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Eine unerwartete Kündigung ist ein Schock und stellt einen vor zahlreiche neue Herausforderungen. Neben der Frage, wie es beruflich weitergeht, ist auch der finanzielle Aspekt eine große Thematik, die es zu klären gilt. Welche entscheidende Rolle Abfindungen dabei spielen, was die Voraussetzungen sind und wie im weiteren vorgegangen werden muss, sind die wichtigsten Aspekte dieses Beitrags.
Wann kann eine Abfindung gefordert werden?
Das Gewähren von Abfindungen ist an einige Voraussetzungen geknüpft und kann nicht ohne weiteres erlangt werden. Das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) ist die einschlägige Rechtsgrundlage, um Abfindungen zu erhalten. Das jeweilige Rechtsgebiet ist auch ein weiterer Aspekt, um der Abfindung näher zu kommen, da spezialgesetzliche Regelungen beachtet werden müssen. In Betracht kommt jedenfalls eine Kündigungsschutzklage.
Das KSchG muss zunächst anwendbar sein. Wenn Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, kann auch ein Anspruch auf Abfindungszahlungen bestehen. Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn aufgrund mangelnder Rentabilität der Betrieb eingestellt wird. Zudem kann gegen krankheitsbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. Ein weiterer Grund sind fristlose Kündigungen. In diesen Fällen wird dem Arbeitnehmer jeglicher Schutz genommen und eine Kündigungsschutzklage bietet hier eine gute Möglichkeit. Es müssen schließlich einige Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage eingehalten werden, wie etwa die Form und die Frist. Die Kündigungsschutzklage ist in diesem Zusammenhang kein wirkliches Rechtsmittel, um eine Abfindung zu erstreiten. In der Praxis hat es sich jedoch durchgesetzt, dass Arbeitnehmer, um Geld zu sparen, auf die Möglichkeit zurückgreifen, durch Abfindungszahlungen einen Prozess zu vermeiden. Da dies in der Praxis oft vorkommt, ist die Erfolgsrate sehr hoch. Notfalls kann auch ein gerichtlicher Vergleich erstrebt werden.
Online Abfindungsrechner
Online abrufbare Abfindungsrechner können genutzt werden, um eine grobe Vorstellung von der Höhe der Abfindungszahlung zu erhalten. Dies ist allerdings nur ein Schätzwert, denn eine klare Summe zu nennen, ist aufgrund der verschiedenen Einzelfälle nicht ohne weiteres möglich. Voraussetzungen wie Einkommen, Erfolgschancen und andere Komponenten wie die Dauer der Anstellung spielen eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Abfindungen nur dann gezahlt werden können, wenn eine halbjährige Betriebszugehörigkeit gegeben ist, die Probezeit also abgeschlossen ist. Mit dem Abfindungsrechner der Berliner Kanzlei VON RUEDEN kann ein Schätzwert der Abfindungssumme errechnet werden.
Es sollte jedoch stets darauf geachtet werden, dass ein Abfindungsrechner nur ein grobes Hilfsmittel darstellt, die Beratung durch einen Anwalt jedoch nicht ersetzt. Nur dieser kann die prozessrechtlichen Informationen verarbeiten und die nötigen Schritte unternehmen, um die vom Abfindungsrechner genannte Zahl auch zu realisieren.
Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht mandatieren
Wer mit hohen Erfolgschancen eine Abfindung bekommen möchte, sollte darauf achten, dass spezielle Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht aufgesucht werden. Die Fachanwälte kennen die arbeitsrechtlichen Probleme, die aktuelle Rechtsprechung und alle weiteren nötigen Voraussetzungen, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen. Das Arbeitsrecht fordert aufgrund der Komplexität viel Erfahrung und Wissen, um gerichtlichen Erfolg erzielen zu können. Deshalb sollte stets eine kompetente Beratung eingeholt werden.
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