Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Zugewinnausgleich bei Scheidung: Wie wird er berechnet?

30.09.2026 • Familienrecht

Die Scheidung steht bevor, und plötzlich geht es um viel Geld: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Überschusses ausgleichen. Für viele Betroffene ist der Zugewinnausgleich die folgenreichste finanzielle Frage der Scheidung. Ich erkläre, wie die Berechnung funktioniert, welche Sonderfälle gelten und wo typische Fehler lauern.

Wann gibt es einen Zugewinnausgleich?

Haben Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das Vermögen wird dabei nicht zusammengelegt: Jeder behält und verwaltet sein eigenes Vermögen. Erst bei Scheidung wird ausgeglichen, was beide während der Ehe hinzugewonnen haben. Bei vereinbarter Gütertrennung oder Gütergemeinschaft findet kein Zugewinnausgleich statt.

So wird der Zugewinnausgleich berechnet

• Anfangsvermögen: Vermögen bei Eheschließung abzüglich Schulden (§ 1374 BGB). Es kann seit 2009 auch negativ sein. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden hinzugerechnet.

• Endvermögen: Vermögen abzüglich Schulden am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§§ 1375, 1384 BGB). Auch dieser Wert kann negativ sein.

• Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen. Der Zugewinn ist nie kleiner als null.

• Ausgleich: Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte der Differenz (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Beispiel: A bringt 30.000 Euro in die Ehe, erbt später 50.000 Euro und hat am Ende 200.000 Euro. Sein Anfangsvermögen beträgt 80.000 Euro, sein Zugewinn 120.000 Euro. B startet bei null und endet mit 40.000 Euro Zugewinn. Die Differenz beträgt 80.000 Euro, A schuldet B somit 40.000 Euro.

Ein häufiger Irrtum betrifft Schulden: Ist A am Ende mit 20.000 Euro überschuldet und hatte kein Anfangsvermögen, beträgt sein Zugewinn null. Hat B einen Zugewinn von 100.000 Euro, muss B an A 50.000 Euro zahlen, nicht umgekehrt. Die Ausgleichsforderung ist zudem auf das Vermögen begrenzt, das der Zahlungspflichtige bei Beendigung des Güterstands tatsächlich hat (§ 1378 Abs. 2 BGB).

Besonderheiten und typische Streitpunkte

• Wertsteigerungen: Steigt der Wert einer in die Ehe eingebrachten Immobilie, fällt die Wertsteigerung in den Zugewinn. Das Anfangsvermögen wird dabei um den Kaufkraftverlust bereinigt.

• Schmerzensgeld: Es ist nicht privilegiert und fällt nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich in den Zugewinn. Nur in Ausnahmefällen hilft der Einwand grober Unbilligkeit (§ 1381 BGB).

• Illoyale Vermögensminderung: Verschenktes oder verschwendetes Vermögen wird dem Endvermögen fiktiv hinzugerechnet (§ 1375 Abs. 2 BGB).

• Auskunft: Beide Ehegatten müssen über ihr Vermögen bei Eheschließung, Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags Auskunft erteilen und Belege vorlegen (§ 1379 BGB).

Zugewinnausgleich per Ehevertrag ausschließen

Durch notariellen Ehevertrag lässt sich der Zugewinnausgleich ausschließen oder modifizieren, etwa durch Herausnahme eines Unternehmens. Der Zugewinnausgleich gehört nach der Rechtsprechung des BGH nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts (BGH, Urteil vom 11.02.2004, Az. XII ZR 265/02). Ein Ausschluss ist deshalb in der Regel wirksam. Unwirksam kann er im Gesamtzusammenhang sein, etwa wenn ein Ehepartner durch den Vertrag insgesamt einseitig und unzumutbar benachteiligt wird.

Fazit

Das Prinzip ist einfach, die Umsetzung selten. Erbschaften, Immobilienwerte, Unternehmensbeteiligungen und Schulden entscheiden schnell über fünfstellige Beträge. Wer seine Vermögensverhältnisse lückenlos dokumentiert und die Berechnung frühzeitig prüfen lässt, vermeidet teure Fehler und kann die Angaben des anderen Ehegatten gezielt überprüfen.

 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Julia Hoffmann

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Muss ich Elternunterhalt zahlen, wenn meine Eltern ins Pflegeheim kommen?
14.10.2026 • Julia HoffmannFamilienrecht
Frau  Julia Hoffmann

Wird ein Elternteil pflegebedürftig, reichen Rente und Pflegeversicherung oft nicht für die Heimkosten. Viele Kinder fragen sich dann, ob sie zahlen müssen. Seit 2020 lautet die Antwort für die meisten Betroffenen: nein. Ich erkläre Ihnen, wann eine Zahlungspflicht besteht und wie Sie Ihr Einkommen schützen. Was ist Elternunterhalt? Nach §§ 1601 ff. BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Das gilt auch für Kinder gegenüber ihren Eltern. Der Elternunterhalt ist aber nachrangig. Zuerst müssen die Eltern ihre eigenen Mittel einsetzen, also Rente, Pflegeleistungen, Mieteinnahmen und Ersparnisse bis auf ein geschütztes Schonvermögen. Erst wenn danach eine Lücke bleibt, kommt Unterhalt durch die Kinder überhaupt in...

weiter lesen weiter lesen

Zugewinnausgleich und Steuern: Wie lässt sich der Ausgleich steuerlich nutzen?
30.09.2026 • Julia HoffmannFamilienrecht
Frau  Julia Hoffmann

Beim Zugewinnausgleich denken die meisten an Scheidung und Streit. Dabei ist er auch ein wirksames Instrument der steuerlichen Vermögensplanung, etwa bei Schenkungen zwischen Ehegatten oder im Erbfall. Ich erkläre, wann der Ausgleich steuerfrei ist, wie die sogenannte Güterstandsschaukel funktioniert und was ein Ehevertrag leisten kann. Grundlagen: So funktioniert der Zugewinnausgleich Ohne Ehevertrag leben Eheleute in der Zugewinngemeinschaft. Endet sie, wird für jeden Ehegatten der Zugewinn ermittelt, also die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz. Beispiel: Paul steigert sein Vermögen von 20.000 auf 220.000 Euro, Lisa von null auf 50.000 Euro. Die Zugewinne betragen 200.000 und 50.000 Euro, Lisa erhält 75.000 Euro....

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Nach Vertragsende weitertrainiert: Vater muss 1.539 Euro für Karateunterricht zahlen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 07.10.2026 • Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Nach Vertragsende weitertrainiert: Vater muss 1.539 Euro für Karateunterricht zahlen

Ein zunächst befristeter Trainingsvertrag kann durch die weitere tatsächliche Durchführung auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden. Eine neue ausdrückliche Vereinbarung war im entschiedenen Fall nicht erforderlich. Das Wichtigste in Kürze Das Amtsgericht München verurteilte den Vater mit Urteil vom 9. Februar 2026, Az. 191 C 10975/25, zur Zahlung von 1.539 Euro . Der zunächst befristete Karate- Trainingsvertrag wurde durch Weitertraining stillschweigend fortgesetzt . Vertrag vom 21. Juli 2021 über sechs Monate ab 1. August 2021; Beiträge für die Erstlaufzeit im Voraus gezahlt. Eine neue ausdrückliche Vereinbarung war nicht erforderlich. Maßgeblich: tatsächliche Weiterführung von Leistung und Gegenleistung nach Vertragsende. Befristung und Weitertraining Ein Vater musste...

weiter lesen weiter lesen

AG Frankenthal klärt melderechtliche Anmeldung bei Sorge
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen) • 19.03.2026 • Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
AG Frankenthal klärt melderechtliche Anmeldung bei Sorge

Das Amtsgericht – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) hat mit Beschluss vom 20.01.2026 (Az. 71 F 15/26 ) entschieden, dass ein getrennt lebender Elternteil sein Kind beim Wohnsitz anmelden darf, ohne eine gerichtliche Zuweisung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zu benötigen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Anmeldung beim Wohnsitz erfordert keine gerichtliche Zustimmung Die Eltern eines 13-jährigen Jungen teilen sich die elterliche Sorge, leben jedoch getrennt. Der Vater betreut das Kind überwiegend und wollte den Sohn offiziell bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Er war der Ansicht, dass hierfür die Mitwirkung der Mutter oder eine gerichtliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB erforderlich sei, und stellte deshalb einen Antrag auf Übertragung der Befugnis...

weiter lesen weiter lesen
OLG Frankfurt ruft BVerfG wegen fehlender Einwilligung bei Adoption an
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen) • 13.02.2026 • Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Frankfurt ruft BVerfG wegen fehlender Einwilligung bei Adoption an

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.01.2026 entschieden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Es geht um die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils bei Adoption (Az. 1 UF 77/25 ). Pflegeeltern beantragen Adoption trotz fehlender Zustimmung Die Entscheidung betrifft ein Kind, dessen leibliche Mutter langjährig suchtmittelabhängig ist. Kurz nach der Geburt wurde das Kind in eine Pflegefamilie aufgenommen, in der es inzwischen drei Jahre lebt. Die Mutter verweigerte die Zustimmung zur Adoption. Die Pflegeeltern beantragten daher die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung gemäß § 1748 BGB. Das zuständige Amtsgericht lehnte diesen Antrag ab, da die gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt war: Nach § 1748 Abs. 3 BGB darf die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn das...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt schützt Kindeswillen bei Umgangsverweigerung
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen) • 20.01.2026 • Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Frankfurt schützt Kindeswillen bei Umgangsverweigerung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 5. Januar 2026 (Az. 7 UF 88/25 ), dass der Wunsch eines Kindes gegenüber einem Elternteil vorrangig ist und eine pauschale Unterstellung von Beeinflussung durch den anderen Elternteil nicht ausreicht. Sohn verweigert Umgang – PAS-Annahme vom Gericht abgelehnt Im zugrundeliegenden Verfahren wandte sich ein elfjähriger Junge nach der Trennung seiner Eltern zunehmend vom Vater ab und verweigerte den Umgang. Die fünfjährige Schwester besuchte den Vater hingegen regelmäßig. Die eingesetzte Sachverständige im Sorgerechtsverfahren empfahl, beide Kinder in den Haushalt des Vaters zu geben, obwohl der Sohn klar äußerte, bei der Mutter bleiben zu wollen. Grundlage ihrer Empfehlung war die Annahme eines sogenannten Parental Alienation Syndrome (PAS) bzw. einer...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Julia Hoffmann Premium
5,0 SternSternSternSternStern (9) Info Icon
Julia Hoffmann
Rechtsanwalt • Fachanwältin für Familienrecht
Adresse Icon
Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (9 Bewertungen)