Autofahrer müssen beim Parken möglicherweise eine Parkscheibe verwenden. Andernfalls sind Sie für die Folgen verantwortlich. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie eine Parkscheibe benötigen.
Gerade in Großstädten müssen Autofahrer oft auf Parkscheiben zurückgreifen, wo Parkplätze knapp sind. Diese muss normalerweise in den folgenden Situationen verwendet werden:
- Verkehrszeichen erfordern die Verwendung von Parkscheiben. Dies ist der Fall, wenn das Schild eine Parkscheibe zeigt.
- Parkuhren oder Parkscheinautomaten funktionieren nicht.
Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des § 13 StVO.
Folgen von Verstößen
Wer gegen die Parkscheibenpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Dies ergibt sich aus § 13 StVO, § 49 Nr. 13 StVO und dem Bußgeldkatalog Ziff. 63 (BKat). Dies beträgt in der Regel 30 Euro, es sei denn, Sie haben eine Parkscheibe benutzt. Die Höhe des Bußgeldes hängt tatsächlich davon ab, wie lange Sie die maximal erlaubte Parkdauer überschreiten. Ohne die Parkscheibe ist dies jedoch nicht festzustellen. Wenn Sie also schnell eine kleine Besorgung gemacht haben, dürfen Sie nicht erwarten, dass sie auf Verständnis treffen.
Möglicherweise müssen Sie auch damit rechnen, dass Ihr Auto abgeschleppt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn tatsächlich ein eingeschränktes Halteverbot vorliegt. Um Punkte in Flensburg oder Fahrverbote brauchen Sie sich hingegen keine Sorgen zu machen.
Keine Parkscheibe erforderlich
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Parkscheibenpflicht. Eine Parkscheibe ist nicht erforderlich, wenn das Auto nur zum Be- und Entladen geparkt wird. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug nur anhält und jemand ein- oder aussteigt.
Achten Sie auch darauf, ob auf dem Zusatzschild die Wochenzeit oder ein bestimmter Tag angegeben ist. Das bedeutet, dass Sie die Parkscheibe nur zu diesen Zeiten verwenden müssen. Wenn dort beispielsweise Montag-Freitag 8-16 Uhr steht, können Sie dort nachts ohne Parkscheibe parken. Aber Sie müssen sicherstellen, dass Sie es vor 8 Uhr morgens wegfahren.
Welche Parkscheiben verwendet werden können
Autofahrer sollten auch darauf achten, welche Parkscheiben sie verwenden. Dieses muss mindestens 15 cm und 11 cm breit sein und die gleiche blau-weiße Farbe wie andere Verkehrszeichen haben. Andernfalls werden Sie mit einer Geldbuße belegt. Das passiert Autofahrern, die zu kleine Parkscheiben verwenden. Diese war nur 4cm x 6cm groß. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 2. August 2011 per Beschluss (2Z) 53 Ss OWi 495/10 (238/10) entschieden, dass aufgrund ihrer geringen Größe keine ordnungsgemäße Parkscheibe vorliege. Zusätzlich müssen Parkscheiben volle und halbe Stunden anzeigen. Das genaue Aussehen der Parkscheibe ist der in § 13 Nr. 2 StVO und der Abbildung 318 in der Anlage 3, Abschnitt 3, Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO zu entnehmen. Parkscheiben kauft man am besten bei der Tankstelle, im Supermarkt oder beim ADAC.
Darf die Parkscheibe weitergedreht werden?
Parkscheiben dürfen nicht einfach weitergedreht werden. Nur wenn Sie Ihr Auto aus der Parklücke herausfahren und einmal um den Block herumgefahren sind, dürfen Sie die Parkscheibe weiterdrehen. Denn das ist ein neuer Parkvorgang.
Fazit:
Besser eine Parkscheibe kaufen und im Auto aufbewahren, damit man sie nicht vergisst. Sie sollten die Parkscheibe auch dann verwenden, wenn Sie es eilig haben und nur kurz etwas besorgen müssen.
Autor: Harald Büring (Fachanwalt.de-Redaktion)
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