Verkehrsrecht

Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen

20.08.2024
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Zuletzt bearbeitet am: 21.08.2024

Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung.

Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht

Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung erfülltnicht mehr die Winterreifenpflicht in Deutschland

Wichtig! Die Übergangsfrist für Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, die bis zum 21. Dezember 2017 hergestellt wurden, endet am 30. September 2024. Dies bedeutet, dass ab Oktober 2024 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol zulässig sind.

Zu beachten ist, dass auch Ganzjahresreifen erst dann als wintertauglich anerkannt werden, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Auch hier wird die M+S-Kennzeichnung ab Oktober 2024 nicht mehr ausreichen.

Prüfung und Austausch von Reifen

Wer ab nun auf Winterreifen umsteigt, sollte prüfen, ob das Alpine-Symbol vorhanden ist. Wenn nicht, dürfen solche Reifen ab Oktober 2024 nicht mehr genutzt werden, wenn Eis oder Schnee auf der Fahrbahn liegt. Auch Ganzjahresreifen mit nur M+S-Kennzeichnung sollten bis dahin ersetzt werden. 

Wichtig ist auch die Prüfung der Profiltiefe, die im Winter nicht unter vier Millimeter betragen sollte, obwohl gesetzlich nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine generelle Pflicht mit Winterreifen zu fahren, existiert in Deutschland nicht. Allerdings herrscht eine situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis oder Schnee, dürfen ab 1. Oktober nur Fahrzeuge mit Winterreifen, die durch das Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, unterwegs sein. Die Faustregel von "O bis O" (Oktober bis Ostern) dient hier lediglich als Gedankenstütze.

Strafen bei Verstoß ab Oktober 2024

Wer ab Oktober 2024 weiterhin bei winterlichen Straßenverhältnissenmit Reifen fährt, die nur die M+S-Kennzeichnung tragen, muss – abhängig von den Umständen - mit Bußgeldern von 60 Euro bis 100 EUR und Punkten in Flensburg rechnen (Stand: April 2024):

  • Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
  • Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
  • Unfall ohne Winterreifen: 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt.

Auch eine Halterhaftung ist möglich, was bedeutet, dass auch der Fahrzeughalter ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg erhalten kann, auch dann, wenn er nicht selbst gefahren ist

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Autofahrer handeln grob fahrlässig, wenn sie bei Winterwetter mit falschen Reifen unterwegs sind. In solchen Fällen können Versicherungen den Versicherungsschutz teilweise verweigern, wenn ein Unfall passiert (Obliegenheitsverletzung). 

Fazit

Die neuen Regeln ab Oktober 2024 dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Durch die Verpflichtung zur Verwendung von Reifen mit dem Alpine-Symbol wird gewährleistet, dass Fahrzeuge unter winterlichen Bedingungen besser auf die Fahrverhältnisse angepasst sind. Fahrzeughalter und -führer sollten sich rechtzeitig um die Umstellung kümmern. So vermeiden sie Bußgelder und Punkte in Flensburg, sowie den – wenn auch nur teilweisen – Entfall des Versicherungsschutzes. 

Symbolbild: © Stefan Bayer - stock.adobe.com

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