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Warum KI-Einsatz bei Sachverständigen zum Honorarverlust führen kann

Das Landgericht Darmstadt hat in seiner Entscheidung vom 10. November 2025 (Az. 19 O 527/16) erkannt, dass die unangekündigte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur vollständigen Streichung der Expertenvergütung führen kann. In dem wegweisenden Beschluss wurde das Honorar eines medizinischen Sachverständigen auf Null Euro festgesetzt. Dieser Vorfall verdeutlicht die strengen Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung im deutschen Gerichtswesen und den korrekten KI-Einsatz bei Sachverständigen.

Die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt: Ein Nullsummenspiel wegen KI-Nutzung

Im konkreten Fall legte ein medizinischer Sachverständiger ein Gutachten vor und forderte hierfür eine Vergütung von über 2.000 Euro. Das Gericht bemerkte jedoch stilistische Auffälligkeiten, stereotype Satzanfänge und technische Fragmente, die eindeutig auf eine maschinelle Erstellung hindeuteten. Besonders kritisch wurde bewertet, dass der Gutachter im Text seine eigene Anschrift als Adressaten aufführte – ein klassischer Fehler beim ungeprüften Übernehmen von KI-generierten Textbausteinen. Da der Sachverständige auf Nachfrage keine klare Auskunft über den Umfang der maschinellen Unterstützung gab, strichen die Richter das Honorar komplett.

Der KI-Einsatz bei Sachverständigen und die ZPO

Rechtlich stützt sich diese Entscheidung vor allem auf die Zivilprozessordnung (ZPO). Gemäß § 407a ZPO ist ein gerichtlich bestellter Gutachter zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Zwar ist die Hinzuziehung von Hilfspersonen für untergeordnete Tätigkeiten wie Laborarbeiten oder Schreibdienste erlaubt, die intellektuelle Kernleistung muss jedoch vom Experten selbst stammen. Wird eine Software so intensiv genutzt, dass sie die gedankliche Bewertung ersetzt, ohne dass dies offenbart wird, liegt eine Täuschung über die Urheberschaft (im Rahmen der prozessualen Pflicht zur persönlichen Leistung und Offenlegung) vor.

Unverwertbarkeit und Folgen nach dem JVEG

Das JVEG regelt die Bezahlung von Fachkräften vor Gericht. Nach § 8a JVEG gibt es keine Vergütung, wenn ein Gutachten vom Gericht nicht verwendet werden kann. Wird der Anteil eines KI-Systems nicht offengelegt, ist die fachliche Verantwortung unklar und das Dokument ist für die Urteilsfindung wertlos.

Die Grenze zwischen nützlichem Werkzeug und digitalem Ghostwriter

Unternehmen und Prozessbeteiligte müssen verstehen, dass Technik im Gerichtssaal nicht grundsätzlich verboten ist. Rechtschreibhilfen oder digitale Datenbanken zur Recherche sind gängige Hilfsmittel. Die Grenze zur Unzulässigkeit wird dort überschritten, wo die Maschine die fachliche Schlussfolgerung zieht. In der Fachwelt spricht man hier oft von "Halluzinationen" – also dem Umstand, dass KI-Modelle Fakten erfinden können, wenn sie keine gesicherten Daten finden. Ein Sachverständiger, der solche Fehler ungeprüft übernimmt, verletzt seine Pflicht zur Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit.

Transparenz als Schutz vor Honorarverlust

Für alle Beteiligten in einem Rechtsstreit ist es wichtig, die Qualität der vorgelegten Expertisen genau zu prüfen. Wenn Formulierungen hölzern wirken oder inhaltliche Logikbrüche auftreten, sollten Sie Ihren Rechtsbeistand bitten, die Erstellungsmethode kritisch zu hinterfragen. Für die Experten selbst ist Transparenz der einzige Weg, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wichtige Prüfsteine für professionelle Gutachten:

  • Klare Kennzeichnung von verwendeten Software-Tools, in Bezug auf allgemeine Offenlegungspflicht bei wesentlicher Mitarbeit Dritter.
  • Nachweis der persönlichen Überprüfung aller generierten Inhalte.
  • Einhaltung der Offenlegungspflichten gegenüber dem Gericht gemäß § 407a Abs. 3 ZPO.
  • Vermeidung von Standardfloskeln, die auf mangelnde Individualität hindeuten.

Praxis-Tipp: Wenn Sie als Unternehmer mit Gutachten konfrontiert werden, die Ihnen oberflächlich oder generisch erscheinen, lassen Sie durch Ihre Rechtsabteilung prüfen, ob ein Verstoß gegen die persönliche Leistungspflicht vorliegt. Ein solches Gutachten könnte nicht nur wertlos sein, sondern auch die gesamte Prozessstrategie gefährden.

Zusammenfassung

Das Urteil des Landgerichts Darmstadt sendet ein deutliches Signal an die gesamte Justizpraxis: Wer als Sachverständiger die geistige Arbeit an eine Maschine delegiert, und dies verschweigt, arbeitet ohne Vergütungsanspruch. Für den Rechtsstaat bleibt die persönliche Verantwortung des Menschen im digitalen Zeitalter unersetzlich. Nur durch absolute Transparenz und gewissenhafte Prüfung bleibt die notwendige Vertrauensbasis zwischen Gerichten und Fachleuten dauerhaft erhalten.

Symbolgrafik:© nmann77 - stock.adobe.com

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