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Werbung für Glücksspiel: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Die Werbung für Glücksspiele in Deutschland unterliegt strikten gesetzlichen Regelungen, die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) festgelegt sind. Ziel der Bestimmungen ist es, ein legales Glücksspielangebot zu schaffen, das den Spielbetrieb in geordneten Bahnen ablaufen lässt. Werbung ist ein zentraler Punkt hierbei – wir zeigen, welche Werbemaßnahmen erlaubt sind und welche nicht.

Grundlagen der Glücksspielwerbung 

Gemäß § 5 Abs. 1 GlüStV 2021 dürfen Anbieter mit einer gültigen Lizenz für ihre erlaubten Glücksspiele werben. Solche Anbieter sind, wie zum Beispiel Löwen Play, über ein GGL-Siegel und Hinweise in der Fußzeile zu erkennen.  Diese Werbung muss jedoch immer den Zielen des § 1 GlüStV 2021 entsprechen und darf nicht irreführend sein oder zur Teilnahme an illegalem Glücksspiel animieren. Insbesondere ist es untersagt, die Werbung an Minderjährige oder vergleichbare gefährdete Zielgruppen zu richten. Es darf nie der Eindruck erweckt werden, dass Glücksspiel eine Lösung für finanzielle Probleme darstellen kann.

Beispiel: Irreführend ist Glücksspielwerbung beispielsweise dann, wenn zu hohe oder unrealistische Gewinne sowie absurde Versprechungen gemacht werden. In diesem Fall unterliegt die Werbung einem Verbot und Sie sollten diese melden, wenn Ihnen ein unseriöser Anbieter auffällt. 

Zeitliche und örtliche Beschränkungen für Werbung 

Für bestimmte Arten von Glücksspiel gelten zeitliche Restriktionen, was die Ausstrahlung angeht. So ist beispielsweise Werbung für Online-Glücksspiele, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Fernsehen und Internet zwischen 6 Uhr und 21 Uhr verboten (§ 5 Abs. 2 GlüStV 2021). Diese Regelung dient dazu, Minderjährige und andere gefährdete Gruppen vor einer unrechtmäßigen Beeinflussung zu schützen. Der Rundfunk darf entsprechende Werbespots also nur nach 21 und vor sechs Uhr ausspielen. Jede Ausstrahlung muss zudem aufgezeichnet und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgezeigt werden. 

Im Internet gelten separate Regelungen für die Ausstrahlung von Glücksspielwerbung. Sie darf beispielsweise nicht auf Webseiten platziert werden, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Inhalte auf den sozialen Medien nicht absichtlich vermehrt an Minderjährige ausgespielt werden. Affiliate-Marketing ist grundsätzlich zulässig, allerdings müssen die Affiliates sicherstellen, dass es sich um einen lizenzierten Anbieter handelt, welcher die gesetzlichen Bestimmungen einhält. 

Übrigens: Auch Influencer müssen sich an die Werberichtlinien halten und haben keinen Gestaltungsspielraum. Die Werbung darf also ebenfalls nur zwischen 21 und sechs Uhr ausgespielt werden, zudem dürfen nur lizenzierte Anbieter beworben werden. Kann die Einhaltung nicht gewährleistet werden, ist ein Verbot der Werbung zulässig. 

Konsequenzen bei Verstößen gegen den GlüStV

Verstöße gegen die Werbebestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags können sowohl für die Anbieter selbst als auch für die Werbepartner erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Die Regulierungsbehörden der Länder sind dafür zuständig, Verstöße zu ahnden und entsprechende Sanktionen zu verhängen. 

Konkret regelt § 9 Abs. 1 GlüStV 2021, dass Behörden gegen Anbieter, die gegen Werbevorschriften verstoßen, Maßnahmen ergreifen können. Diese reichen von einfachen Verwarnungen über Untersagungsverfügungen bis hin zu hohen Bußgeldern und dem Entzug der Glücksspiellizenz. In schweren Fällen können die Strafen sich auf mehrere hunderttausende Euro summieren. 

Eine weitere Möglichkeit, gegen illegale Werbung vorzugehen, ist die Sperrung illegaler Angebote und der zugehörigen Werbeplattformen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 GlüStV können Behörden den Internetdienstleister dazu auffordern, den Zugang zu illegalen Glücksspielseiten zu blockieren. Zusätzlich können Zahlungsanbieter dazu angewiesen werden, Transaktionen mit nicht lizenzierten Glücksspielanbietern zu unterbinden. 

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