Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Wie aus einem „Bad Leaver“ ein „Good Leaver“ wurde und warum das BAG seine Rechtsprechung geändert hat

06.03.2026 Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. März 2025 – 10 AZR 67/24 entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den sofortigen Verfall oder beschleunigten Verfall „gevesteter“ virtueller Optionsrechte nach einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers vorsehen, unwirksam sind. Die Klauseln benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen, weil sie die bereits erbrachte Arbeitsleistung nicht angemessen berücksichtigen und eine unverhältnismäßige Kündigungserschwerung darstellen.

In der Praxis wird hier oftmals von sog. „Bad Leaver“-Klauseln gesprochen.

Beispiel für eine solche Klausel:

"Virtuelle Optionen, die gemäß dem vorstehenden Abschnitt ausübbar sind, verfallen, wenn das Anstellungs- oder Dienstverhältnis des Berechtigten mit dem Unternehmen vor einem Ausübungsereignis durch Kündigung des Berechtigten oder durch verhaltensbedingte Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch das Unternehmen endet."

Das BAG hält daher nicht mehr an seiner (alten) Rechtsprechung vom 28. Mai 2008 – 10 AZR 351/07 fest.

Startups nutzen vermehrt Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOPs (Employee Stock Option Plan) oder VSOPs (Virtual (Employee) Stock Option Plan), um qualifizierte Mitarbeiter "anzulocken" und diese möglichst langfristig an das Unternehmen zu binden.

Was kann man der Entscheidung entnehmen?

  • Für Arbeitnehmer (insbesondere in Startups): Gevestete Optionen sind kein reines Treueprogramm, sondern Teil der Vergütung.
  • Für Arbeitgeber & Startups: Klauseln in ESOPs oder VSOPs bzgl. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen überarbeitet werden, um rechtssicher zu bleiben.

PS: Ich bin gespannt, wie die "Bad Leaver" reagieren und ob jetzt doch noch vermehrt die virtuellen Optionen geltend gemacht werden. Dies wird auch davon abhängen, ob die Ausschlussklauseln der "Bad Leaver" im Arbeitsvertrag wirksam sind!  

#Arbeitsrecht #Startups #ESOP #VSOP #Aktienoptionen #Mitarbeiterbeteiligung #HR #Arbeitsgericht #LAG #BAG #Berlin

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Benjamin Stumpp

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Diagnosen im WhatsApp-Chat: Arbeitsgericht Siegburg bejaht Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstoßes
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)16.07.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Das ArbG Siegburg hat mit Urteil vom 22. Mai 2026 - 1 Ca 1741/25 eine praxisrelevante Entscheidung zum Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis getroffen. Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang die Weitergabe von Diagnosen in einer dienstlichen WhatsApp-Gruppe zulässig ist und welche Konsequenzen Verstöße nach sich ziehen.   Um was ging es in der Entscheidung? Der Kläger war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik tätig. Die beklagte Stationsärztin gehörte ebenso wie mehrere Kollegen einer WhatsApp-Gruppe an, die „normalerweise“ der Organisation von Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen diente. Nachdem sich der Kläger in der Klinik hatte untersuchen lassen und sich krankmeldete, musste die...

weiter lesen weiter lesen

Sind Kündigungen per Einwurf-Einschreiben noch sinnvoll?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.07.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 - 2 AZR 184/25 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine für die arbeitsrechtliche Praxis äußerst wichtige Klarstellung getroffen. Der Zugang eines Schreibens, das per Einwurf-Einschreiben im sogenannten Scan-Verfahren versandt wurde, kann nicht ohne Weiteres über einen Anscheinsbeweis geführt werden. Für Arbeitgeber ist das hochrelevant, weil gerade bei Kündigungen, aber auch bei bEM-Einladungen, der sichere Nachweis des Zugangs entscheidend ist. Das Urteil macht deutlich, dass das Einwurf-Einschreiben als Zustellmittel in vielen Konstellationen nicht mehr die verlässliche Lösung ist, für die es lange gehalten wurde. 1. Worum ging es in der Entscheidung? Der Arbeitnehmer war seit 2015 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Er war über...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Höhere Eingruppierung: Warum eine Revision an der Begründung scheitern kann
07.07.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Höhere Eingruppierung: Warum eine Revision an der Begründung scheitern kann

Wer im öffentlichen Dienst eine höhere Entgeltgruppe durchsetzen will, braucht nicht nur gute Argumente zur eigenen Tätigkeit. Spätestens in der Revision muss genau erklärt werden, warum das Berufungsgericht rechtlich falsch entschieden haben soll. Ein Mitarbeiter im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht nicht an der Frage, ob seine Streifengänge höher zu bewerten sind, sondern bereits an der unzureichenden Revisionsbegründung . Für Beschäftigte im Tarifrecht ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Eine Revision ist kein neuer Versuch mit denselben Argumenten. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst als unzulässig verworfen . Der Beschäftigte wollte rückwirkend ab Juni 2022...

weiter lesen weiter lesen

LAG Niedersachsen: Vergleich nach Arbeitsgerichtsurteil spart Gerichtsgebühr
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)27.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
LAG Niedersachsen: Vergleich nach Arbeitsgerichtsurteil spart Gerichtsgebühr

Wer nach einem verlorenen oder gewonnenen Arbeitsgerichtsprozess noch einen Vergleich schließt, hält den Streit oft nicht nur inhaltlich klein. Es kann auch um Gerichtskosten gehen. Viele Beteiligte könnten annehmen: Sobald ein vollständig abgefasstes Urteil zugestellt ist, ist es für eine gebührenrechtliche Vergünstigung zu spät. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellt klar: In arbeitsgerichtlichen Verfahren kann die Gebühr trotzdem entfallen, wenn das Urteil noch nicht formell rechtskräftig ist und der Vergleich den gesamten Streit erledigt. Die Entscheidung ist vor allem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, die nach einem Urteil noch über eine gütliche Lösung verhandeln. Sie zeigt: Ein Vergleich kann auch in diesem späten Stadium noch eine praktische Kostenfolge haben. Das Wichtigste in...

weiter lesen weiter lesen
Jobwechsel trotz Wettbewerbsverbot: Wenn der Eilantrag scheitert
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)21.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Jobwechsel trotz Wettbewerbsverbot: Wenn der Eilantrag scheitert

Das Arbeitsgericht Heilbronn hat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2026 ( Az. 8 Ga 1/26 ) erkannt, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Eilverfahren nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden kann, wenn eine existenzielle Notlage vorliegt. Zugleich stellte das Gericht klar: Unterschiedliche Handelsstufen schließen ein Konkurrenzverhältnis nicht automatisch aus. Was ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagt es Arbeitnehmern, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum bei einem Konkurrenzunternehmen tätig zu werden. Rechtliche Grundlage ist § 74a Abs. 1 HGB: Das Verbot ist nur verbindlich, soweit es dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Ist diese Voraussetzung nicht...

weiter lesen weiter lesen

Verlängerung des Beendigungszeitpunkts im Rahmen eines Kündigungsschutzvergleichs ist kein Mehrwert
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)20.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Verlängerung des Beendigungszeitpunkts im Rahmen eines Kündigungsschutzvergleichs ist kein Mehrwert

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2026 ( Az. 12 Ta 18/26 ) erkannt, dass die bloße Verlängerung des Beendigungszeitpunkts im Rahmen eines Kündigungsschutzvergleichs keinen Vergleichsmehrwert begründet. Gleiches gilt für Vergütungs- und Bonusansprüche, die allein aus diesem Verlängerungszeitraum resultieren. Das Urteil schafft Klarheit bei einer in der Praxis häufig unterschätzten Kostenfrage. Was ist der Vergleichsmehrwert und warum ist er wichtig? Der Vergleichsmehrwert (auch: Mehrwert des Vergleichs) bezeichnet den Teil einer vergleichsweisen Einigung , der über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgeht . Er erhöht den Gegenstandswert und damit die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Kündigungsschutzverfahren...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Benjamin Stumpp Premium
5,0 SternSternSternSternStern (1) Info Icon
Benjamin Stumpp
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Adresse Icon
Breite Straße 29
10178 Berlin


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (1 Bewertung)