Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Wie funktioniert die Unternehmensbewertung durch Venture Capital?

26.04.2022
Zuletzt bearbeitet am: 26.04.2022

Beschäftigt man sich mit der Bewertung von Startups, trifft man immer wieder auf den Begriff der Venture Capital Bewertung. Was es damit auf sich hat, wie sie funktioniert und ob diese Methode sich für die Bewertung Ihres Unternehmens eignet, beleuchten wir für Sie in diesem Beitrag.

Das 101 der Verfahren zur Unternehmensbewertung

Für die Unternehmensbewertung finden sich in Praxis und Theorie verschiedene Ansätze und Methoden. Dementsprechend kann der Wert des Unternehmens zwischen verschiedenen Methoden stark variieren, weshalb der Wahl der richtigen Bewertungsmethode bei der Unternehmensbewertung bereits eine entscheidende Bedeutung zukommt. Zum 101 der Bewertungsverfahren gehören:

  1. Klassisches Ertragswertverfahren IDW S1
  2. Discounted Cashflow (DCF-Verfahren)
  3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren
  4. EBIT- und Umsatz-Multiples-Verfahren
  5. Substanzwertverfahren
  6. Stuttgarter Verfahren

Sonderfall: Die Bewertung eines Startups

Geht es um die Bewertung von Startups, stellt diese einen Sonderfall im Bereich der Unternehmensbewertung dar. Denn vor allem in der Anfangszeit können junge Unternehmen häufig noch keinen Umsatz nachweisen, weshalb es bei der Bewertung in besonderem Umfang auf Prognosen und Schätzungen ankommt. Anteile eines Startups erzielen bei Investoren regelmäßig dennoch einen sehr hohen Wert, ohne dass sich dieser anhand gegenwärtiger Zahlen belegen lassen könnte.

In der Beratungspraxis werden bei der Bewertung von Startups grundsätzlich das Discounted-Cashflow Verfahren, die Multiplikatoren-Bewertung und das IDW S1-Verfahren relevant. In letzter Zeit gewinnt aber auch das Venture Capital Verfahren in diesem Zusammenhang an Bedeutung.

Die Basics zur Venture Capital Methode

Erstmalig wurde die Venture Capital-Methode (VC-Methode) im Jahr 1987 von Prof. Bill Sahlman an der Harvard Business School beschrieben. Sie dient der Ermittlung des Unternehmenswertes eines Startups, noch bevor Investoren eingestiegen sind. Als Berechnungsgrundlage dient dabei das Liquiditätsergebnis beim geplanten Exit aus Sicht des Kapitalgebers.

Im Sinne des Verfahrens erfolgt eine Zurück-Rechnung des Unternehmenswertes aus dem geplanten Exit-Erlös beim Verkauf bzw. Börsengang und der vom Kapitalgeber erwarteten Rendite zwischen Einstieg und Veräußerung. Je nachdem wie die Risikoeinschätzung ausfällt, kann mit einer Rendite zwischen 25% und 100% gerechnet werden.

Das Venture Capital Verfahren in der Unternehmensbewertung

Zu Beginn des Verfahrens wird der zu erwartende Exit-Erlös ermittelt. Das Fundament der Berechnung bildet der Businessplan inklusive der zu ermittelnden Kennzahlen wie Umsatz, EBIT, EBITDA, um damit die Grundlage für die Verwendung des sog. Multiplikatoren-Verfahrens zu schaffen. Nachdem eine Kennzahl ausgewählt wurde (bspw. EBIT) wird diese zum erwarteten Zeitpunkt der Veräußerung (bspw. in 6 bis 8 Jahren) mit einem für das zu bewertende Unternehmen üblichen Branchen- und Transaktionsmultiplikator multipliziert und dadurch der zu erwartende Erlös berechnet.

Anhand einer Zinseszinsrechnung kann dann auch der zukünftige Wert des Investments des Investors auf Basis seiner erwarteten Rendite ermittelt werden. Um die Höhe der Beteiligung des Investors zu berechnen dividiert man den zukünftigen Wert des Investments durch den ermittelten, zukünftigen Unternehmenswert.

Pro & Contra Venture Capital Verfahren

Venture Capital Methode erfreut sich in der Praxis zunehmender Beliebtheit aufgrund ihrer einfachen Anwendung und der damit oft einhergehenden Kostenersparnis. Allerdings ist die Berechnung des Unternehmenswertes damit sehr pauschal und vereinfachend durchgeführt. Unternehmensindividuelle Besonderheiten des Bewertungsobjekts finden regelmäßig keine Berücksichtigung.

Wer daher auf Nummer sicher gehen will und eine potentielle falsche Bewertung umgehen möchte, der sollte eine am Einzelfall orientierte Unternehmensbewertung nach den Regelungen des IDW S 1 vorziehen, da  dort sowohl objektivierte Werte als auch subjektive Unternehmenswerte ermittelt werden sowie auch Finanzierungsstrukturen bzw. Renditeforderungen von Kapitalgebern Berücksichtigung finden.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/startup-gruendung/startup-unternehmensbewertung.html

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