Jedem Arbeitsnehmer stehen in Deutschland nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Individuale Vereinbarung bezüglich des Urlaubs sind immer möglich, dürfen jedoch den Mindesturlaub nicht unterschreiten. Zudem gibt es einige Tarifverträge, die einen erhöhten Urlaub für die Mitarbeiter festlegen. Manche Arbeitnehmer kommen jedoch in die Situation, dass Sie zu einem bestimmten Termin gerne den Urlaub genehmigt haben möchten, der Chef allerdings die Genehmigung verweigert. Fraglich ist daher, ob der Chef den Urlaub immer genehmigen muss oder ob er den Urlaub des Angestellten auch verweigern darf?
Terminwunsch muss berücksichtigt werden
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Terminwünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen und muss entsprechend Urlaub genehmigen. Problematisch ist jedoch, dass betriebliche Belange den Wünschen entgegenstehen können. So kann ein plötzlicher Auftragsboom beispielshalber dazu führen, dass der Terminwunsch nicht erfüllt werden muss. Bei der Urlaubsvergabe ist zudem zu beachten, dass Arbeitnehmer mit Kindern grundsätzlich Vorrang gegenüber kinderlosen Arbeitnehmer besitzen. Sofern daher eine Kindesmutter gleichzeitig mit einem anderen Arbeitnehmer Urlaub einreicht, genießt grundsätzlich die Kindesmutter Vorrang.
Arbeitnehmer ist im Urlaub - Kann Arbeitgeber den Arbeitnehmer zurückholen?
Sofern der Arbeitnehmer bereits den Urlaub angetreten hat, stellt sich die Frage, ob der Chef den Mitarbeiter aufgrund von betrieblichen Belangen den Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückrufen darf. Laut des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückholen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn im Arbeitsvertrag eine individuelle Vereinbarung getroffen wurde oder betriebliche Interessen das erfordern. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Durchführung seines Urlaubes, so dass er seinen angetreten Urlaub auf vollständig durchführen darf.
Urlaub genehmigt – Kann der Chef die Genehmigung zurückziehen?
In der Regel ist eine Urlaubsgenehmigung für beide Parteien verbindlich. Das heißt, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht wieder zurücknehmen darf. In einigen Situationen gibt es jedoch Ausnahmen von der Grundregel. So können betriebliche Belange dafür sprechen, dass der Urlaub verweigert werden darf. Die Belange müssen aber sehr hoch einzustufen sein, denn das Recht auf Urlaub ist im Arbeitsrecht ein elementares Gut. Nur wenn zum Beispiel erhebliche finanzielle bzw. existenzielle Nachteile für den Unternehmer drohen, kann der genehmigte Urlaub widerrufen werden. Problematisch kann es jedoch dann werden, wenn der Beschäftigte bereits eine Reise gebucht hat und diese nicht mehr antreten kann. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet für sämtliche Kosten vollständig aufzukommen.
Fazit: Das Thema „Wenn der Chef keinen Urlaub genehmigt“ kommt in der Praxis immer häufiger vor. Sollte es daher zu Schwierigkeiten kommen ist es ratsam einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Dieser kann unter anderem prüfen, ob im konkreten Einzelfall der Urlaub genehmigt werden muss.
Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)
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