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Frankfurt/Main (jur). Bestimmt ein Gericht für die teilweise Entziehung des Sorgerechts eines minderjährigen Kindes einen Ergänzungspfleger, müssen zuvor der sorgeberechtigte Elternteil und das Kind persönlich angehört werden. Auch wenn der Ergänzungspfleger letztlich ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vorantreiben soll, kann sich ein Gericht nur mit der Anhörung der Beteiligten einen ausreichenden persönlichen Eindruck verschaffen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 7. März 2023 (Az.: 3 WF 143/22). Im Streitfall hatte ein verheirateter Vater die Vaterschaft für das Kind aus seiner früheren außerehelichen Beziehung anerkannt. Die Schwangerschaft wurde 2008 festgestellt, nachdem der Mann die Mutter mehrere Tage in Albanien besucht...
weiter lesenSpätestens nach rechtskräftiger Ehescheidung fühlt man sicher – der Vermögensausgleich ist geregelt, der frühere Ehegatte ist nicht mehr gesetzlicher Erbe. Doch was passiert, wenn ich mit einem meiner Kinder oder meinem einzigen Kind zusammen bei einem(unverschuldeten) Autounfall ums Leben komme und bisher ein Testament nicht errichtet habe? Die gesetzliche Erbfolge tritt ein und meine Kinder oder die Kinder werden Erben zu gleichen Teilen, wenn sich (notfalls durch eine Obduktion) herausstellt, dass ich zuerst verstorben bin. Da meine minderjährigen Kinder noch keine eigenen Kinder haben und auch kein Testament hinterlassen haben, erbt der andere Elternteil – also mein/e Expartner/in! Der geschiedene Ehegatte nimmt also mittelbar am Nachlass des anderen Ehegatten noch...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Zahlt ein nicht verheirateter Lebensgefährte an seine Liebste zur Erhaltung der Lebensgemeinschaft 25.000 Euro, kann das Geld nach der Trennung wieder zurückgefordert werden. Denn mit der Trennung sei die Grundlage für diese sogenannte „unbenannte Zuwendung“ weggefallen, urteilte am Dienstag, 6. Mai 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 135/11). Entscheidend ist danach, ob das Geld ohne Erwartungen an die Partnerin gegeben wurde – dann handelt es sich um eine Schenkung – oder ob die Finanzspritze an eine Erwartung geknüpft ist – dann liegt eine „unbenannte Zuwendung“ vor, die gegebenenfalls zurückverlangt werden kann. Im konkreten Fall forderte ein unverheirateter Rentner aus dem Raum Cottbus von seiner Verflossenen...
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