingen. Der Abschluss des Vertrags würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und keine rechtlichen Schritte gegen den Arbeitgeber einleitet. Für den Arbeitnehmer könnte der Abschluss eines Aufhebungsvertrags in diesem Fall sinnvoll sein, da er so zumindest eine gewisse Kontrolle über seine Kündigungssituation hat. Wenn er sich weigert, den Vertrag zu unterzeichnen, könnte der Arbeitgeber ihn einfach kündigen und er würde alle Ansprüche auf Arbeitslosengeld und andere Leistungen verlieren. Wenn er jedoch den Vertrag unterschreibt, kann er möglicherweise eine Abfindung oder andere Vergünstigungen aushandeln, die ihm helfen können, den Übergang zwischen Jobs zu erleichtern. Oft stellen Arbeitgeber in diesen Situationen nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine Strafanzeige gegen den Arbeitnehmer.