Was ist unter einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verstehen und wann wird sie vom Finanzamt ausgestellt? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zeichnet sich dadurch aus, dass Verbraucher sie nicht gegenüber dem Finanzamt selbst oder anderen Steuerbehörden gebraucht werden. Vielmehr benötigen Sie diese unter Umständen gegenüber anderen Behörden.
Einige Beispiele
Typisches Beispiel bei dem Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, ist etwa die Eröffnung einer Gaststätte nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG). Interessanterweise braucht man hierfür nur dann eine Konzession, wenn man alkoholische Getränke anbieten möchte. Ebenso sieht es möglicherweise dann aus, wenn Sie ein Gewerbe betreiben möchten. Ein weiteres wichtiges Beispiel ist der Kauf einer Immobilie bzw. einer Eigentumswohnung. Sie müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dann vorlegen, wenn die Behörde diese verlangt. Eventuell kann Ihnen auch passieren, dass vor dem Abschluss eines Vertrages ein Vertragspartner die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.
Worum es bei einer Unbedenklichkeitserklärung geht
In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung die vom zuständigen Finanzamt des Steuerzahlers ausgestellt wird, geht es darum, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung offene Steuerforderungen vorliegen und der Betreffende seinen steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dass das Finanzamt eine Unbedenklichkeitserklärung auf Antrag ausstellt, ergibt sich aus § 111 Abgabenordnung (Amtshilfepflicht) sowie dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1, Nr. 4 vom 31.01.2014, zuletzt aktualisiert mit BMF-Schreiben vom 7. August 2017 (BStBl I S. 1257).
Hieraus ergibt sich, dass das Finanzamt sich jedenfalls gegenüber einem zuverlässigen Steuerzahler nicht einfach weigern darf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Ansonsten kommt eine Klage vor dem Finanzamt in Form einer Leistungsklage in Betracht. Je nach Bundesland ist dafür eine kleine Gebühr zu entrichten oder das Ausstellen ist kostenlos. Offiziell wird diese übrigens als Bescheinigung in Steuersachen bezeichnet. Diese kann formlos beantragt werden. Bei vielen Finanzämtern gibt es auch Formulare, die man verwenden kann. Am besten teilen Sie Ihrem Finanzamt mit, wofür sie die Bescheinigung benötigen. Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten haben sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die darin gemachten Angaben auch richtig sind.
Wichtiger Hinweis
Unter Umständen müssen Sie bei der jeweiligen Behörde auch eine Bescheinigung des Steueramtes Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorlegen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten. Hierfür müssen Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung wenden.
Fazit:
Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, sollte diese möglichst zeitnah beantragen. Sollte es dabei zu Schwierigkeiten kommen - wie einer willkürlichen Weigerung - setzen Sie sich am besten mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung. Dieser kann prüfen, ob eine Klage sinnvoll ist.
Autor: Harald Büring (Fachanwalt.de-Redaktion)
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