Arbeitsrecht

Was können Arbeitnehmer machen, um eine Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten?

Zuletzt bearbeitet am: 16.03.2023

Die Frage nach einer Abfindung ist für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Umstrukturierungen. Eine Abfindung kann eine finanzielle Unterstützung bieten, um den Übergang zwischen zwei Jobs zu erleichtern oder als Ausgleich für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dienen. In diesem Text werden einige Strategien erläutert, die Arbeitnehmer anwenden können, um vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten.

1. Kenne deine Rechte

Arbeitnehmer sollten sich mit ihren Rechten im Hinblick auf eine Abfindung vertraut machen. In Deutschland ist eine Abfindung gesetzlich nicht vorgeschrieben, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Allerdings gibt es Branchen- und Tarifverträge sowie Sozialpläne, die vorsehen, dass bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung gezahlt wird. Arbeitnehmer sollten sich über diese Regelungen informieren und diese nutzen, um ihre Verhandlungsposition zu stärken.

2. Dokumentiere deine Leistungen

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, wenn es um die Verhandlung einer Abfindung geht. Arbeitnehmer sollten ihre Leistungen und Erfolge dokumentieren, um ihre Verhandlungsposition zu verbessern. Das bedeutet, dass sie beispielsweise ihre Projektergebnisse, Zahlen und Fakten, sowie positive Feedbacks und Empfehlungen sammeln sollten. Dies gibt ihnen mehr Argumentationsgewicht, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber verhandeln.

3. Zeit und Druck aufbauen

Wenn Arbeitnehmer befürchten, dass ihre Position im Unternehmen gefährdet ist, sollten sie schnell handeln und Druck aufbauen. Der Arbeitgeber sollte auf den Ernst der Lage aufmerksam gemacht werden und das Interesse des Arbeitnehmers deutlich erkennbar sein. Dies kann durch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder auch durch den Einsatz eines Rechtsanwalts erreicht werden.

4. Biete Alternativen an

Manchmal kann das Angebot von Alternativen dazu beitragen, eine Abfindung zu erhalten. Wenn Unternehmen beispielsweise Umstrukturierungen planen, können Arbeitnehmer alternative Stellen innerhalb des Unternehmens vorschlagen, für die sie qualifiziert sind. Dadurch zeigen sie Flexibilität und den Willen, weiterhin für das Unternehmen zu arbeiten. Wenn der Arbeitgeber kein Interesse an diesen Vorschlägen hat, kann dies dazu führen, dass ein hoher Preis für die Entlassung verlangt wird.

5. Zusammenarbeit mit Kollegen

Arbeitnehmer sollten nicht vergessen, dass sie gemeinsam stärker sind als einzeln. Eine Gruppe von Arbeitnehmern, die alle zusammen für das gleiche Ziel kämpfen – eine angemessene Abfindung zu erhalten -, kann viel Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Unterstützung von Kollegen kann auch nützlich sein, um Argumente zu stärken und das Verhandlungsgewicht zu erhöhen.

6. Nutze die Macht der Öffentlichkeit

Wenn alle anderen Optionen erfolglos sind, kann der Einsatz der Macht der Öffentlichkeit ein letzter Ausweg sein. Dies kann beispielsweise durch die Informierung von Journalisten oder der Nutzung sozialer Medien erreicht werden. Ein negatives Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit kann für den Arbeitgeber unangenehm sein und daher höhere Abfindungsangebote nach sich ziehen.

7. Suche rechtliche Unterstützung

Wenn alle anderen Strategien nicht funktionieren, kann die Suche nach rechtlicher Unterstützung sinnvoll sein. Arbeitnehmer sollten sich an einen Anwalt wenden, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann bei der Bewertung der rechtlichen Ansprüche helfen, den Wert der möglichen Abfindung berechnen und den Arbeitgeber zur Zahlung auffordern. Eine solche Forderung durch einen Anwalt kann oft sehr effektiv sein.

Insgesamt gibt es verschiedene Strategien, die Arbeitnehmer anwenden können, um eine Abfindung zu erhalten. Eine gute Vorbereitung, das Sammeln von Fakten und Argumenten sowie das Aufbauen von Druck und Zeit sind hilfreiche Maßnahmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verhandlung um eine Abfindung für Arbeitnehmer in der Regel schwierig ist und keine Garantie für eine erfolgreiche Auszahlung besteht.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heumarkt 50
50667 Köln

Telefon: 022195814321


Honorar/Leistung: (5)
Erreichbarkeit: (5)
Verständlichkeit: (5)
Freundlichkeit: (5)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am ... weiter lesen

Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?

Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer ... weiter lesen

Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung von Polizeikommissar auf Probe

Die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis durch das Land Rheinland-Pfalz wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz als gesetzeskonform bestätigt (Az. 5 K 733/23.KO ). Der Fall betraf einen Beamten auf Probe, der aufgrund von diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten, die er in WhatsApp-Chatgruppen geteilt hatte, entlassen wurde. Polizeikommissar nach WhatsApp-Skandal entlassen: Charakter fraglich Nach seiner Laufbahnprüfung im Jahr 2021 wurde der Betroffene als Einsatzsachbearbeiter in der Bereitschaftspolizei eingestellt. Während seines Vorbereitungsdienstes teilte er in verschiedenen WhatsApp-Gruppen Bilddateien mit ... weiter lesen

Ihre Spezialisten