Ich habe Kollegen, die mich anfeinden, über mich lästern und durch unterschwellige Anspielungen schikanieren. Wohin wende ich mich?
Wo Menschen zusammenkommen, kommt es mitunter auch zu Konflikten. Wenn allerdings Persönlichkeitsrechte verletzt werden, dadurch, dass Kollegen oder Vorgesetze am Arbeitsplatz Mitarbeiter systematisch persönlich anfeinden, lästern und/oder durch unterschwellige Anspielungen oder Handlungen schikanieren, dann handelt es sich um Mobbing.
In solchen Fällen trifft den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss sich, so das Bundesarbeitsgericht, schützend vor das Opfer stellen und das Mobbing unterbinden (BAG, Urteil vom 16.5.2007 – 8 AZR 709/06). Tut er dies nicht, verletzt er vertragliche Nebenpflichten und macht sich schadenersatzpflichtig. Der Arbeitgeber muss also handeln!
Allerdings muss der Arbeitgeber erst eingreifen, wenn er von Mobbinghandlungen Kenntnis erlangt. Dies ist oft nicht selbstverständlich, zumal dann, wenn erst in der Gesamtschau einzelner Handlungen eine Mobbingkonstellation entsteht. Daher gilt: Betroffene sollten frühzeitig den Arbeitgeber informieren und dies ausreichend detailliert und unter zeitlicher Einordnung konkreter Mobbinghandlungen (vgl. LArbG Kiel, Urteil vom 11.10.2023 – 6 Sa 48/23).
Schafft der Arbeitgeber dann keine Abhilfe, sollten Arzt und Anwalt aufgesucht werden. Gegen Mobbing kann man sich wehren!
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Timo Didier LL.M.