Der Bauherr ist, so die Definition des Baurechts, der wirtschaftlich und rechtlich verantwortliche Auftraggeber, wenn es um die Durchführung eines Bauvorhabens geht.
Er bereitet das Bauvorhaben vor, führt es aus oder veranlasst dies, auf eigene oder auch auf fremde Rechnung. Ein Bauherr kann sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person im Sinne des Gesetzes sein.
Bauherren haben eine mannigfaltige Verantwortung
Die Verantwortungsbereiche für die ein Bauherr zuständig ist, sind vielfältig. Grundsätzlich bestellt er zum Zwecke der Überwachung, Ausführung und Vorbereitung des anzeigebedürftigen oder genehmigungspflichtigen Bauvorhabens einen Unternehmer oder auch einen Entwurfsverfasser. Dies kommt auf die im jeweiligen Bundesland gültige Rechtsprechung an. Dem Bauherren obliegt die Ausführung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
Das sind in erster Linie Anzeigen, Vorlagen und Anträge, die bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. In aller Regel überlässt der Bauherr dies einem Architekten oder auch einem Unternehmer, dem Entwurfsverfasser.
Die Baubehörde hat die Möglichkeit, über die Bauaufsicht, inkompetente, vom Bauherren beauftragte Personen zwangsweise ersetzen zu lassen, oder auch im Bedarfsfall das Bauvorgaben vorübergehend einzustellen.
Sicherheit
Der Bauherr ist der letzte Ansprechpartner, der oberste in der Hierarchie, wenn es um die Sicherheit des Bauvorhabens geht. Er zeichnet sich verantwortlich für die gesamte Sicherheit am Bau. Darum sind grundsätzlich diverse Versicherungen um ein Bauvorhaben herum dringend angeraten.
Auch ist der Bauherr letztlich durchaus verantwortlich für das, was die von ihm beauftragten Architekten, Bauleiter oder Bauunternehmen tun, die wiederum auch gut beraten sind, sich entsprechend zu versichern.
Die Sicherheit auf der Baustelle unterliegt zahlreichen Vorschriften, auch der Bereich um die Baustelle herum ist, hier geht es um die allgemeine Verkehrssicherheit, abzusichern – eine Aufgabe für die Bauherren ebenfalls verantwortlich sind.
Energie
Mit dem EnEv2007 gibt es einen Energieausweis für Gebäude, der wichtig für den Bauherren ist. Hier wird ein Gebäude nach dem Energieverbrauch bewertet. Er soll als Anreiz zu Sanierungen im energetischen Sinne dienen, um den Energieverbrauch von Immobilien zu optimieren.
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock (Fachanwalt.de-Redaktion)
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