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Anwalt Verwaltungsrecht StuttgartSchleswig. Gesundheitsämter können betroffene Gesundheits- und Pflegekräfte nicht zur Impfung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zwingen. Wie das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem am Freitag, den 17.06.2022 bekannt gegebenen Eilbeschluss entschieden hat, ist ein Verwaltungsakt, nach dem ein betroffener Mitarbeiter einen Impf- oder Genesungsnachweis oder ein Attest vorlegen muss, nicht zulässig (Az.: 1 B 28/22). Die Folge von einem Verwaltungsakt wäre gewesen, dass das Gesundheitsamt eine Geldbuße hätte verhängen können, wenn Nachweise nicht vorgelegt worden wären. Im streitigen Fall hatte das Verwaltungsgericht einer Flensburger Zahnarzthelferin recht gegeben, die sich nicht impfen lassen möchte. Laut Bescheid vom 28. April 2022 wurde sie vom Gesundheitsamt aufgefordert, einen Impf- oder...
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München (jur). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass abgewiesen und am Dienstag, 6. September 2022, hierzu nun die schriftlichen Gründe bekanntgegeben (Az.: 5 N 20.1331 und weitere). Danach verletzt Bayern zwar des Gebot staatlicher Neutralität, nicht aber die Rechte der Bürger. Der bayerische „Kreuzerlass“ trat 2018 in Kraft. Er bestimmt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist. Hiergegen klagten der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen. Mit den Kreuzen in den Behörden verletze der Freistaat Bayern seine Neutralität und zudem die Religionsfreiheit der Bürger. Mit...
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Der 6. Senat des Oberverwaltungsge-richts für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit Beschluss vom 02.04.2019, 6 B 1708/18 im Rahmen einer Konkurrentenklage dazu geäußert, welches die notwendigen Inhalte einer Abweichungsbegründung beim sogenannten Quervergleich durch den Endbeurteiler sind und welchen Anforderungen eine in Punktwerten erfolgten Bewertung im Ankreuzverfahren genügen muss. Sachverhalt: Ein Polizeioberkommissar bewarb sich auf eine Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11. Der Dienstherr entschied sich jedoch für einen anderen Bewerber. Im Rahmen der Bewerberauswahl nahm der Dienstherr einen Qualifikationsvergleich vor. Der Qualifikationsvergleich erfolgte anhand der dienstlichen Beurteilungen der Beamten. Der Polizeioberkommissar wurde in zwei...
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