Familienrecht

Wie muss die Elternzeit richtig beantragt werden?

21.07.2015
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Zuletzt bearbeitet am: 14.08.2024

Sofern die eigene Familienplanung vorangeschritten ist, sollte man sich Gedanken über die Kindeserziehung machen. Wer soll in den ersten Jahren die überwiegende Erziehung des Kindes übernehmen. Beide Elternteile oder nur die Mutter oder nur der Vater?

Wenn beide Elternteile sich in einem Anstellungsverhältnis befinden, kann jeder für sich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Elternzeit nehmen ohne das Konsequenzen für das Beschäftigungsverhältnis zu befürchten sind. So ist es möglich, dass beide Elternteile während der ersten drei Jahre gemeinsam zuhause sind und für das gemeinsame Kind sorgen.

Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass innerhalb der Elternzeit, die beschäftigten Arbeitnehmer keinen Lohn erhalten. Insofern ist die Elternzeit dadurch gekennzeichnet, dass der Beschäftigte für den Zeitraum von der Arbeit freigestellt ist und keinen Lohn erhält. Sobald die Elternzeit abgelaufen ist, hat die Person jedoch einen Rechtsanspruch darauf, dass sein alter Arbeitsplatz wieder zur Verfügung gestellt wird.

Wie melden Sie die Elternzeit richtig an?

Der Gesetzgeber verlangt in Deutschland, dass spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen muss. So wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber Zeit besitzt, um sich um einen geeigneten Ersatz zu kümmern.

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verbindlich darüber zu unterrichten wie lange die Elternzeit planmäßig andauern soll. Die Planung der kommenden 24 Monate muss dem Arbeitgeber dementsprechend mitgeteilt werden.

Arbeitgeber erfährt von der Elternzeit - darf er den Arbeitnehmer kündigen?

In dem Moment wo die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet worden ist, ist eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer besitzt insofern einen Kündigungsschutz, so dass er sich keine Gedanken machen muss, ob die Elternzeit tatsächlich der richtige Weg ist.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden.

Darf während der Elternzeit gearbeitet werden?

Viele Menschen sind der Ansicht, dass während dieser Zeit das Arbeiten nicht erlaubt ist. Diese Ansicht ist jedoch nicht richtig. Während diesem Zeitraum ist es dem Arbeitnehmer gestattet bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten, um so sicherzustellen, dass weiterhin eine Gehaltszahlung erfolgt.

Bei Fragen zu diesem Thema sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht kontaktiert werden. Der Rechtsanwalt ist in der Lage die gesamte Problematik umfassend mit seinen Mandanten zu erläutern.

Quelle: Rechtsanwalt Familienrecht Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik: © F.Schmidt - Fotolia.com

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