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Die Nutzung von Drohnen für Luftbildaufnahmen erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen. Insbesondere das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2024 (AZ. I ZR 67/23) stellt klar: Die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Bilder, die mithilfe von Drohnen entstehen. Der BGH betont, dass Drohnen Perspektiven eröffnen, die mit bloßem Auge nicht erreichbar sind. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Panoramafreiheit, die sich auf für Passanten zugängliche Sichtweisen beschränkt. Panoramafreiheit: Was ist darunter zu verstehen? Sie Panoramafreiheit gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude oder Kunstwerke, die sich dauerhaft im...
weiter lesenDie Verbreitung und/oder die öffentliche zur Schaustellung von Fotos oder Videos im Internet aus der Intimsphäre der Betroffenen stellt ohne Einwilligung der Betroffenen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung da. Mit Urteil vom 13. Oktober 2015 (VI ZR 271/14) hatte der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen nunmehr gestärkt, indem er dem Ex-Partner nach Ende der Beziehung einen vorbeugenden Löschungsanspruch von intimen Bild- oder Filmaufnahmen zusprach. Sind die intimen Fotos oder Videos bereits veröffentlicht, gehen die gesetzlichen Ansprüche deutlich über das hinaus, über was der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Wegen der Verbreitung und öffentlichen zur Schaustellung elektronischer Vervielfältigungsstücke ohne Einwilligung des Betroffenen...
weiter lesenEntscheid des VG Köln zu presserechtlichen Auskünften Das Verwaltungsgericht Köln ( Aktenzeichen: 6 L 180/25 ) hat in einem Beschluss vom 14. Februar 2025 entschieden, dass keine vorläufigen Auskünfte bezüglich der Überwachungstätigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz an eine Antragstellerin zu erteilen sind. Sachverhalt Die Antragstellerin forderte über eine einstweilige Anordnung die Herausgabe detaillierter Informationen vom Bundesamt für Verfassungsschutz über die Beobachtung einer politischen Partei (F.), die als Verdachtsfall eingestuft wurde. Konkret sollte geklärt werden, ob und welche substanziellen Beweise für verfassungsfeindliche oder sicherheitsrelevante Aktivitäten der Partei vorliegen, die entweder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder ausländische...
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