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Ärztliche Vertragsgestaltung
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Birgit von Stietencron
Rechtsanwältin Birgit von Stietencron
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Dr. jur. Maike-Tjarda Müller
KANZLEI DR.MÜLLER
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Dr. Daniel Stiel
Rechtsanwalt Dr. Daniel Stiel
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Anneke Fasterding
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Julian Jakobsmeier
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Gabriele Mayer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Ärztliche Vertragsgestaltung
Medizinrecht
Unzureichende Aufklärung im Rahmen einer Darmspiegelung – Arzt haftet
Hamm/Berlin (DAV). Klärt der Arzt einen Patienten über die Risiken einer Darmspiegelung nicht ausreichend auf, darf dieser bei schweren Komplikationen Schmerzensgeld verlangen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte am 3. September 2013 (AZ: 26 U 85/12) einen Facharzt für Chirurgie zur Zahlung von 220.000 Euro Schmerzensgeld. Bei dem Patienten war es infolge der Darmspiegelung zu einer Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen gekommen, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ausführt.
Als der 48-jährige Mann Blut im Stuhl bemerkte, wandte er sich an einen Facharzt für Chirurgie. Dieser führte im November 2007 eine Koloskopie (Darmspiegelung) mit Polypenabtragung durch. Infolge dieses Eingriffs kam es zu einer Darmperforation, die wenige Tage ... weiter lesen
Medizinrecht
Patient darf sich seinen Optiker selbst aussuchen
Ärzte dürfen Patienten nicht zu dem Besuch eines bestimmten Optikers drängen. Bereits Empfehlungen können kritisch sein. Manche Ärzte scheinen noch nicht begriffen zu haben, dass sie es mit mündigen Patienten zu tun haben. In einem Fall passierte schier Unglaubliches: Ein Augenarzt war zugleich Optiker. Und er wendete eine zweifelhafte Methode an, um sein Umsätze zu steigern. Wer einen anderen Optiker aufsuchen wollte, bekam einfach kein Rezept ausgestellt. Als er hierfür abgemahnt wurde, zeigte er keinerlei Einsicht. Das Landgericht Düsseldorf bereitete diesem Treiben endlich ein Ende. Es entschied mit Urteil vom 22.02.2012 (Az. 12 O 9/11), dass der Arzt dies zu unterlassen hat. Außerdem muss er für die Kosten des Verfahrens inklusive Abmahnung aufkommen. Begründet ... weiter lesen
Medizinrecht
Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Ärztepfusch: Wie verhalten Sie sich bei Behandlungsfehlern?
Patienten können schnell ein Opfer von Ärztepfusch werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie neben Beispielen für Behandlungsfehler, wie Sie sich dagegen wehren können.
Kommt es zu einem Behandlungsfehler durch einen Arzt, kommt ein Anspruch des Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus vertraglicher Haftung gem. § 280 BGB in Verbindung mit § 630a BGB in Betracht. Darüber hinaus können sich diese Ansprüche auch aus Deliktsrecht nach § 823 Abs. 1 sowie § 823 Abs. 2 in Verbindung mit dem Verstoß gegen ein Schutzgesetz – wie z.B. Körperverletzung nach § 223 StGB bzw. fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB ergeben.
Erfolgt der Behandlungsfehler in einem Krankenhaus, kommt normalerweise gegenüber dem Träger ... weiter lesen
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