Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Wie funktioniert die Unternehmensbewertung durch Venture Capital?

26.04.2022
Zuletzt bearbeitet am: 26.04.2022

Beschäftigt man sich mit der Bewertung von Startups, trifft man immer wieder auf den Begriff der Venture Capital Bewertung. Was es damit auf sich hat, wie sie funktioniert und ob diese Methode sich für die Bewertung Ihres Unternehmens eignet, beleuchten wir für Sie in diesem Beitrag.

Das 101 der Verfahren zur Unternehmensbewertung

Für die Unternehmensbewertung finden sich in Praxis und Theorie verschiedene Ansätze und Methoden. Dementsprechend kann der Wert des Unternehmens zwischen verschiedenen Methoden stark variieren, weshalb der Wahl der richtigen Bewertungsmethode bei der Unternehmensbewertung bereits eine entscheidende Bedeutung zukommt. Zum 101 der Bewertungsverfahren gehören:

  1. Klassisches Ertragswertverfahren IDW S1
  2. Discounted Cashflow (DCF-Verfahren)
  3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren
  4. EBIT- und Umsatz-Multiples-Verfahren
  5. Substanzwertverfahren
  6. Stuttgarter Verfahren

Sonderfall: Die Bewertung eines Startups

Geht es um die Bewertung von Startups, stellt diese einen Sonderfall im Bereich der Unternehmensbewertung dar. Denn vor allem in der Anfangszeit können junge Unternehmen häufig noch keinen Umsatz nachweisen, weshalb es bei der Bewertung in besonderem Umfang auf Prognosen und Schätzungen ankommt. Anteile eines Startups erzielen bei Investoren regelmäßig dennoch einen sehr hohen Wert, ohne dass sich dieser anhand gegenwärtiger Zahlen belegen lassen könnte.

In der Beratungspraxis werden bei der Bewertung von Startups grundsätzlich das Discounted-Cashflow Verfahren, die Multiplikatoren-Bewertung und das IDW S1-Verfahren relevant. In letzter Zeit gewinnt aber auch das Venture Capital Verfahren in diesem Zusammenhang an Bedeutung.

Die Basics zur Venture Capital Methode

Erstmalig wurde die Venture Capital-Methode (VC-Methode) im Jahr 1987 von Prof. Bill Sahlman an der Harvard Business School beschrieben. Sie dient der Ermittlung des Unternehmenswertes eines Startups, noch bevor Investoren eingestiegen sind. Als Berechnungsgrundlage dient dabei das Liquiditätsergebnis beim geplanten Exit aus Sicht des Kapitalgebers.

Im Sinne des Verfahrens erfolgt eine Zurück-Rechnung des Unternehmenswertes aus dem geplanten Exit-Erlös beim Verkauf bzw. Börsengang und der vom Kapitalgeber erwarteten Rendite zwischen Einstieg und Veräußerung. Je nachdem wie die Risikoeinschätzung ausfällt, kann mit einer Rendite zwischen 25% und 100% gerechnet werden.

Das Venture Capital Verfahren in der Unternehmensbewertung

Zu Beginn des Verfahrens wird der zu erwartende Exit-Erlös ermittelt. Das Fundament der Berechnung bildet der Businessplan inklusive der zu ermittelnden Kennzahlen wie Umsatz, EBIT, EBITDA, um damit die Grundlage für die Verwendung des sog. Multiplikatoren-Verfahrens zu schaffen. Nachdem eine Kennzahl ausgewählt wurde (bspw. EBIT) wird diese zum erwarteten Zeitpunkt der Veräußerung (bspw. in 6 bis 8 Jahren) mit einem für das zu bewertende Unternehmen üblichen Branchen- und Transaktionsmultiplikator multipliziert und dadurch der zu erwartende Erlös berechnet.

Anhand einer Zinseszinsrechnung kann dann auch der zukünftige Wert des Investments des Investors auf Basis seiner erwarteten Rendite ermittelt werden. Um die Höhe der Beteiligung des Investors zu berechnen dividiert man den zukünftigen Wert des Investments durch den ermittelten, zukünftigen Unternehmenswert.

Pro & Contra Venture Capital Verfahren

Venture Capital Methode erfreut sich in der Praxis zunehmender Beliebtheit aufgrund ihrer einfachen Anwendung und der damit oft einhergehenden Kostenersparnis. Allerdings ist die Berechnung des Unternehmenswertes damit sehr pauschal und vereinfachend durchgeführt. Unternehmensindividuelle Besonderheiten des Bewertungsobjekts finden regelmäßig keine Berücksichtigung.

Wer daher auf Nummer sicher gehen will und eine potentielle falsche Bewertung umgehen möchte, der sollte eine am Einzelfall orientierte Unternehmensbewertung nach den Regelungen des IDW S 1 vorziehen, da  dort sowohl objektivierte Werte als auch subjektive Unternehmenswerte ermittelt werden sowie auch Finanzierungsstrukturen bzw. Renditeforderungen von Kapitalgebern Berücksichtigung finden.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/startup-gruendung/startup-unternehmensbewertung.html

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Kolja Schlecht
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Telefon: 040-41437590


Honorar/Leistung: (5)
Erreichbarkeit: (5)
Verständlichkeit: (5)
Freundlichkeit: (5)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Kolja Schlecht:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Keine Zulassung des GmbH-Geschäftsführers als Syndikusanwalt
29.03.2021

Der Bundesgerichtshof sieht die Unabhängigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bei einem Geschäftsführer einer GmbH nicht gewährleistet. Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik erläutert die Bedeutung dieser Entscheidung für die Praxis. Das Standesrecht für Rechtsanwälte und Syndikusanwälte ist streng. Die Rechtsanwaltskammer darf den Rechtsanwalt und Syndikusanwalt nur zulassen, wenn die anwaltliche Tätigkeit fachlich unabhängig ausgeübt werden kann. Ist der Anwalt weisungsgebunden, kann er nicht von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Ausführliche Informationen rund um die Gesellschaft mit ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Stiftungsrechtsreform - Mehr Flexibilität durch Satzungsänderung?
02.05.2020

Die Änderung einer Stiftungssatzung, insbesondere in ihrem Kern – dem Stiftungszweck – widerspricht dem Ewigkeitsgedanken des Stiftungsrechts und ist daher gesetzlich nur als ultima ratio vorgesehen. Die aktuelle gesetzliche Regelung in § 87 BGB lässt dabei viele Fragen offen die im Weiteren von den jeweiligen Stiftungsgesetzen der Länder ergänzt werden. Dies führt zu einer verworrenen und uneinheitlichen Rechtslage. Stiftungen leiden in Krisenzeiten unter zu starrem Stiftungsrecht Grundsätzlich ist die Änderung nur durch die zuständige Stiftungsbehörde zulässig und zwar nur dann, wenn die Erfüllung des ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht GoBD-konform arbeiten: Digitale Buchführung rechtssicher umsetzen

In der Unternehmensverwaltung hat die Digitalisierung schon in den vergangenen Jahren immer mehr Einzug gefunden. Hierbei spielt unter anderem auch die elektronische Buchhaltung in Unternehmen eine immer wichtigere und zentrale Rolle. Allerdings stehen hierbei vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen weiterhin vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Buchhaltung gesetzeskonform zu gestalten. Was sind die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)? Die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) setzen bei diesem Thema den Rahmen und stellen hohe Anforderungen an Firmen und andere Selbstständige. In diesem Artikel gehen wir darauf ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Rechtliche Normen: Definition und sind DIN Normen verpflichtend?

Rechtliche Normen, auch Rechtsnormen genannt, beschreiben Vorschriften und Richtlinien, die für eine Vielzahl von Menschen, Sachverhalte und Organisationen gelten. Das Wort „Normen“ wird vom lateinischen Wort „Norma“ abgeleitet, was auf Deutsch „Regel“ bedeutet. Rechtliche Normen gibt es für unterschiedliche Bereiche. Was sind rechtliche Normen? Auch DIN Normen sind Beispiele für rechtliche Normen, wenn sie verpflichtend für eine Vertragseinhaltung oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. DIN Normen werden für Unternehmen und Organisationen eingeführt, um einheitliche Prozesse sowie qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. In ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht GoBD-konforme Buchhaltung: Was Unternehmen rechtlich beachten müssen

Eine effiziente Organisation im Office ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Sie hat nicht nur Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sondern auch auf die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein gut organisiertes Büro schafft Struktur, reduziert den Aufwand für alltägliche Aufgaben und stellt sicher, dass alle Teammitglieder auf demselben Stand sind. Dies erleichtert die Zusammenarbeit, sorgt für ein reibungsloses Funktionieren des gesamten Bürobetriebs und führt zu einer Einsparung von Zeit und Ressourcen. Eine gut organisierte Office-Struktur umfasst sowohl klare Abläufe als auch eine angemessene Ausstattung. Ein gut ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Wohnanschrift im Handelsregister: Geschäftsführer in der Pflicht, private Adresse anzugeben

Im Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 04.07.2024 (19 HRB 25835) wurde die Pflicht für Geschäftsführer einer GmbH bekräftigt, ihre Wohnanschrift im Handelsregister zu hinterlegen. Eine Veröffentlichung dieser Daten ist damit jedoch nicht verbunden. Diese Entscheidung wirft Fragen zur Datenverarbeitung und zur Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Informationen und den Anforderungen an die Verfahrensführung im Unternehmensrecht auf.  Pflicht zur Mitteilung der Wohnanschrift: Hintergrund und rechtliche Einordnung Im Rahmen der  Handelsregisteranmeldung ist der Geschäftsführer verpflichtet, seine private Anschrift dem zuständigen ... weiter lesen

Ihre Spezialisten