Der Widerruf eines Darlehensvertrags im Zusammenhang mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein wichtiges Thema im Verbraucherschutz. Insbesondere die Rechtsfolgen des Widerrufs und die Frage, ob der Verbraucher Wertersatz leisten muss, sorgen immer wieder für Unsicherheiten. Wesentlich ist die Kenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Möglichkeiten eines Wiederrufs korrekt einschätzen zu können.
Das Widerrufsrecht bei verbundenen Verträgen
Beim Kauf eines Fahrzeugs ist es oft üblich, dass dieser über einen Darlehensvertrag finanziert wird. In solchen Fällen spricht man von einem verbundenen Vertrag, bei dem der Darlehensvertrag direkt mit dem Kaufvertrag verknüpft ist.
Ein Widerruf des Darlehens führt automatisch auch zum Widerruf des Kaufvertrags nach § 358 Abs. 2 BGB. Dies bedeutet, dass der Käufer das Fahrzeug an die Bank zurückgeben muss und im Gegenzug alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückerhält.
Wertersatz und Nutzungsersatz
Ein häufiger Streitpunkt im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Darlehensvertrags beim Autokauf ist der Wertersatz. Nach gängiger Rechtsprechung muss derVerbraucher für den Wertverlust des Fahrzeugs bis zur Rückgabe an die Bank aufkommen. Die Berechnung des Wertersatzes erfolgt auf Basis des Bruttoverkaufspreises bei Vertragsabschluss und des Wertes des Fahrzeugs bei Rückgabe.
Widerruf eines Darlehensvertrages: Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf eines Darlehensvertrags zum Autokauf ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
- § 358 Abs. 2 BGB: verbundene Verträge
- § 357 BGB: Wertersatzpflicht
- § 492 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB: Widerrufsinformationen und Pflichtangaben
Verbraucher haben in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Voraussetzung ist, dass der Darlehensvertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde. Diese Regelungen bieten einen wichtigen Schutz für Verbraucher, die sich nach Vertragsabschluss doch gegen den Autokauf entscheiden.
Fachanwalt.de-Tipp: Es empfiehlt sich, den Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung genau zu prüfen, bevor man den Widerruf in Betracht zieht. Der Verbraucher sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Widerruf mit der Pflicht verbunden ist, das Fahrzeug zurückzugeben und möglicherweise Wertersatz für die Nutzung zu leisten. Eine anwaltliche Prüfung des Vertrags kann dabei helfen, die individuellen Folgen eines Widerrufs besser einzuschätzen.
Beispiele aus der Rechtsprechung
- Im Fall XI ZR 32/22 entschied der Bundesgerichtshof am 24. September 2024, dass der Widerruf eines Darlehensvertrags über einen Gebrauchtwagenkauf unwirksam war. Der Kläger hatte den Widerruf zwei Jahre nach Vertragsabschluss erklärt. Der BGH befand, dass die Widerrufsfrist korrekt lief und der späte Widerruf somit unzulässig war. Der Kläger trug die Verfahrenskosten.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Verbrauchern bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Dies gilt für Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern geschlossen wurden (Urteil vom 24. Februar 2021, Az.: VIII ZR 36/20). Verbraucher sollten sich dieser Einschränkung vor Abschluss eines solchen Vertrags bewusst sein.
Zusammenfassung
Der Widerruf eines Darlehensvertrags beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Während Verbraucher das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen, müssen sie sich bewusst sein, dass dies auch die Rückgabe des Fahrzeugs und die Zahlung von Wertersatz für den Wertverlust zur Folge haben kann. Eine genaue Prüfung des Vertrags und eine rechtliche Beratung sind daher ratsam, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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