Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Warum gibt es ein "Trennungsjahr"?

SternSternSternSternStern
(30 Bewertungen)10.10.2018 Familienrecht

Das Eherecht hat im deutschen Familienrecht immer noch einen besonderen Status. Ehescheidungen unterliegen daher strengen Regeln und können erst dann beantragt werden, wenn das Scheitern der jeweiligen Ehe nachgewiesen wurde. Das sogenannte „Schuldprinzip“ wurde schon im Jahre 1976 vom „Zerrüttungsprinzip” abgelöst. Es gibt also keinen „Schuldigen” mehr im Eherecht. Das Trennungsjahr soll unüberlegte und voreilige Scheidungen verhindern und den beiden „Scheidungswilligen” eine neue Chance zur Wiederherstellung der Ehe verschaffen. Aus diesem Grunde sieht das deutsche Gesetz eine einjährige „Trennung auf Probe“ vor, das sogenannte Trennungsjahr. In diesem Jahr sollen sich die Eheleute darüber klar werden sollen, ob sie die Scheidung wirklich vollziehen oder verheiratet bleiben möchten. Nur nach Ablauf dieses Trennungsjahres geht das Familiengericht vom endgültigen Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft aus. Die Ehe kann dann geschieden werden.

Eine Scheidung ist nur in Ausnahmefällen auch ohne ein Trennungsjahr möglich.

In besonderen „Härtefällen“, zum Beispiel bei Gewalt durch den Ehepartner gegenüber dem Partner oder gemeinsamen Kindern, kann eine Scheidung auch ohne ein vorausgehendes Trennungsjahr schneller vollzogen werden. Bei einer Härtefallscheidung handelt es sich jedoch immer um Einzelfallentscheidungen. Oftmals müssen bei einer solchen Härtefallscheidung laufende Strafverfahren abgewartet werden, sodass nicht immer ein wirklicher Zeitvorteil gegenüber einem normalen Scheidungsverfahren gegeben ist.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Thomas Staab

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Was sollte bei einer Scheidung geregelt werden?
SternSternSternSternStern
(19 Bewertungen)20.07.2021Thomas StaabFamilienrecht
Herr  Thomas Staab

Zunächst einmal: Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind. Nachfolgend sollen die klärungsbedürftigen Punkte bei einem streitigen Scheidungsverfahren kurz dargestellt werden. Sorgerecht: Seit 1998 ist gesetzlich geregelt, dass es im Grundsatz bei der gemeinsamen Sorge der Kindeseltern auch nach der Scheidung verbleibt. Wenn Sie sich über die Kindesbelange meist einigen können, dann muss im Scheidungsverfahren nicht mehr über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils entschieden werden. Mit dem Begriff des gemeinsamen Sorgerechts ist nicht gemeint, dass die...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Gesetzliche Neuregelungen ab April 2025
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)01.04.2025Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Gesetzliche Neuregelungen ab April 2025

Im April 2025 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen verschiedene Lebensbereiche – von Familienleistungen über den Arbeitsschutz bis hin zum Datenschutz. Hier ein umfassender Überblick über die wichtigsten Neuregelungen: Verlängerte Förderung für KWK-Anlagen Die Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird verlängert. Neu ist: Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, können nun bis zum 31. Dezember 2030 gefördert werden. Die Maßnahme bietet mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Betreiber. Elterngeld: Einkommensgrenze & Bezugsdauer angepasst Neue Einkommensgrenze Ab dem 1. April 2025 gilt: Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld sinkt auf 175.000 Euro...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Hälftige Kostenteilung bei Vaterschaftstest rechtens
11.03.2025Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Frankfurt: Hälftige Kostenteilung bei Vaterschaftstest rechtens

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 WF 155/24 ) entschied am 13.01.2025, dass die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens zwischen der Mutter und dem biologischen Vater hälftig aufzuteilen sind. Eine alleinige Kostenlast des Vaters sei nicht gerechtfertigt. Streit um Kosten nach Vaterschaftsfeststellung In dem Verfahren ging es um die Kostenaufteilung eines gerichtlichen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens. Die Mutter hatte erklärt, während der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem sogenannten Putativvater Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.  Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest bestätigte ihn als Vater. Dennoch beantragte das Kind eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Nach Durchführung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde der Putativvater als...

weiter lesen weiter lesen
Namensänderung bei Erwachsenenadoption verfassungskonform: Entscheidung des BVerfG
19.02.2025Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Namensänderung bei Erwachsenenadoption verfassungskonform: Entscheidung des BVerfG

Dass Volljährige, die adoptiert werden, ihren bisherigen Nachnamen grundsätzlich nicht unverändert fortführen können, ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 ( AZ:  1 BvL 10/20 ) entschieden und damit eine anderslautende Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Die Entscheidung zur Namensänderung bei Erwachsenenadoption – die nicht einstimmig ausgefallen ist - beruht auf der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Regelungen des Namensrechts.  Reform des Namensrechts ab Mai 2025 Die bevorstehende Reform des Namensrechts bringt bedeutende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt der bisherige Zwang zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen. Adoptierte Volljährige haben dann die...

weiter lesen weiter lesen

OLG Karlsruhe bestätigt alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter bei ADHS-Medikation des Kindes
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)02.09.2024Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Karlsruhe bestätigt alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter bei ADHS-Medikation des Kindes

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 31.07.2024 ( Az. 20 UF 85/24 ) die alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter über die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung ihres gemeinsamen Kindes bestätigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Medikation mit Methylphenidat als Maßnahme im Rahmen der Gesundheitssorge gemäß § 1628 BGB von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl ist. Der Beschluss unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und einheitlichen Entscheidung im Interesse des Kindes, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen den Eltern über die gesundheitliche Behandlung. Uneinigkeit der Eltern über ADHS-Behandlung führt zu gerichtlicher Entscheidung Die Eltern des Kindes A. konnten sich nicht über die psychiatrische Behandlung ihres Kindes einigen. Während die...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Thomas Staab Premium
5,0 SternSternSternSternStern (24) Info Icon
Thomas Staab
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht
Adresse Icon
Schlachte 32
28195 Bremen


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (24 Bewertungen)