Besitzer kreditfinanierter Fahrzeuge aufgepasst!
Das Landgericht München I hat dem Kläger eines kredtifinanzierten Fahrzeugs Recht gegeben (Urt. v. 09.02.2018, 29 O 14138/17). Dieser kann sein Fahrzeug vorzeitig an die finanzierende Bank zurück geben.
Die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages, hier in Gestalt enies KFZ-Finanzierungsdarlehens, muss klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrags erhalten.
HIerzu gehört auch der Hinweis auf das ordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers nach § 314 BGB, den viele Autobanken unterlassen haben. Der Verbraucher is nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB vollumfänglich darüber zu informieren, ob ihm ein Kündigungsrecht zusteht oder nicht., vgl. Landgericht Landsberg, Urt. v. 17.11.2017, 2 O 45/17 sowie Landgericht Limburg, Urt. v. 13.06.2018 - 2 O 317/17.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Autobanken bundesweit.









