Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Weiterbildung im Internationalen Wirtschaftsrecht: Karrierechancen erweitern

Die Welt des juristischen Rechtssystems ist weitreichend gefächert. Fachanwälte, die auf ein abgeschlossenes Jurastudium zurückblicken, sehen sich zumeist mit einer Spezialisierung verbunden, die mit dem Wählen universitärer Schwerpunkte versehen ist. Je nach Hochschule sind verschiedene dieser Vertiefungen angeboten und vorgesehen. Doch was, wenn die erworbenen Kenntnisse während des Jurastudiums nicht ausreichen, um berufliche Ziele zu realisieren und die Karriereleiter weiter zu erklimmen? Um den individuellen Ambitionen gerecht zu werden, sind daher in einigen Fällen Weiterbildungsmaßnahmen erstrebenswert. Eine mögliche Spezialisierung findet sich im Bereich des Internationalen Wirtschaftsrechts wieder. 

Über die Komplexität des internationalen Wirtschaftsrechts

Im Allgemeinen befasst sich das internationale Wirtschaftsrecht mit Regelungen rund um staatliche und private, übernationale Wirtschaftsbeziehungen. In einer zunehmend stärker vernetzten Welt, wo die Globalisierung der Steigerungslogik des Kapitalismus entgegenkommt, eröffnet es ein Feld, das für Großkonzerne und internationale Handlungsbeziehungen auf staatlicher Ebene von höchster Relevanz ist. Karl M. Meessen formuliert in diesem Zusammenhang den Antagonismus zwischen der Internationalität der Wirtschaft und dem gleichzeitigen Bestreben um eine gesunde nationale Wirtschaft. Er spricht dabei nicht nur von rein juristischen, sondern auch komplexen normativen Fragen, die einen ethischen Umgang mit internationalen Wirtschaftsbeziehungen lösen möchten. So ist es für das internationale Wirtschaftsrecht entscheidend, eine übergreifende Betrachtung des Zusammenspiels zwischen nationalen und internationalen, privaten und öffentlichen Rechtsnormen zu berücksichtigen. Dieser Herausforderung entgegenzutreten, ist daher nur mit einer entsprechenden Expertise angemessen lösbar.

Weiterbildungsmöglichkeiten: Von Nanodegree bis Studium

Die Fachrichtung des internationalen Wirtschaftsrechts ist je nach Standort der Hochschule bereits ein Schwerpunkt-Teil des Jurastudiums. Doch ist es sinnvoll, auch außerhalb der akademischen Ausbildung weiterführende Bildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Einerseits ist Recht variabel und von fortschreitenden Änderungen betroffen. Andererseits tendiert wenig gefestigtes Wissen über die Zeit dazu, abzubauen. 

Eine Weiterbildungsmöglichkeit ist die Erlangung eines Nanodegrees für internationales Wirtschaftsrechts. Hierbei handelt es sich um eine vertiefende Veranstaltung, die in Form eines Kompaktlehrgangs angeboten und in einem flexiblen zeitlichen Rahmen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Monaten abgeschlossen wird. Das Nanodegree richtet sich insbesondere an Fach- oder Führungskräfte in der Wirtschaft und Industrie, die regelmäßigen Austausch mit internationalen Vertragspartnern im Berufsalltag erleben. Der Kurs wird dabei im Rahmen digitaler Lehre angeboten. 

Besonders karrierefokussierte und ambitionierte Personen können allerdings auch weiterreichende Weiterbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Da internationales Wirtschaftsrecht eng mit komplexen wirtschaftlichen Prozessen verbunden ist, erweist sich etwa auch ein grundlegendes Studium der BWL oder verwandte Richtungen wie International Business Management als zielführend, um die nächsten Stufen der Karriereleiter zu erklimmen. 

Digitale Weiterbildung: Wie sinnvoll ist Online-Lehre?

Insbesondere Arbeitnehmer oder Selbstständige, die in einen festen beruflichen Alltag integriert sind, begegnen Weiterbildungsmöglichkeiten oftmals mit Voreingenommenheit. Wie soll sich dies konkret und in einem realistischen Maße umsetzen lassen? Sowohl das Nanodegree Internationales Wirtschaftsrecht als auch ein zusätzliches Bachelor-Studium der BWL lassen sich dank modernster Technik im Rahmen eines Fernstudiums umsetzen. Während das klassische Präsenzstudium an einer Hochschule nur schwer mit anderen beruflichen Aktivitäten vereinbar ist, funktioniert dies im Falle der digitalen Lehre deutlich leichter. Nicht selten ist dies ein Hauptgrund dafür, dass Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Online-Angeboten umgesetzt werden.

Ein herkömmliches Präsenz-Studium ist so an feste Veranstaltungszeiten gebunden, wobei Vorlesungen, Seminare und Co. vor Ort besucht werden müssen, nicht selten unter Anwesenheitspflicht oder verpflichtenden Präsenz-Terminen. Dabei bietet sowohl ein Fernstudium im BWL als auch das digitale Nanodegree gleich in zweierlei Hinsicht mehr Flexibilität für Berufstätige. Die Ortsgebundenheit wird abgelöst durch die Rezeption der Lehrinhalte vom eigenen Endgerät aus. Weiterbildung findet dort statt, wo man sich gerade befindet. Andererseits ist die zeitliche Einteilung wesentlich flexibler, da Inhalte nicht zu festen Terminen, sondern asynchron bearbeitet werden. Hinzu kommen verschiedene Modelle, die einen Bachelor in 36, 48 oder 72 Monaten erlauben. Weiterbildung findet also immer dann statt, wenn gerade Zeit ist, etwa an Wochenenden oder nach Feierabend. Ein solches Fernstudium in BWL kostet ab 219 Euro pro Monat.

Eine weitere Sorge, gar ein negatives Vorurteil, das im Zusammenhang mit digitalen Bildungsangeboten steht, ist die Unsicherheit über die Anerkennung der erworbenen Qualifikationen. Wie eine Befragung unter Personalchefs zeigt, präferieren Arbeitgeber sogar den Abschluss eines Fernstudiums. Mögliche Gründe liegen hierbei womöglich in den notwendigen Soft Skills. So erfordert der erfolgreiche Abschluss von Lerninhalten aus der Ferne ausgeprägtes Zeitmanagement und Disziplin. Die offizielle Anerkennung der digitalen Weiterbildungsmöglichkeiten lässt sich zumeist den Angeboten hierfür entnehmen. Seriöse Fernhochschulen bieten vornehmlich akkreditierte Studiengänge an, die dem gängigen Bachelor-Master-System entspringen. Das beleuchtete Nanodegree für internationales Wirtschaftsrecht ist seinerseits ein Kompaktkurs, der aus einem Modul eines akkreditierten Bachelor-Studienganges stammt. Mit einem gewissen Mindestmaß an Wachsamkeit sind digitale Weiterbildungsangebote also auch in Hinblick auf ihre Anerkennung unproblematisch. 

Kurzüberblick zur Weiterbildung im internationalen Wirtschaftsrecht

  • Bedeutung des Internationalen Wirtschaftsrechts:
    • Wichtig für global vernetzte Wirtschaftsbeziehungen.
    • Betrachtung von privaten und öffentlichen, nationalen und internationalen Rechtsnormen.
  • Weiterbildungsmöglichkeiten:
    • Nanodegree in Internationalem Wirtschaftsrecht als Kompaktkurs.
    • Studium in BWL oder International Business Management für tiefere Einblicke.
  • Vorteile digitaler Weiterbildung:
    • Flexibilität durch Fernstudium und Online-Kurse.
    • Anpassbarkeit an berufliche und private Verpflichtungen.
  • Anerkennung und Vorteile von Fernstudium:
    • Positive Bewertung von Fernstudienabschlüssen durch Arbeitgeber.
    • Entwicklung von Soft Skills wie Zeitmanagement und Disziplin.
    • Akkreditierte Studiengänge und Kurse von seriösen Fernhochschulen.
Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
EuGH-Urteil: Neue Haftungsregeln für Hersteller und Lieferanten
23.01.2025Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht
EuGH-Urteil: Neue Haftungsregeln für Hersteller und Lieferanten

Am 19. Dezember 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil in der Rechtssache - Person(en), die sich als Hersteller ausgeben - das weitreichende Konsequenzen für Unternehmer und Selbstständige hat. Im Mittelpunkt steht die Auslegung des Begriffs "Hersteller" in der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Dieses Urteil erweitert die Verantwortlichkeit von Lieferanten und zwingt Unternehmen, ihre Risikomanagementstrategien anzupassen. Was besagt das EuGH-Urteil zur Haftung von Herstellern? Der EuGH  legt in seinem Urteil ( C-157/23 ) fest, dass ein Lieferant als Hersteller gilt, wenn er das Produkt unter seinem Namen , seiner Marke oder einem anderen Erkennungszeichen in den Verkehr bringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lieferant selbst an der...

weiter lesen weiter lesen

EuGH-Urteil: Notar darf Immobilienkauf einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft beurkunden
26.09.2024Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht
EuGH-Urteil: Notar darf Immobilienkauf einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft beurkunden

Am 5. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache  C-109/23 eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Sanktionsvorgaben gegen Russland getroffen. In dem Urteil wurde festgestellt, dass ein Notar nicht gegen die Sanktionen verstößt, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht auf der Sanktionsliste stehenden russischen Gesellschaft gehört. Der Notar handelt in diesem Zusammenhang unabhängig und unparteiisch, ohne dabei Rechtsberatung zu erteilen. Hintergrund des Urteils Der Fall betraf einen in Deutschland ansässigen Notar, der den Kauf einer Immobilie beurkunden sollte, die im  Besitz einer russischen Gesellschaft war. Diese Gesellschaft stand  nicht auf der von der EU geführten Sanktionsliste. Der Notar hatte jedoch Bedenken geäußert, dass die...

weiter lesen weiter lesen
CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - neue Anforderungen ab 2025
11.09.2024Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht
CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - neue Anforderungen ab 2025

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) trat am 5. Januar 2023 in Kraft und musste bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine einheitliche und verbindliche Basis zu stellen. Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich der Berichterstattungspflichten deutlich. Mitvollständigem Inkrafttreten stehen Unternehmen ab 1. Januar 2025 vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung anzupassen. Wichtige Eckpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattunggemäß CSRD Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur  große Unternehmen , sondern auch  mittelständische Firmen , die in bestimmten Branchen tätig sind. Im...

weiter lesen weiter lesen

„Feta“ nur aus Griechenland
15.07.2022Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht
„Feta“ nur aus Griechenland

Luxemburg (jur). Nur Schafs- und Ziegenkäse aus Griechenland darf sich „Feta“ nennen. Das gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern auch für Verkäufe in Drittländer, wie am Donnerstag, 14. Juli 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-159/20). Er gab damit einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Dänemark statt.  Feta ist ein in Salzlake gelagerter Käse aus Schafs-, teils auch aus Ziegenmilch. Die Bezeichnung ist seit 2002 in der EU für Hersteller in Griechenland geschützt. Auch darf Salzlaken-Käse aus Kuhmilch seitdem nicht mehr als „Feta“ bezeichnet werden.  Dänische Hersteller verkauften dennoch „Feta“ in Drittländer. Dänemark unterband das nicht. Das Land war der Ansicht, dass sich der Schutz nur auf den Verkauf innerhalb der EU...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?