Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung wird jemand aufgefordert, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder auch vorzunehmen. Der Begriff stammt aus dem Zivilrecht. Es sind verschiedenste gesetzlich normierte oder vertragliche Ansprüche denkbar, die einen Grund für eine Abmahnung darstellen können.
Abmahnung und fristlose Kündigung
Nach § 314 Abs. 2 BGB setzt die fristlose Kündigung eines auf Dauer angelegten Vertrages wegen eines Verstoßes gegen Vertragspflichten eine vorherige erfolglose Abmahnung voraus. Für einige Vertragstypen (etwa den Mietvertrag oder den Arbeitsvertrag ) gibt es besondere gesetzliche Regelungen.
Abmahnung im Urheberrecht
Von besonderer Bedeutung ist die Abmahnung im Urheberrecht. Abgemahnt werden hier oft Privatpersonen, die durch den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte aus dem Internet oder den Tausch von geschützten Werken (Musik oder Filmen) im Rahmen des Filesharing über Tauschbörsen fremde Rechte verletzt haben. Die Rechteinhaber beauftragen Anwaltskanzleien mit der Durchführung von Abmahnaktionen, wobei oft hohe Gebührenforderungen für die einzelne Abmahnung erhoben werden. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Gebühr zu zahlen; auch Schadenersatzforderungen können geltend gemacht werden.
Massenabmahnungen
Der Gesetzgeber hat versucht, das Phänomen der urheberrechtlichen Massenabmahnungen zu unterbinden, da sich diese zu einem eigenen Geschäftszweig entwickelt haben. So wurde wiederholt die rechtliche Vorschrift des § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) angepasst. Diese regelt heute
- dass aus einer Abmahnung genau hervorgehen muss, wer wen warum abmahnt,
- dass die Abmahnung die Geldforderung genau aufschlüsseln muss,
- dass der für die Gebührenforderung entscheidende Streitwert für Rechtsanwälte bei einem Vorgehen gegen Privatleute maximal 1.000 Euro beträgt,
- dass der Abgemahnte bei unberechtigten Abmahnungen Anspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten haben kann (Ausnahme: die Gegenseite konnte nicht erkennen, dass die Abmahnung unberechtigt war).
Abmahnung Wettbewerbsrecht
Eine Abmahnung kann sich auch auf unlautere Handlungen im Wettbewerb zwischen Unternehmen beziehen. Eine Vielzahl von Gerichtsurteilen beschäftigt sich mit der Frage, was in der Außenwerbung zulässig ist und welche Werbung eine Irreführung des Verbrauchers darstellt. Abmahnungen können von Konkurrenten veranlasst werden, oft werden sie von Wettbewerbsvereinen oder Kammern in die Wege geleitet.
Abmahnung Impressumpflicht
Ein häufiger Grund für Abmahnungen gegen die Betreiber gewerblicher Internetseiten ist ein Verstoß gegen die Impressumpflicht durch ein fehlendes oder unvollständiges Impressum. Für den Online-Bereich ist diese in § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Sie verpflichtet jeden, der gewerbliche Dienste auf einer Internetseite anbietet, zu bestimmten Pflichtangaben (etwa Namen und ladungsfähige Anschrift, ggf. Rechtsform, Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, sowie weitere Angaben). Selbst ein Werbebanner kann bereits als gewerbliche Aktivität gewertet werden; auch Seiten auf Social-Media-Portalen unterliegen der Impressumpflicht.
Abmahnung Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht findet eine Abmahnung statt, wenn ein Vertragspartner seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht einhält.
Grundbestandteile einer arbeitsrechtlichen Abmahnung sind:
- Beanstandetes Verhalten (z. B. Verspätung am.... um ...Uhr),
- Pflichtverletzung (Verstoß gegedn § x des Arbeitsvertrages),
- eindringliche Aufforderung zur Verhaltensänderung,
- Androhung arbeitsrechtlicher Folgen (Kündigung).
Auch im Mietrecht ist eine Abmahnung üblich und in vielen Fällen Voraussetzung für eine Kündigung des Mietvertrages.
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