Das Landgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 25. August 2025 (Az. 2 O 1/25) erkannt, dass Betroffene beim Versuch, die Identität eines Täters zu klären, vor großen Hürden stehen. Das Urteil offenbart eine gravierende Gesetzeslücke: Der gesetzliche Auskunftsanspruch in Bezug auf Fake-Profile gegen Plattformbetreiber greift bei reinen Fotos und Texten oft nicht. Diese Entwicklung zwingt Unternehmen und Selbstständige, ihre Schutzstrategien zu überdenken.
Fake-Profile und der Auskunftsanspruch im TDDDG
Der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 3 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) soll Opfern digitaler Angriffe helfen, die Bestandsdaten (Name, Adresse) von Tätern zu erhalten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen die Person hinter dem Fake-Profil geltend zu machen. Das Gesetz knüpft diesen Anspruch jedoch an sehr strenge Bedingungen. Nur bei rechtswidrigen Inhalten oder strafbaren Tatbeständen, die sich auf audiovisuelle Medien beziehen, kann die Auskunft erzwungen werden.
Was „audiovisuell“ im Sinne des Gesetzes bedeutet
Im Koblenzer Verfahren verlangte die Klägerin Auskunft zum gefälschten Instagram-Profil, das ihre Bilder und Daten nutzte. Das Gericht lehnte ab, weil Fotos und Texte nicht als „audiovisuelle Inhalte“ gelten. Vorausgesetzt sind laut Rechtsauffassung Kombinationen aus Sicht- und Hörbarkeit (also Videos mit Ton). Die Kammer sah zwar den Bedarf, das Gesetz auf Fotos und Texte auszudehnen, verwies aber auf den Gesetzgeber für eine Änderung.
Die Konsequenz: Persönlichkeitsrechte verletzt, Täter bleibt anonym
Die restriktive Auslegung des Auskunftsanspruchs beim TDDDG führt zu großer Rechtsunsicherheit: Opfer von Fake-Profilen bleiben oft schutzlos, da Täter anonym bleiben und erhebliche Reputationsschäden drohen. Besonders Selbstständige und Unternehmer sind betroffen, weil ihre Rechte schwer durchsetzbar sind, obwohl der Schaden offensichtlich ist.
Handlungsoptionen trotz Ablehnung – So wehren Sie sich erfolgreich
Unternehmer und Privatpersonen sind der Situation nicht schutzlos ausgeliefert. Es existieren alternative, teils wirksamere juristische Wege, um gegen Identitätsdiebstahl in sozialen Netzwerken vorzugehen.
Die wichtigsten alternativen Rechtswege beim Auskunftsanspruch Fake-Profile
- Zivilrechtliche Ansprüche: Nutzen Sie das Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB) und das Recht am eigenen Bild, um Beseitigung und Unterlassung direkt von der Plattform (oder vom Täter, sobald dieser bekannt ist) zu fordern.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Fordern Sie bei der Datenschutzabteilung des Plattformbetreibers die Löschung aller personenbezogenen Daten, die in dem gefälschten Profil unrechtmäßig verarbeitet werden (Art. 17 DSGVO).
- Strafanzeige erstatten: Die Staatsanwaltschaft kann im Rahmen ihrer Ermittlungen (z.B. wegen Beleidigung, Betrug oder Verleumdung) Auskunftsansprüche gegenüber dem Plattformbetreiber geltend machen, die Privatpersonen verwehrt bleiben.
Die Strategie: Zivilrecht und Strafrecht kombinieren
Die pragmatischste und schnellste Strategie ist oft die Kombination aus Zivilrecht und Strafrecht. Eine strafrechtliche Ermittlung verschafft Betroffenen die Möglichkeit, auf die Ressourcen der Ermittlungsbehörden zurückzugreifen. Ist der Täter erst einmal ermittelt, können die zivilrechtlichen Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld unmittelbar gegen ihn gerichtet werden. Dies stellt den effektivsten Weg dar, um sowohl die Löschung des Profils zu bewirken als auch den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Tipp für die Praxis: Sichern Sie unverzüglich Beweise! Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, erstellen Sie Screenshots und notieren Sie die URL des Fake-Profils. Löscht der Täter das Profil später, sind diese Beweise für eine Strafanzeige und zivilrechtliche Klagen unerlässlich. Die lückenlose Dokumentation sichert Ihre Position.
Zusammenfassung
Das Urteil des LG Koblenz zum Auskunftsanspruch Fake-Profile zeigt eine deutliche Schwachstelle im TDDDG auf, da es Auskünfte bei reinen Fotos und Texten verweigert. Betroffene müssen jedoch nicht resignieren. Sie können über eine strategische Kombination von zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen (BGB, KUG) und der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Täter vorgehen. Eine frühzeitige, anwaltlich begleitete Dokumentation und die Nutzung der DSGVO-Löschungsrechte erhöhen die Erfolgschancen erheblich, um die eigene Identität zu schützen.
Symbolgrafik:© nmann77 - stock.adobe.com








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