Ein Todesfall konfrontiert Angehörige häufig mit tiefer Trauer, aber auch mit rechtlichen Fragen und finanziellen Belastungen. Wer ist zuständig für die Organisation der Beerdigung? Wer zahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde oder gar nicht vorhanden ist? All diese Unsicherheiten treten in vielen Familien auf, vor allem dann, wenn im Vorfeld keine klare Vorsorge getroffen wurde.
Klare Regeln zur Bestattungspflicht
In Deutschland ist die Pflicht zur Bestattung gesetzlich geregelt und die sogenannten Bestattungspflichtigen sind dabei meist die engsten Angehörigen. An erster Stelle stehen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, gefolgt von Kindern, Eltern und (nachrangig) Geschwistern. Diese Reihenfolge basiert auf den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, die sich im Detail unterscheiden. Diese Pflicht ist unabhängig von der Erbschaft. Auch wenn man also bewusst kein Erbe antritt oder durch ein Testament ausgeschlossen wurde, bleibt man verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Eine familiäre Entfremdung hebt diese Pflicht nicht auf und selbst nach Jahren ohne Kontakt bleibt eine solche Verpflichtung mitunter bestehen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Neben der Organisation stellt sich meist schnell die Frage der Kosten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 1968 BGB vor, dass die Erben die Ausgaben für die Beerdigung tragen. Dazu zählen neben der Grabstätte auch Leistungen wie
- Sarg
- Urne
- Trauerfeier
- Friedhofsgebühren
- Transport
Wird das Erbe ausgeschlagen, fällt die Kostentragung in vielen Fällen an die zur Bestattung verpflichteten Angehörigen, was wiederum in einigen Familien zu erheblichen Spannungen führt. Das gilt vor allem dann, wenn keine Rücklagen vorhanden sind. Gerichtsurteile bestätigen immer wieder, dass die familiäre Pflicht zur Bestattung auch mit finanzieller Verantwortung einhergeht, unabhängig von emotionalen oder lokalen Umständen.
Wenn sich niemand zuständig fühlt
Wird die Beisetzung nicht rechtzeitig organisiert, schreitet das zuständige Ordnungsamt ein. Dieses beauftragt dann ein Bestattungsunternehmen und regelt die Durchführung. Die entstehenden Kosten werden im Anschluss bei den verpflichteten Angehörigen eingefordert. Kommt es zum Streit über die Zuständigkeit, klären Verwaltungsgerichte die Sachlage. Dieses Vorgehen zeigt, dass sich eine Bestattung nicht aussitzen lässt. Auch wenn Unklarheit über Erben oder familiäre Verhältnisse besteht, greift letztlich das Ordnungsrecht. Die Behörden sorgen also für die Durchführung, bezahlen müssen dennoch die Angehörigen.
Vorsorge entlastet Angehörige
Zur Vermeidung solcher Konflikte ist eine rechtzeitige finanzielle Bestattungsvorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung sinnvoll. Dabei handelt es sich um eine zweckgebundene Versicherung, die im Todesfall eine vorher festgelegte Summe zur Deckung der Bestattungskosten auszahlt. Im Unterschied zur Rücklage auf einem Sparkonto wird eine Sterbegeldversicherung, je nach Vertragsgestaltung, zweckgebunden verwendet.
Wichtig: Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Sterbegeldversicherung bei der Beantragung von Sozialleistungen nicht angerechnet, zum Beispiel wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht oder die Versicherung ausdrücklich zur Deckung der Bestattungskosten vorgesehen ist. Ein vollständiger Schutz vor Zugriff durch Dritte besteht jedoch nicht in jedem Fall und hängt von individuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Die Versicherung ist individuell anpassbar, zum Beispiel mit festen Beträgen für einfache oder gehobene Bestattungen. Je nach Anbieter lässt sich die Versicherung auch ohne oder mit geringer Wartezeit abschließen oder gemeinsam mit dem Ehepartner als Sterbegeldversicherung für Eheleute gestalten. Einige Tarife erfordern zudem keine Gesundheitsprüfung und sind damit auch für Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Versicherungsnehmer geeignet. Für eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit ist meist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ein Sterbegeldversicherungs-Vergleich hilft dabei, seriöse und transparente Angebote gezielt gegenüberzustellen. Mit einem Sterbegeldversicherungs-Rechner lassen sich außerdem Beiträge und Leistungen bequem online kalkulieren.
Typische Kostenpunkte einer Beerdigung
Wie teuer eine Beisetzung wird, hängt von vielen Faktoren ab. Die Wahl zwischen Erd- oder Feuerbestattung, die Friedhofsgebühren am Wohnort und persönliche Wünsche wie ein Grabstein oder eine Traueranzeige beeinflussen die Gesamtsumme erheblich. Ein einfaches Grab ohne Grabstein ist beispielsweise deutlich günstiger als ein Reihengrab mit dauerhaftem Pflegeaufwand.
Hinzu kommen häufig Verwaltungs- und Transportkosten und auch die Region ist stellenweise relevant (ländliche Gebiete sind meist günstiger als Großstädte). Eine gut kalkulierte Beerdigungsversicherung hilft dabei, diese Kosten vorab realistisch einzuschätzen und letztlich abzudecken.
Arbeitgeber und steuerliche Aspekte
In manchen Fällen beteiligt sich auch der Arbeitgeber des Verstorbenen an den Kosten. Zwar ist das frühere gesetzliche Sterbegeld vom Arbeitgeber mittlerweile abgeschafft, einzelne Unternehmen gewähren jedoch freiwillige Zuschüsse. Das geschieht zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei privat abgeschlossenen Versicherungen zählen die Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in der Steuererklärung berücksichtigen. Die Auszahlung im Todesfall bleibt in der Regel steuerfrei, solange sie nachweislich für die Bestattung verwendet wird.
Möchten sich Interessierte absichern, finden sie bei spezialisierten Anbietern verschiedene Modelle mit festen Auszahlungsbeträgen, Beitragsgarantien und oft auch Zusatzleistungen, wie die Organisation der Bestattung über ein Partnerunternehmen. Die richtige Sterbeversicherung richtet sich dabei immer nach den individuellen Wünschen und der familiären Situation.
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