Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis – Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen!
Erteilt Ihr Arbeitgeber nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag kein Arbeitszeugnis? Oder stellt das Zeugnis Ihre Qualifikation, Ihre Tätigkeit und Ihre Leistungen zu negativ dar? Fehlen wichtige Angaben? Sie haben ein Recht auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis. Nehmen Sie es nicht hin, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur Zeugnisausstellung verletzt oder Ihnen mit einer schlechten Beurteilung schaden möchte. Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, setzt Ihren Zeugnisanspruch durch!
Das Arbeitszeugnis ist ein zentraler Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und wird von Personalverantwortlichen genau geprüft. Kann eine Berufsstation im Lebenslauf nicht mit einem Zeugnis belegt werden, oder enthält das Arbeitszeugnis fragwürdige bzw. negative Formulierungen, ist das ein echtes Karrierehemmnis. Auch wird Ihre berufliche Zukunft durch verschlüsselte Zeugnissprache und Geheimcodes in Zeugnissen gefährdet. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher nicht jedes Arbeitszeugnis "einfach so" hinnehmen, sondern nur eines, mit welchem Sie sich guten Gewissens bewerben können.
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber ein schlechtes Zeugnis erteilt?
Sie können Ihren Arbeitgeber vor dem zuständigen Arbeitsgericht verklagen. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses spätestens mit der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren verjährt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Arbeitgeber auf keinen langwierigen Prozess ankommen lassen, wenn der Arbeitnehmer sich einen Anwalt nimmt, um ein korrektes Zeugnis zu fordern. Die Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Zeugniskorrektur stehen also recht gut.
Bei Fragen zum Arbeitszeugnis erläutert RA Symann Ihnen gerne die Rechtslage. Er hat langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern und kennt die prozessuale Realität vor den Arbeitsgericht gut.