Arbeitsrecht

Wenn der Chef keinen Urlaub genehmigt?

Zuletzt bearbeitet am: 27.12.2023

Jedem Arbeitsnehmer stehen in Deutschland nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Individuale Vereinbarung bezüglich des Urlaubs sind immer möglich, dürfen jedoch den Mindesturlaub nicht unterschreiten. Zudem gibt es einige Tarifverträge, die einen erhöhten Urlaub für die Mitarbeiter festlegen. Manche Arbeitnehmer kommen jedoch in die Situation, dass Sie zu einem bestimmten Termin gerne den Urlaub genehmigt haben möchten, der Chef allerdings die Genehmigung verweigert.  Fraglich ist daher, ob der Chef den Urlaub immer genehmigen muss oder ob er den Urlaub des Angestellten auch verweigern darf?

Terminwunsch muss berücksichtigt werden

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Terminwünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen und muss entsprechend Urlaub genehmigen. Problematisch ist jedoch, dass betriebliche Belange den Wünschen entgegenstehen können. So kann ein plötzlicher Auftragsboom beispielshalber dazu führen, dass der Terminwunsch nicht erfüllt werden muss. Bei der Urlaubsvergabe ist zudem zu beachten, dass Arbeitnehmer mit Kindern grundsätzlich Vorrang gegenüber kinderlosen Arbeitnehmer besitzen. Sofern daher eine Kindesmutter gleichzeitig mit einem  anderen Arbeitnehmer Urlaub einreicht, genießt grundsätzlich die Kindesmutter Vorrang.

Arbeitnehmer ist im Urlaub  - Kann Arbeitgeber den Arbeitnehmer zurückholen?

Sofern der Arbeitnehmer bereits den Urlaub angetreten hat, stellt sich die Frage, ob der Chef den Mitarbeiter aufgrund von betrieblichen Belangen den Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückrufen darf. Laut des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückholen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn im Arbeitsvertrag eine individuelle Vereinbarung getroffen wurde oder betriebliche Interessen das erfordern. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Durchführung seines Urlaubes, so dass er seinen angetreten Urlaub auf vollständig durchführen darf.

Urlaub genehmigt – Kann der Chef die Genehmigung zurückziehen?

In der Regel ist eine Urlaubsgenehmigung für beide Parteien verbindlich. Das heißt, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht wieder zurücknehmen darf. In einigen Situationen gibt es jedoch Ausnahmen von der Grundregel. So können betriebliche Belange dafür sprechen, dass der Urlaub verweigert werden darf. Die Belange müssen aber sehr hoch einzustufen sein, denn das Recht auf Urlaub ist im  Arbeitsrecht ein elementares Gut. Nur wenn zum Beispiel erhebliche finanzielle bzw. existenzielle  Nachteile für den Unternehmer drohen, kann der genehmigte Urlaub widerrufen werden.  Problematisch kann es jedoch dann werden, wenn der Beschäftigte bereits eine Reise gebucht hat und diese nicht mehr antreten kann. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet für sämtliche Kosten vollständig aufzukommen.

Fazit: Das Thema „Wenn der Chef keinen Urlaub genehmigt“ kommt in der Praxis immer häufiger vor. Sollte es daher zu Schwierigkeiten kommen ist es ratsam einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Dieser kann unter anderem prüfen, ob im konkreten Einzelfall der Urlaub genehmigt werden muss.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik: © Dreadlock-Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung von Polizeikommissar auf Probe

Die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis durch das Land Rheinland-Pfalz wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz als gesetzeskonform bestätigt (Az. 5 K 733/23.KO ). Der Fall betraf einen Beamten auf Probe, der aufgrund von diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten, die er in WhatsApp-Chatgruppen geteilt hatte, entlassen wurde. Polizeikommissar nach WhatsApp-Skandal entlassen: Charakter fraglich Nach seiner Laufbahnprüfung im Jahr 2021 wurde der Betroffene als Einsatzsachbearbeiter in der Bereitschaftspolizei eingestellt. Während seines Vorbereitungsdienstes teilte er in verschiedenen WhatsApp-Gruppen Bilddateien mit ... weiter lesen

Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar

Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem ... weiter lesen

Arbeitsrecht Bundesgericht: Kirchenkreise und die Einladung schwerbehinderter Bewerber

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 8 AZR 318/22 ) wurde entschieden, dass kirchliche Körperschaften nicht als öffentliche Arbeitgeber im Sinne des § 165 Satz 3 SGB IX gelten und daher nicht verpflichtet sind, schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Schwerbehinderter Bewerber ohne Einladung: Kirchenkreis bestreitet Pflichtverletzung Ein schwerbehinderter Bewerber hatte sich bei einem Kirchenkreis der Evangelischen Kirche im Rheinland für eine Verwaltungsstelle beworben. Obwohl seine Behinderung bekannt war, erhielt er keine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Er sah sich dadurch aufgrund seiner Behinderung ... weiter lesen

Ihre Spezialisten