Arbeitsrecht

Was Sie wissen müssen, um Abfindungen zu erhalten

13.10.2022
 (1)
Zuletzt bearbeitet am: 13.04.2023

Eine unerwartete Kündigung ist ein Schock und stellt einen vor zahlreiche neue Herausforderungen. Neben der Frage, wie es beruflich weitergeht, ist auch der finanzielle Aspekt eine große Thematik, die es zu klären gilt. Welche entscheidende Rolle Abfindungen dabei spielen, was die Voraussetzungen sind und wie im weiteren vorgegangen werden muss, sind die wichtigsten Aspekte dieses Beitrags.

Wann kann eine Abfindung gefordert werden?

Das Gewähren von Abfindungen ist an einige Voraussetzungen geknüpft und kann nicht ohne weiteres erlangt werden. Das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) ist die einschlägige Rechtsgrundlage, um Abfindungen zu erhalten. Das jeweilige Rechtsgebiet ist auch ein weiterer Aspekt, um der Abfindung näher zu kommen, da spezialgesetzliche Regelungen beachtet werden müssen. In Betracht kommt jedenfalls eine Kündigungsschutzklage.

Das KSchG muss zunächst anwendbar sein. Wenn Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, kann auch ein Anspruch auf Abfindungszahlungen bestehen. Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn aufgrund mangelnder Rentabilität der Betrieb eingestellt wird. Zudem kann gegen krankheitsbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. Ein weiterer Grund sind fristlose Kündigungen. In diesen Fällen wird dem Arbeitnehmer jeglicher Schutz genommen und eine Kündigungsschutzklage bietet hier eine gute Möglichkeit. Es müssen schließlich einige Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage eingehalten werden, wie etwa die Form und die Frist. Die Kündigungsschutzklage ist in diesem Zusammenhang kein wirkliches Rechtsmittel, um eine Abfindung zu erstreiten. In der Praxis hat es sich jedoch durchgesetzt, dass Arbeitnehmer, um Geld zu sparen, auf die Möglichkeit zurückgreifen, durch Abfindungszahlungen einen Prozess zu vermeiden. Da dies in der Praxis oft vorkommt, ist die Erfolgsrate sehr hoch. Notfalls kann auch ein gerichtlicher Vergleich erstrebt werden.

Online Abfindungsrechner

Online abrufbare Abfindungsrechner können genutzt werden, um eine grobe Vorstellung von der Höhe der Abfindungszahlung zu erhalten. Dies ist allerdings nur ein Schätzwert, denn eine klare Summe zu nennen, ist aufgrund der verschiedenen Einzelfälle nicht ohne weiteres möglich. Voraussetzungen wie Einkommen, Erfolgschancen und andere Komponenten wie die Dauer der Anstellung spielen eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Abfindungen nur dann gezahlt werden können, wenn eine halbjährige Betriebszugehörigkeit gegeben ist, die Probezeit also abgeschlossen ist. Mit dem Abfindungsrechner der Berliner Kanzlei VON RUEDEN kann ein Schätzwert der Abfindungssumme errechnet werden.

Es sollte jedoch stets darauf geachtet werden, dass ein Abfindungsrechner nur ein grobes Hilfsmittel darstellt, die Beratung durch einen Anwalt jedoch nicht ersetzt. Nur dieser kann die prozessrechtlichen Informationen verarbeiten und die nötigen Schritte unternehmen, um die vom Abfindungsrechner genannte Zahl auch zu realisieren.

Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht mandatieren

Wer mit hohen Erfolgschancen eine Abfindung bekommen möchte, sollte darauf achten, dass spezielle Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht aufgesucht werden. Die Fachanwälte kennen die arbeitsrechtlichen Probleme, die aktuelle Rechtsprechung und alle weiteren nötigen Voraussetzungen, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen. Das Arbeitsrecht fordert aufgrund der Komplexität viel Erfahrung und Wissen, um gerichtlichen Erfolg erzielen zu können. Deshalb sollte stets eine kompetente Beratung eingeholt werden.

Foto: (c) eyetronic/stocks.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Leiharbeits-Tarif darf vom „Equal-Pay-Gebot“ abweichen

Erfurt (jur). Werden Leiharbeitnehmer nach einem Tarifvertrag bezahlt, darf ihr Lohn niedriger sein als der der Stammbelegschaft des Entleihbetriebs. Denn Tarifverträge können für die ersten neun Monate eines Einsatzes unter bestimmten Voraussetzungen vom „Equal-Pay-Gebot“ abweichen, urteilte am Mittwoch, 31. Mai 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 143/19). Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um.  Konkret wies das BAG eine Leiharbeitnehmerin aus Bayern ab. Sie war von Januar bis April 2017 als Kommissioniererin im Auslieferungslager eines Einzelhandelsunternehmens in Bayern eingesetzt. Dafür erhielt ... weiter lesen

Arbeitsrecht Ausgehängter Dienstplan ist „aufgestellt“

Erfurt (jur). Hängen Zuschläge beispielsweise zu Bereitschaftsdiensten davon ab, wann der entsprechende Dienstplan „aufgestellt“ wurde, meint dies die Bekanntgabe durch den Arbeitgeber. Auf die Rechtmäßigkeit des Dienstplans oder eine noch fehlende Zustimmung durch den Betriebs- oder Personalrat kommt es dabei in der Regel nicht an, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Samstag, 6. Mai 2023, veröffentlichten Urteil zum Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken entschied (Az.: 6 AZR 130/22).  Der Tarifvertrag bestimmt, dass der Dienstplan für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften „spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen ... weiter lesen

Arbeitsrecht „Freiwilliges Weihnachtsgeld“ schützt nicht vor verpflichtender Zahlung

Erfurt (jur). Arbeitgeber können auch bei einem als „freiwillig“ bezeichneten aber fortlaufend bezahlten Weihnachtsgeld auch künftig zur Zahlung der Sonderzuwendung verpflichtet sein. Haben sie dann auch noch das Weihnachtsgeld fast immer in der gleichen Höhe gewährt, spricht dies ebenfalls für eine „betriebliche Übung“ und nicht für eine Honorierung der konkret erbrachten Arbeitsleistung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 10 AZR 116/22).  Danach können Arbeitgeber nicht erst im Nachhinein geltend machen, die Zahlung sei als Zusatzvergütung nur für geleistete Arbeit ... weiter lesen

Arbeitsrecht Arbeitnehmer müssen ihre Erkrankungen gegebenenfalls offenlegen

Erfurt (jur). Wer mit mehreren Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen krank ist, muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. „Dem steht nicht entgegen, dass der hiernach erforderliche Vortrag im Regelfall mit der Offenlegung der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im maßgeblichen Zeitraum verbunden ist“, so der Leitsatz eines am Dienstag, 2. Mai 2023, veröffentlichten Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 93/22). Grundgesetz und EU-Recht seien dadurch nicht verletzt.  Der Kläger arbeitet in der Gepäckabfertigung am Frankfurter Flughafen und war in den Jahren 2019 und 2020 in ... weiter lesen

Ihre Spezialisten