Verwaltungsrecht

Zutrittsverbot zur Kneipe Königreich Deutschland

Zuletzt bearbeitet am: 03.01.2024

Münster. Die Stadt Köln durfte eine als „Zweckbetrieb“ geführte Gaststätte des „Königreich Deutschland“ ohne vorherige schriftliche Anordnung schließen und auch versiegeln. Die Betreiberin verfügte weder über die erforderliche Gaststättenerlaubnis noch übernahm sie für den Betrieb die Verantwortung. Es fehlte jegliche Bereitschaft, um den angeführten Zweckbetrieb unter „Beachtung des geltenden deutschen Rechts“ zu führen, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster in einem am Dienstag, 23. August 2002 veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 4 B 61/21).

Gegenstand des Rechtsstreits war eine Kneipe in Köln, wo die Antragstellerin eine Kneipe für das „Königreich Deutschland“ in Form eines „Vereinslokals“ als Zweckbetrieb eröffnete. Die Frau, die sich als Staatsangehörige des „Königreichs Deutschland“ sieht, besaß keine gaststättenrechtliche Erlaubnis.

Den Zutritt zur Kneipe sollte nur „Staatsangehörige und Zugehörigen des Königreichs Deutschland“ haben. Am Eröffnungstag wurden die Gäste schnell als zumindest vorübergehende Zugehörige des "Königreichs Deutschland" erklärt. Die Betreiberin dachte nicht daran, die Gesetze der Bundesrepublik einzuhalten, da sie den Betrieb für das vermeintliche Königreich Deutschland führte. Auch die geltenden Hygienevorschriften wurden nicht beachtet.

Die Stadt beendete das Treiben ohne vorherige schriftliche Anordnung einen Tag später. Das Lokal wurde geschlossen und versiegelt. Jede weitere selbstständige Gewerbeausübung wurde der Antragstellerin untersagt.

Mit Beschluss vom 12. August 2022 hat das OVG die Schließung und Versiegelung des Lokals bestätigt. Die Antragstellerin verfüge nicht über die erforderliche Gaststättenerlaubnis. Es stellte sich heraus, dass sie das Lokal unzuverlässig führte, weil sie eindeutig das „Königreich Deutschland“ allein für den Betrieb verantwortlich ansah und dafür selbst keine Verantwortung übernehmen wollte, geschweige denn den Betrieb nach den geltenden deutschen Rechtsvorschriften führen wollte.

Das „Königreich Deutschland“ könne keine eigene Rechtsordnung errichten. Das OVG teilte mit, dass es auch unter der durch das Grundgesetz geschützten Vereinigungsfreiheit nicht möglich sei, die Gaststätte als Zweckbetrieb durch abhängige Inhaber verantwortlich zu führen. Bei der Gaststätte handele es sich auch nicht um ein „Vereinslokal“, weil es sich bei dem „Königreich Deutschland" weder um einen Verein handele noch dieses vom Eigentümer überlassen wurde.

Die Stadt Köln hatte jedoch die erweiterte des Gewerbeuntersagung zu Unrecht erklärt. Anders als bei der Gaststättenschließung hätte hier die Untersagung eines Gewerbes mitsamt einer Androhung von Zwangsmitteln aufgrund fehlender Dringlichkeit nicht ohne vorherige Verwaltungsentscheidung umgesetzt werden dürfen.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © master1305 - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Ãœber den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Gericht bestätigt Klassenfahrtausschluss nach Schlag in Gesicht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24 ) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte. Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren ... weiter lesen

Ihre Spezialisten