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Harald Gerstmayer
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Abrechnungsspitze
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieterhöhung: Wann und wie oft kann die Miete erhöht werden?
Mieter brauchen eine Mieterhöhung ihres Vermieters nicht zwangsläufig zu akzeptieren. Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Miete erhöhen darf, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Mieterhöhung wegen niedriger Miete
Eine Mieterhöhung kommt zunächst einmal dann in Betracht, wen sich die Höhe der Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete befindet. In diesem Fall darf der Vermieter die sie unter Umständen bis zur Höhe des ortsüblichen Satzes anheben.
Die „Ortsüblichkeit“ der Miete bestimmt sich danach, welche Mieten im Schnitt innerhalb der letzten vier Jahren in einer bestimmten Gegend üblich gewesen sind. Dies ergibt sich in der Regel aus dem Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde. Viele Gemeinden veröffentlichen ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rückzahlung der Mietkaution: Wann muss Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Sofern ein Wohn- oder Gewerberaum durch einen Vermieter vermietet wird, möchte dieser von seinen zukünftigen Mietern eine Mietsicherheit haben. In der Praxis ist es meistens die sogenannte Mietkaution. Der Mieter ist demnach verpflichtet die vereinbarte Kaution an den Vermieter zu übergeben. Der Geldbetrag wird anschließend bei einem Geldinstitut verzinst angelegt. Sobald das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Mieters. Fraglich ist jedoch, ob dieser Rückzahlungsanspruch sofort besteht oder ob der Vermieter die Kaution für eine gewisse Zeitspanne als Sicherheit einbehalten darf.
In der Rechtsprechung herrscht insoweit Einigkeit darüber, dass der Vermieter verpflichtet ist die Mietkaution vollständig an die Mieter ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
SCHADENERSATZ WEGEN UNTERLASSENER INSTANDHALTUNG?
Der Fall:
In einer Dreier-WEG waren in der Kellergeschosswohnung einer Miteigentümerin Feuchtigkeitsschäden aufgetreten, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führten. Ursache waren Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum; diese waren entstanden, als Rechtsvorgänger der Miteigentümerin die Kellerräume zulässigerweise (!) in Wohnräume umgebaut hatten. Die Eigentümerin der Kellerwohnung hatte von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zur Beteiligung an den Kosten der Sanierung für die Kellerwohnung sowie zur Bildung einer Sonderumlage gefordert; diese hatten jegliche Leistung hinsichtlich einer Sanierung der Kellerwohnung abgelehnt.
Die Eigentümerin der Kellerwohnung hat ihre Ansprüche sodann gerichtlich verfolgt; weiterhin hat sie ... weiter lesen
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