Erbrecht

Warum selbst erfolglose Klagen sich lohnen können

08.06.2020

Erben können vergebliche Prozesskosten steuerlich abziehen!

In einem nun veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei der Erbschaftssteuer selbst Prozesskosten aus nicht erfolgreichen Klagen zur Regelung des Nachlasses geltend gemacht werden können (Urteil vom 06.11.2019, Az. II R 29/16). In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Erbe erfolglos eine Schenkung des Erblassers rückgängig machen wollen.

Schenkung des Erblassers wirksam

Konkret hatte der in dem Fall klagende Erbe versucht, eine von dem Erblasser noch zu Lebzeiten verschenkte Porzellansammlung wiederzuerlangen. Er behauptete vor dem Zivilgericht, dass die Schenkung unwirksam gewesen sei, weil der Erblasser zum Zeitpunkt der Schenkung nicht mehr im Besitz seiner geistigen Kräfte und mithin nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei. Er hatte mit der Klage allerdings keinen Erfolg, das Gericht sah die Schenkung als wirksam an und wies die Klage zurück.

Der Erbe machte die im Rahmen des erfolglosen Prozesses angefallenen Prozess- und Rechtsanwaltskosten anschließend im Rahmen der Erbschaftssteuer als Nachlasskosten geltend. Das Finanzamt sowie das in erster Instanz mit der Sache befasste Finanzgericht (FG) wiesen dies aber mit Blick auf die dadurch faktisch entstehende Steuerfreiheit zurück.

Prozesskosten trotzdem abzugsfähig

Der BFH gab der darauf geltend gemachten Klage des Erben aber statt und bestätigte die Abzugsfähigkeit der Prozesskosten bei der Erbschaftssteuer. Hintergrund ist eine Regelung im Erbschaftssteuergesetz, wonach alle Kosten abzugsfähig sind, die dem Erben im Zusammenhang mit der Regelung des Nachlasses entstehen.

Das Gericht bestätigte nun: Zu diesen Nachlassverbindlichkeiten gehörden auch vermeintlich bestehende Ansprüche des Erblassers, die durch die Erben geltend gemacht werden – etwa bei der Rückabwicklung einer Schenkung. Dass der Prozess im Ergebnis erfolglos gewesen sei, habe dabei keine Relevanz.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Kolja Schlecht
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Telefon: 040-41437590


Honorar/Leistung: (5)
Erreichbarkeit: (5)
Verständlichkeit: (5)
Freundlichkeit: (5)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Kolja Schlecht:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Erbrecht Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
14.12.2022

Sechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert. Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs ... weiter lesen

Erbrecht Erbschaftsteuer zukünftig schon vor Klärung der Erbenstellung zu zahlen?
19.10.2022

Anmerkungen zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.04.2022 (II R 17/20) Ein Beitrag von Ralph Butenberg, Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht „Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“ – Benjamin Franklin, 1789. Niemand, der oder die in der steuerlichen Beratungspraxis tätig ist, wird den obenstehenden Satz bestreiten – Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit einem solchen Ausnahmefall hatte sich der Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 27.04.2022 zu befassen. Streitig war, ob bei Erlass des Erbschaftsteuerbescheides bereits Festsetzungsverjährung eingetreten und die ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig

Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. ... weiter lesen

Erbrecht Kein Erbe nach ignorierter Gerichtspost

Karlsruhe (jur). Trotz aller Trauer nach dem Tod eines nahen Angehörigen sollte die Post vom Gericht nicht unbeantwortet liegenbleiben. Denn das kann dazu führen, dass man unverhofft ohne Erbe dasteht, wie ein am Montag, 12. Juni 2023, veröffentlichter Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zeigt (Az.: IV ZB 11/22). Danach kann ein Gericht die „Erbunwürdigkeit“ auch in einem sogenannten Versäumnisurteil ohne jede Beteiligung der betroffenen Person aussprechen.  Im konkreten Fall war ein Mann aus dem Raum Köln am 9. November 2018 verstorben. Fünf Wochen später reichte seine Ehefrau beim Nachlassgericht ein von beiden Eheleuten unterzeichnetes ... weiter lesen

Erbrecht Erbfallkostenpauschale auch für „Nacherben“

München (jur). Sieht ein Testament vor, dass zunächst der Ehepartner und dann beispielsweise die Kinder erben sollen, sind dies zwei getrennte „Erbfälle“. Daher können zunächst der Ehemann als „Vorerbe“ und dann auch die Kinder als „Nacherben“ bei der Erbschaftsteuer die „Erbfallkostenpauschale“ absetzen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: II R 3/20). Ein Nachweis, dass im Zusammenhang mit dem Erbe Kosten entstanden sind, sei dafür nicht nötig.  Gerade bei Ehepaaren mit Kindern sind solche Testamente inzwischen üblich. Auch im Streitfall hatte die Erblasserin ... weiter lesen

Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten

Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte ... weiter lesen

Ihre Spezialisten