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Wie erhalte ich eine vollständige Schufa-Auskunft?

18.12.2019
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Zuletzt bearbeitet am: 08.01.2024

Die SCHUFA bestimmt immer mehr unser Leben, vor allem wenn es um Rechtsgeschäfte geht. Dann verlangen Banken, Versicherungen oder auch Vermieter eine Schufa-Auskunft. Doch wie kommt man am besten an die Schufa-Auskunft?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie an eine vollständige Auskunft bei der Schufa gelangen, die zudem gratis sein kann.

 

Achtung Abofallen

Wer als Verbraucher eine Schufa-Auskunft erhalten möchte, sollte aufpassen. Denn es gibt im Internet Portale, die angeblich für Sie eine Gratis-Auskunft bei der SCHUFA einholen. Verbraucher die sich hierauf einlassen, fallen schnell auf unseriöse Anbieter herein. Diese weisen lediglich im Kleingedruckten darauf hin, dass ihr Angebot kostenpflichtig ist.

 

Die Angebote der Schufa

Um nicht in eine derartige Abofalle zu geraten, sollten Sie sich direkt mit der Schufa in Verbindung setzen. Dort sollten Sie darauf achten, dass die Schufa auf Ihrer Webseite mehrere Angebote zur Verfügung stellt. Beispielsweise ist die Einholung einer Bonitätsauskunft alles andere als gratis, sondern kostet fast 30 Euro. Und sie ist als Eigenauskunft alles andere als vollständig, weil sie zur Vorlage bei Dritten gedacht ist, wie dem Vermieter. Darüber hinaus bietet die Schufa unter „meine SCHUFA kompakt“ den umfassenden Überblick über alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten an. Dieser Service schlägt jedoch mit fast 48 Euro jährlich zu Buche und sollte daher gut überlegt sein.

 

Schufa Auskunft – Einhalten einer Datenkopie

Demgegenüber ist das Zuschicken einer Datenkopie nach Art. 15 DSGVO gratis und erhält alle bei der Schufa gespeicherten Daten des Verbrauchers sowie die Angabe der Score Werte. Hierbei handelt es sich zunächst einmal um den sogenannten Basis-Score, der einmal im Quartal neu berechnet wird. Die Schufa teilt darüber hinaus auch alle Score-Werte mit, die sie an ihre Vertragspartner innerhalb der letzten 12 Monate übermittelt hat. Insofern handelt es sich hierbei ebenfalls um eine vollständige Schufa-Auskunft.

 

Was jedoch nicht in der Schufa Auskunft drin steht, ist die Berechnungsformel der Score-Werte als solche. Diese braucht die Schufa jedoch als Betriebsgeheimnis – anders als die Grundlagen der Berechnung - nicht gegenüber den betroffenen Verbrauchern zu offenbaren. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.01.2014, Az. VI ZR 156/13 klargestellt. Von daher erfahren Sie diese sogenannte Score-Formel ebenfalls nicht, wenn sie die kostenpflichtigen Angebote der Schufa nutzen.

 

Eine kostenlose Datenkopie können Sie sich übrigens auch mehrfach im Jahr zuschicken lassen. Denn Art. 15 DSGVO erhält keine Beschränkung auf die Zusendung einer Auskunft im Kalenderjahr mehr. Sie müssen dann lediglich jedes Mal aktiv werden und das Zuschicken einer Datenkopie beantragen. Die Zusendung erfolgt dann mit der Post.

 

Umfassende Schufa-Auskunft und Bonitätsauskunft

Sofern Sie als Mietinteressent vor Abschluss eines Mietvertrages um Einholung einer Bonitätsauskunft gebeten worden sind, können Sie ebenfalls bei der Schufa die Zusendung einer Datenkopie beantragen, um Geld zu sparen. Allerdings sollten Sie dann darauf achten, dass Sie alle Daten schwärzen, die den potentiellen Vermieter nichts angehen. Wem das zu lästig ist, beauftragt die Schufa mit dem Ausstellen und Zusenden einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft an die Adresse des Mietinteressenten.

 

Fazit:

Die Zusendung einer kostenpflichtigen Schufa-Auskunft in Gestalt einer Datenkopie nach § 15 DSGVO können Sie online über die Webseite der Schufa oder auch per Schreiben an die Schufa beantragen. Im Internetangebot der Schufa meineschufa.de müssen Sie nur darauf achten, dass Sie nicht aus Versehen auf eines der kostenpflichtigen Angebote geraten. Sie müssen auf das Angebot unten links am Ende der Webseite im schwarzen Bereich klicken und das Online-Formular ausfüllen. Sofern die Schufa dem auch auf Nachfrage nicht nachkommt, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes oder am bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschweren. Oder Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt.

 

Autor: Harald Büring, Ass. jur. (Fachanwalt.de-Redaktion)

Foto: ©  motorradcbr - Fotolia.com

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