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Anita Faßbender
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Ärztliche Vertragsgestaltung
Medizinrecht
Arztpraxis darf keine Kapitalgesellschaft sein
Kassel (jur). Ärzte können ihre Einzelpraxis nicht als Kapitalgesellschaft führen. Die „Arzt GmbH“ ist zumindest für die Behandlung von Kassenpatienten gesetzlich schlicht nicht vorgesehen, urteilte am Mittwoch, 15. August 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 47/11 R). Abweichende Sonderregelungen für Medizinische Versorgungszentren seien sachlich gerechtfertigt und nicht übertragbar. Konkret wies das BSG damit einen Psychotherapeuten aus Rheinland-Pfalz ab. Er hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau in Birmingham eine Kapitalgesellschaft in Form einer britischen Limited gegründet. Das Gründungskapital betrug zweimal 50 britische Pfund. Auf diese Limited sollte seine vertragspsychotherapeutische Zulassung übergehen. Nach Angaben seines Rechtsanwalts kam ... weiter lesen
Medizinrecht
Arzt haftet bei Diagnosefehlern nur unter bestimmten Voraussetzungen
Koblenz/Berlin (DAV). Diagnoseirrtümer kann ein Arzt nicht immer vermeiden. Diagnostiziert ein Arzt das Naheliegende, obwohl das Fernliegende korrekt gewesen wäre, ist dies kein vorwerfbarer Diagnosefehler, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 26. August 2014 (AZ: 5 U 222/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Wegen einer Neuralgie erhielt die Patientin das Medikament Carbamazepin. Nach rund drei Wochen musste sie ab dem 19. Oktober 2010 außerdem ein Antibiotikum, Amoxicillin, einnehmen. Wegen einer heftigen Hautreaktion am gesamten Körper suchte die Frau am darauffolgenden Tag die Notfallambulanz eines Krankenhauses auf. Die behandelnde Ärztin vermutete eine allergische Reaktion auf das Antibiotikum. Sie schickte die Patientin unter anderem ... weiter lesen
Medizinrecht
Krankenversicherung muss Behandlung von Alterssichtigkeit nicht zahlen
München/Berlin (DAV). In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Altersbedingte Veränderungen zählen nicht dazu, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 27. Dezember 2013 (AZ: 121 C 27553/12).
Weil der Patient an Grauem Star, an Kurzsichtigkeit mit einer Hornhautverkrümmung und der bekannten Alterssichtigkeit litt, implantierte ihm sein Augenarzt so genannte torische Multifokallinsen zum Preis von je 963 Euro. Diese Linsen behoben alle Augenprobleme des Mannes.
Die Krankenversicherung erstattete jedoch nur die Kosten für Einstärkenlinsen in Höhe von jeweils 200 Euro. Die darüber hinausgehende Behandlung sei medizinisch ... weiter lesen
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