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Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Abgabenrecht
Steuerrecht
Tabaksteuerrecht; Abgabenordnung: Steuerschuldner kann gleichzeitig Haftungsschuldner sein
In einem Beschluss vom 18.11.2016 im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (Az: 4 V 142/16) hat sich das Finanzgericht Hamburg zunächst einem Urteil des BFH vom 11.11.2004 angeschlossen und entschieden, dass Steuerschuldner nach § 23 Abs. 1 S. 2 TabakStG auch derjenige ist, der Zigaretten vom Verbringer oder Versender übernimmt. Weiter hat das FG entschieden, dass Haftungsschuldner gemäß § 71 AO auch der Steuerschuldner sein kann.
Danach ist anders als bei der Einfuhr über einen Drittstaat, bei dem gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TabakStG nur derjenige die Steuer schuldet, der an der Einfuhr beteiligt ist im Falle der Verbringung der Schmuggelware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Steuerschuldner auch derjenige, der die Tabakwaren in Besitz hält, und der ... weiter lesen
Steuerrecht
Kurzfristige Einlage über den Jahreswechsel bleibt unberücksichtigt
München (jur). Mit einer kurzfristigen Einlage auf das Geschäftskonto zum Jahresende lässt sich der Umfang steuerlich abzugsfähiger Schuldzinsen nicht erhöhen. Der Trick bedeutet einen „Gestaltungsmissbrauch“ und ist daher steuerlich nicht zu berücksichtigen, heißt es in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 32/09). Zinsen auf betriebliche Schulden sind eigentlich Betriebsausgaben. Das gilt allerdings nicht mehr, wenn der Inhaber dem Unternehmen mehr Geld entnimmt, als es Gewinne abwirft. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass es eigentlich um Zinsen auf private Schulden geht. Die auf die „Überentnahme“ entfallenden Schuldzinsen bleiben daher unberücksichtigt. Im Streitfall ... weiter lesen
Steuerrecht
Kein Steuerabzug für Studienkosten bei steuerfreiem Stipendium
München (jur). Wer die Kosten seines Studiums mit einem steuerfreien Stipendium bestreitet, kann die Ausgaben dafür nicht als „vorweggenommene Werbungskosten“ geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 10. November 2022 veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: VI R 34/20).
Ausgaben für das Studium wie Semesterbeitrag und Fachbücher können gegebenenfalls nachträglich als „vorweggenommene Werbungskosten“ geltend gemacht werden. Wenn nicht schon während des Studienjahres Einkommensteuer fällig war, können diese Ausgaben dann auf spätere Erwerbseinkünfte steuermindernd angerechnet werden.
Die Klägerin hatte 2013 für ihr Jura-Masterstudium in den USA ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) erhalten. Dabei erstattete der DAAD teils ... weiter lesen
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