Versicherungsrecht

Wie teuer darf eine Restschuldversicherung sein?

23.10.2020
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Bereits bei Abschluss kleinerer Ratenkredite bieten Banken gerne eine Restschuldversicherung an, obwohl sie hier eigentlich überflüssig ist. Doch auch im Falle von größeren Darlehen, wenn eine Absicherung durch eine Restschuldversicherung durchaus sinnvoll sein könnte, stimmt oft das Kosten-Nutzen-Verhältnis einfach nicht. Die Frage lautet also, wie teuer eine solche Versicherung sein darf. Die Antwort ist aber nicht so einfach, denn eine pauschale Bezifferung der Kosten ist kaum möglich. Es gibt nämlich keine Formeln oder festen Prozentsätze, anhand derer sich die zu erwartenden Kosten für die Absicherung des Darlehens berechnen ließen. Es kommt in der Praxis auf den Einzelfall und den Anbieter an.

Verbrauchzentralen finden enorme Kostenunterschiede

Die Angebote der verschiedenen Anbieter weisen eklatante Unterschiede in puncto Kosten auf. Laut Angaben der Verbraucherzentralen betragen bei einer Kreditsumme von 10.000 € die Kosten für einen Komplettschutz zwischen 1.000 und 2.840 €. Die Absicherung vor Arbeitsunfähigkeit und Tod kann zwischen 600 und 1.700 € kosten und der Todesfallschutz variiert zwischen 240 und 875 €. Die Zinsen sind dabei noch gar nicht mit eingerechnet.

In der Regel bewegt sich die Höhe der Prämien für die Absicherung eines Ratenkredits zwischen 13 und 17 Prozent des Auszahlungsbetrags. 2014 wurde vor dem Landgericht Nürnberg ein Fall verhandelt, bei dem die Höhe der Prämie einer Restkreditversicherung 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags betrug – „bedenklich hoch“, so die Meinung der Richter (Urteil vom 7. April 2014, Az. 6 O 754/14).

Ausschlussklauseln mindern Nutzen zusätzlich

Die Tatsache, dass die Versicherungen oft nicht zahlen, wenn Kreditnehmer sie einmal brauchen, wirkt sich ebenfalls negativ auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Denn die Versicherer schließen diverse Fälle von vorneherein aus, zum Beispiel wenn aufgrund einer Krebserkrankung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Kalkuliert man solche Ausschlussklauseln der Versicherungsverträge mit ein, übersteigen die Kosten den Nutzen deutlich.

2017 förderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Marktuntersuchung noch wesentlich höhere Kosten zutage. Weil Ratenschutzversicherungen nicht standardisiert sind, gibt es im Hinblick auf Kosten, Beiträge und Leistungen drastische Unterschiede. Beim teuersten Tarif für den Todesfallschutz, den die BaFin im Rahmen ihrer Untersuchung fand, lagen die abgezinsten Vertriebskosten bei 85 Prozent des Einmalbetrags.

Bevor Kreditnehmer eine Ratenschutzversicherung abschließen, sollten sie unbedingt prüfen, ob das in ihrem Fall wirklich nötig oder sinnvoll ist. Wenn sie sich doch für eine solche Absicherung entscheiden, ist es ratsam, verschiedene Angebote einzuholen und genau zu vergleichen. Eine detaillierte Prüfung kann sich übrigens auch bei bestehenden Kredit- und Restschuldversicherungsverträgen lohnen, denn die Versicherung ist unter Umständen anfechtbar. Für eine eingehende Prüfung Ihres Versicherungsvertrags und der Prämien steht die Anwaltskanzlei Lenné Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung, auf Wunsch auch per Zoom.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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