Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Zahnarzt muss über Nachbesserungsbedürftigkeit hinweisen

Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.09.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.


Der heute 53 Jahre alte Kläger aus Bielefeld ließ sich vom beklagten Zahnarzt aus Bielefeld im Dezember 2007 im Oberkiefer eine Brücke eingliedern. Am Kronenrand wies diese eine Stufe zu den natürlichen Zähnen auf, so dass die Kronenränder abstanden. Diese Situation beseitigte der Beklagte bei der letzten Behandlung des Klägers im Januar 2008 nicht. Unter Hinweis auf Beschwerden wegen der Brückenkonstruktion suchte der Kläger den Beklagten erst im Dezember 2008 erneut auf und brach die Behandlung sodann Anfang des Jahres 2009 ab, um sich von einem anderen Zahnarzt weiter behandeln zu lassen. Unter Hinweis auf eine mangelhafte Behandlung mit erheblichen Beschwerden beim Kauen und Entzündungen im Mundraum hat der Kläger vom Beklagten sodann Schmerzensgeld verlangt.


Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dem Kläger 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Nach der Anhörung eines zahnmedizinischen Sachverständigen hat der Senat festgestellt, dass der Kläger bei der zahnprothetischen Versorgung durch den Beklagten fehlerhaft behandelt wurde. Die Brückenkonstruktion sei mangelhaft gewesen, sie habe bei 5 Zähnen abstehende Kronenränder aufgewiesen. Dies habe der Beklagte bei der Eingliederung der Brücke erkennen müssen. Die gleichwohl vorgenommene Eingliederung entspreche nicht dem zahnärztlichen Standard. Dass sich der Kläger erst Ende des Jahres 2008 erneut beim Beklagten vorgestellt habe, so dass der Beklagte zuvor keine Möglichkeit gehabt habe, die Brücke nachzubessern, entlaste ihn nicht. Es liege vielmehr ein grober Behandlungsfehler vor. Der Beklagte habe den Kläger nach der Ei ngliederung der mangelbehafteten Brücke von sich aus wieder einbestellen müssen, um den Mangel zu beseitigen. Darauf, dass der Kläger ihn selbständig wieder aufsuchen würde, habe sich der Beklagte nicht verlassen dürfen.


Durch die fehlerhafte Behandlung habe der Kläger Schmerzen erlitten und sei beim Essen und Trinken beeinträchtigt gewesen. Der abstehende Kronenrand habe dazu geführt, dass Zahnfleisch gegen die Kante des Zahnersatzes stoße, was Reizungen, Blutungen, Rötungen und Schwellungen hervorrufe. Auch kurzfristige Entzündungen im Mundraum seien deswegen aufgetreten oder begünstigt worden. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers rechtfertigten ein Schmerzensgeld i.H.v. 1000 Euro. Dabei spreche gegen das Vorhandensein besonders starker Schmerzen, auf die sich der Kläger im Prozess berufen habe, dass sich der Kläger erst ca. ein Jahr nach der Versorgung erneut beim Beklagten wieder vorgestellt habe. Bei sehr heftigen oder gar unerträglichen Schmerzen h ätte der Kläger den Beklagten sicherlich früher wieder aufgesucht.

Quelle:Oberlandesgericht Hamm
Symbolgrafik: © JohnKwan - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
LG Göttingen: Rekord-Schmerzensgeld nach Geburtsschaden
11.09.2025Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
LG Göttingen: Rekord-Schmerzensgeld nach Geburtsschaden

Das Landgericht Göttingen ( Az. nicht genannt ) sprach am 14. August 2025 einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zu. Es handelt sich um die bislang höchste Summe, die dieses Gericht jemals zugesprochen hat. Schwere Fehler während der Entbindung Die Arzthaftungskammer kam nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass auf der Geburtsstation der beklagten Klinik im Jahr 2016 gravierende Versäumnisse geschahen. Weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Gynäkologe hätten in der kritischen Phase einen dringend notwendigen Kaiserschnitt eingeleitet, obwohl eindeutige Hinweise auf eine Gefährdung des ungeborenen Kindes vorlagen. Nach der Geburt unterblieb zudem die angemessene Kontrolle sowie die ausreichende Versorgung mit Sauerstoff. Auch der erforderliche Einsatz des neonatologischen...

weiter lesen weiter lesen

Herstellung nicht zugelassener Medikamente unter strengen Bedingungen möglich
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)27.05.2025Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
Herstellung nicht zugelassener Medikamente unter strengen Bedingungen möglich

In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Herstellung und der Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments unter bestimmten Umständen zulässig sein können. Das Gericht stellte fest, dass das Interesse individuell betroffener Krebspatienten an dem vorübergehenden Inverkehrbringen eines solchen Medikaments das allgemeine Verbraucherinteresse an der Einhaltung der Zulassungsvorschriften überwiegen kann. Der Streitfall um ein nicht zugelassenes aber lebenswichtiges Medikament Das Urteil betrifft einen Apotheker aus dem Taunus, der ein nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellt und vertreibt. Ein Wirtschaftsverband hatte eine Unterlassungsklage eingereicht, um die Herstellung und den Vertrieb zu unterbinden. Das Medikament richtet sich gegen eine seltene,...

weiter lesen weiter lesen
Gericht bestätigt Haftung für Geburtsschäden
12.03.2025Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
Gericht bestätigt Haftung für Geburtsschäden

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 8 U 8/21 ) bestätigte die Haftung einer Klinik für schwere Geburtsschäden nach grober Fehlbehandlung einer Hochrisikoschwangerschaft. Schwere Versäumnisse bei Hochrisikoschwangerschaft Eine 37-jährige Erstgebärende wurde mit einer hochriskanten eineiigen Zwillingsschwangerschaft über Wochen stationär in einer Geburtsklinik behandelt. Trotz des hohen Risikos verfügte die Klinik nicht über eine neonatologische Intensivstation.  Als sich ein typisches Schwangerschaftsrisiko realisierte und ein Fetus verstarb, wurde der überlebende Zwilling per Notkaiserschnitt entbunden. Das Kind erlitt schwerste Hirnschäden. Die Mutter hatte nicht in dieser Klinik betreut werden dürfen, da die nötige Versorgung für Frühgeborene nicht gewährleistet war. Gericht...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Behandelnder Arzt wirksam als Miterbe eingesetzt
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)08.08.2024Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
OLG Frankfurt: Behandelnder Arzt wirksam als Miterbe eingesetzt

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am 21. Dezember 2023 entschieden, dass die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur Nichtigkeit eines Testaments führt. Dieses Urteil ( Aktenzeichen 21 W 91/23 ) könnte bedeutende Implikationen für die Rechtspraxis im Erbrecht haben, insbesondere in Fällen, in denen medizinische Fachkräfte von ihren Patienten bedacht werden. Hintergrund des Falles Die Erblasserin hatte in ihrem letzten Testament aus dem Jahr 2021 ihren behandelnden Arzt als Miterben benannt. Dies führte zu einem Rechtsstreit, da ein anderer Miterbe das Testament aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen § 32 der Berufsordnung der hessischen Ärztekammer (BO-Ä) anfocht. Diese Vorschrift untersagt Ärzten, Vorteile von Patienten anzunehmen, die die ärztliche...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?